Probezeit parkplatz unfall
Hallihallo, Undszwar heute war überhaupt nicht mein Tag :(! Wollte aus der parklücke rückwärts raus jedoch rammte ich seitlich neben stehenden auto der lack ist bisschen weg (------) polizei kam an dem unfallort. sie meinten ich soll den versicherung melden und muss einen Bußgeld in höhe von 35€ zahlen. Jedoch ist meine frage ich bin in der probezeit (08.10.14 Führerschein bekommen) wird irgendwas mit meinem führerschein passieren?
8 Antworten
Du bist ja automatisch in der 2 jährigen Probezeit des Führerscheins, wenn du einen Unfall verursacht hast, wird diese Probezeit wahrscheinlich um 2 Jahre verlängert, also somit hast du 4 Jahre Probezeit. Letztens bei der Fahrschule bin ich 25 km/h zu schnell gefahren, weil ich dachte, ich bin außerorts. Da meinte mein Fahrlehrer, dass wenn mir das nach bestanden des Führerscheins und noch in den Probejahren passiert wäre, ich eine Strafe hätte zahlen müssen und meine Probezeit auf 4 Jahre verlängert werden würde.
Ja das ist mir klar aber es wurde mir nur gesagt ich soll nur den bußgeld zahlen
Wenn es dir nur einmal passiert und du dabei nicht unter Alkoholeinfluss standest musst du dir keine sorgen machen.
Es war kein alkoholeinfluss :) ist zum erstenmal passiert
du hast ja kein gesetz gebrochen... wenn du vorsätzlich (d.h. mit Absicht) in das auto gefahren wärst würde dir dein Führerschein entzogen aber weil das ja ganz offensichtlich ein Missgeschick war und du nicht vorhattest irgendjemanden in irgendeiner weise zu schaden hast du keine Straftat begangen (zumindest keine die dein Führerschein kosten könnte)... das mit dem Bußgeld finde ich allerdings schon etwas komisch weil du normaler weise nur für den schaden aufkommen musst und das macht ja die Haftpflichtversicherung... Ich verstehe also nicht ganz dass du überhaupt was zahlen musst... aber wie bereits gesagt deinen Lappen darfst du behalten : )
Ja so wurde es mir mitgeteilt :-/
Ich verstehe also nicht ganz dass du überhaupt was zahlen musst
Weil eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Hier wurde gegen §9StVO verstoßen:
(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Der Fragesteller darf froh sein das die Polizei es bei 35€ Verwarnungsgeld belassen hat.
Deine Probezeit bleibt so wie sie ist - bei 2 Jahren seit Erteilung der Fahrerlaubnis.
Warum?
Weil die Polizei Dich nur verwarnt hat. Probezeitmaßnahmen werden aber erst dann ergriffen wenn ein Bußgeld von mind. 60€ verhängt wird und es einen Punkt gibt.
Ok super
Nein wird es nicht. Wenn du nur ein Bußgeld zahlen musst und keine Punkte bekommst macht das überhaupt nichts. Da musst du dir wirklich keine Sorgen machen.
Oh ok habe mir echt sorgen gemacht hoffe auch das es mit der versicherung klappt :-/ @Philay19