Bußgeld von einem freund Bezahlen selber kein führerschein
Hallo und zwar wollte ich fragen ob es möglich sei von einem Freund das Bußgeld zu Bezahlen in höhe von 35 € ich selber besitze keinen Führerschein ist es möglich das ich ihm das Bezahle weil er momentan kein geld hat und nichts einzahlen kann ohne das er aus dem minus raus ist hoffe auf schnelle antwort danke
4 Antworten
Klar kannst du. Kassenzeichen bei der Überweisung angeben, dann kommt die Zahlung ohne Probleme an. Denen ist es völlig egal, von wem das Geld kommt; Hauptsache, die Knolle wird bezahlt. Bei der nächsten Mahnung würde es sehr viel teurer werden.
Denk aber bitte dran, dir das vom Freund quittieren zu lassen, damit du das Geld von ihm auch wirklich irgendwann wieder bekommst .....
Nach der neuesten Rechtssprechung ( z.B. BGHSt 37, 226) ist das Bezahlen einer fremden Geldstrafe nicht als Strafvereitelung strafbar.
Also ja, das ist möglich.
Sie haben Recht, das hat damit nichts zu tun. Peinlicher Fehler. Nichtsdestotrotz, BGHSt 37, 226 ist die neueste BGH-Entscheidung zu diesem (hier wiegesagt nicht relevanten) Thema. Oder liege ich da auch falsch?
Du kannst ihm das Geld leihen, bezahlen kannst du es auch direkt - aber dann ist es wohl trrotzdem geliehen. Jedenfalls ist es der Bußgeldstelle egal, wer das Tiket bezahlt. Hauptsache die Nummer im Zahlungsgrund ist die Richtige.
Ja selbstverständlich kannst du das bezahlen
Naja, "selbstverständlich" ist das nicht: http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/exa/51-sonstiges01.pdf
Bitte? Falscher Link oder was? Das hat mit einem Bußgeld wegen Falschparken NICHTS zu tun.
Was verstehst Du denn unter "Neu"? Das Urteil ist von 1990!
Was aber viel gravierender ist:
Hier geht es um 35€ Verwarnungsgeld, also um eine Ordnungswidrigkeit. In Deinem Urteil geht es aber um eine Straftat, das hat also überhaupt nichts miteinander zu tun...