Bußgeldbescheid bekommen, parken auf Radweg?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, Einspruch wird da nicht viel bringen. Zahl einfach den Bußgeldbescheid und die Sache hat sich erledigt.

Hallo,

wenn da bereits "Parken" steht, werden dir mehr als drei Minuten Haltedauer vorgeworfen. Legst du es auf einen Rechtsstreit an wird wohl Aussage gegen Aussage stehen, was - meiner Erfahrung nach - für den Verkehrsteilnehmer nie gut ausgeht...

Was mich verwirrt sind die 28,50€ Auslagen und Gebühren. Ich kenn das so: Ich verwarn jmd. weil er z.B. keinen Gurt anhatte. Zahlt er in bar, kostet das die 30€. Erklärt er sich mit der Verwarnung einverstanden, hat aber gerade kein Geld dabei, wird ihm ein Bußgeldbescheid nach Hause geschickt: Kostet in dem Fall 30€!

Nur wenn er mit der Verwarnung NICHT einverstanden ist, muss ich ihn anzeigen. Diese Anzeige kostet eben oben aufgeführte 28,50€ Verwaltungsgebühren...

Wurdest du denn gefragt, ob du mit einer Verwarnung einverstanden bist? 

kaputtermensch 
Fragesteller
 08.01.2016, 15:37

Also bei mir konnte man nicht Bar zahlen nur EC-Karte oder Überweisung so ist es überall in nrw denke ich.Ich hätte die Verwarnung sofort angenommen wenn es eine geben würde.Normalerweise kommt die ja per Post nach einer oder höchstens zwei Wochen da ich sonst nicht weiß wohin ich das Geld überweisen soll. Die Polizistin meinte das der Brief nächste Woche kommen sollte ist er aber nicht deshalb jetzt anscheinend ein Bußgeldverfahrem.

Dommie1306  09.01.2016, 19:14
@kaputtermensch

Aso, NRW kenn ich mich nicht aus, bei uns in Bayern kannst direkt bar zahlen.

Ich würde das genau so der Bußgeldstelle schreiben, du hast ja das Recht als Betroffener dich zu äußern...

Genau, einfach zahlen. Ein Einspruch wird dir nicht viel bringen.

Wer länger, als 3 Minuten hält, der parkt.

Es wird wohl einen Beamten geben, der genau das bestätigen kann.

Daher dürften deine Chancen eher schlecht stehen. Ganz ungestraft kommst du aus der Sache eh nicht raus.

Wenn du dich wehren willst, wirst du wohl einen Rechtsbeistand brauchen, der ordentlich Geld kostet.

Ich glaube kaum, dass sich das unterm Strich rechnen wird. Daher wird zählen wohl die beste Lösung sein.

kaputtermensch 
Fragesteller
 08.01.2016, 15:12

Ja dass ist in Ordnung mit dem parken nur ich sehe das nicht ein die Verwaltungsgebühren zu zahlen, ich habe davor keine Verwarnung oder so bekommen.

Lt. StVO § 12 Abs. 2 heißt es: Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt. Wenn auch nur eine der Bedingungen erfüllt ist, dann wird aus einem Haltevorgang ein Parken.

Das Parken auf Gehwegen und Radwegen ist verboten.

Einer der Beamten wird es auf seinen Beamteneid nehmen, daß Du länger als 3 Minuten da standest oder Dein Fahrzeug verlassen hast.

 

kaputtermensch 
Fragesteller
 08.01.2016, 15:13

Knapp 50€ dafür ist etwas zuviel fürs falsch parken findest du nicht.