Bußgeld wegen Spielplatz aufenthalt

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Bußgeldbescheid kann gegen dich nur erlassen werden, wenn deine Gemeinde den Spielplatz als öffentliche Einrichtung der Allgemeinheit gewidmet hat. Das geschieht durch eine Spielplatzsatzung (hier mal eine Beispielsatzung aus Bayern: http://www.aurachtal.de/Satzungen/Spielplatzsatzung.pdf). Daher kannst du dich kaum auf einem privaten Spielplatz aufgehalten haben, sonst dürfte man gegen dich kein Bußgeld festsetzen. Der Grundstückseigentümer hätte dich nur mit einem Hausverbot wegschicken können.

Schau dir mal die obige Satzung an, da steht in § 3:

Die Spielplätze sind grundsätzlich von 8.00 bis zum Einbruch der Dunkelheit zur Benutzung freigegeben.

Manche Gemeinden machen das noch deutlicher, indem sie auch eine klare Uhrzeit für das Ende der Benutzung angeben. Da du nun schreibst, du hättest dich abends (womöglich schon bei Dunkelheit oder z.B. nach 20 Uhr) dort aufgehalten, hast du schon eine Ordnungswidrigkeit begangen, siehe § 14 Nr. 1 der Satzung:

Ordnungswidrig [...] handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig außerhalb der nach § 3 festgelegten Öffnungszeiten die Kinderspielplätze benutzt oder sich dort aufhält. [...] Die Ordnungswidrigkeit kann [...] mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 € geahndet werden.

Die 2.500 Euro sind nur der vorgegebene Rahmen und werden für solche Verstöße wohl nie verhängt werden. Die eigentliche Geldbuße ist bei dir 50 Euro, die restlichen 28,50 Euro sind die Verfahrenskosten. Durch deine anderen Fragen folgere ich mal, dass du kein Schüler mehr bist und auch eigenes Einkommen hast. Dann wäre die Geldbuße grundsätzlich angemessen.

Es ist halt immer eine Frage des Einzelfalls. Wenn du dich wirklich nur dort aufgehalten hast, also ruhig auf einer Bank gesessen bist, keinen Alkohol getrunken und auch sonst niemand gestört hast, halte ich die Höhe schon für überzogen. In dem Fall hätte es ein Verwarnungsgeld um die 10 oder 20 Euro auch getan, zumal bei einer Verwarnung auch keine Verfahrenskosten wie die oben genannten 28,50 Euro dazukommen.

Wenn du mit der Höhe nicht einverstanden bist, kannst du gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (wichtig: schriftlich, es sei denn, die Behörde hat in der Rechtsbehelfsbelehrung auch einen Einspruch per E-Mail zugelassen). Du kannst den Einspruch auch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken, indem du z.B. den eigentlichen Vorwurf zugibst und nur die Höhe der Geldbuße überprüft haben möchtest. Wenn der Einspruch bei der Behörde eingeht, wird sie prüfen, ob sie den Bußgeldbescheid zurücknimmt oder nicht. Wenn nicht, gibt sie die Akte an das Amtsgericht ab, das in mündlicher Verhandlung erneut in der Sache entscheidet. Der Richter ist dabei völlig frei in der Entscheidung, er kann dich also auch zu einer höheren Geldbuße verurteilen.

Wichtig: Wenn du die Tat zugibst, wirst du nicht mehr mit einem Freispruch davonkommen, du wirst also die Kosten des gerichtlichen Verfahrens zahlen müssen. Dafür fallen die Gebühren der Behörde weg. Die Gebühr für eine Hauptverhandlung mit Urteil beträgt 50 Euro. Wenn du z.B. zu einer Geldbuße von 20 Euro verurteilt wirst, bist du mit Gerichtskosten immer noch bei 70 Euro, mit Anwalt wird es noch teurer.

Letztlich musst du selber wissen, wie du dich auf dem Spielplatz benommen hast. Wenn du wie oben schon geschrieben, niemanden belästigt hast, würde ich zumindest mal darüber nachdenken, dagegen vorzugehen.

Ich hoffe, dass ich dir etwas weiterhelfen konnte und dich nicht mit zu viel Text erschlagen habe! :-)

Vielen Dank für die Auszeichnung!

Wieso solltest du ein Bußgeld bekommen, wenn du dich an einem öffentlichen Ort Abends aufgehalten hast?

War das Privatgrundstück? Oder ein Verbot gekennzeichnet? Hast du etwas illegales gemacht? Etwas kaputt gemacht? Falls nichts dergleichen zutrifft darf man dir laut Gesetz kein Bußgeld aufdrücken.

doch können sie ich bin über 14 jahre und darf nicht auf den platz

@whitegun

Wie gesagt, war ein Verbot da? Soetwas wie "Nur für Personen unter 14 Jahren"? Falls nein, wirst du nichts zahlen müssen.

Falls so ein Schild da steht, ist es ein schwierigeres Thema, denn dann müsste das Gebiet auch gekennzeichnet werden. Du meintest es war kein Zaun herum? Das würde schon durchgehen.

Eine einfache Ausreden hätte dir das Bußgeld wohl erspart..

Einspruch einlegen aber dann geht es vor Gericht kann dann teurer werden weil die Gerichtskosten dazu kommen wenn du verlierst.