Bußgeld bei Überqueren der Bahnschranke geschlossen?

11 Antworten

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Hallo von Christopherus89,

der Polizeibeamte der Deine Personalien aufgenommen hat mit der Summe nicht übertrieben.

Du wirst in absehbarer Zeit einen Bußgeldbescheid erhalten, der wie folgt aussehen wird:


Tatbestandsnummer: 119636

Sie überquerten als nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer *) den Bahnübergang trotz geschlossener Schranke/Halbschranke).

Gesetzesgrundlage: § 19 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 245 BKat

Bußgeld: 350,00 Euro

Punkte in Flensburg. 4 Punkte


Mit dem Bußgeld bist Du aber noch recht günstig dabei.

Hätte ein Lokführer eine Schnellbremsung eingeleitet, würde die Sache noch ganz anders aussehen, denn dann wärst Du im Bereich des § 315 StGB und müsstest Dich vor Gericht wegen des Gefährlichen Eingriffes in den Bahnverkehr verantwortet.

Da drauf steht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Schöne Grüße
TheGrow

Jap, der Bußgeldkatalog sieht folgendes vor:

"Als anderer Verkehrsteilnehmer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert" 350€ Bußgeld // 4 Punkte

KunAguero89  22.11.2013, 11:43

bei rot über den bahnübergang aber nur 240 euro habe ich gerade nachgelesen

dass die schranken schon unten waren sagt er ja nicht

Für Fußgänger gelten dieselben Regeln wie für Autofahrer: http://www.bussgeld2013.de/bussgelder/3-rote-ampel Bahnschranke habe ich nicht gefunden, aber ich gehe davon aus, dass die Gefährdung dabei eine Rolle spielt. Ob Student oder nicht, die Behörden lassen sich oft auf Ratenzahlungen ein. Ansonsten bleibt die Forderung seeehhhrrr lange gültig

Sieht nicht gut aus... Der Regelbußgeldsatz für einen Fußgänger, der einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überquert ist 225€/4 Punkte. Zusätzlich kommen noch Gebühren und die Auslagen für's Porto dazu :(

Myself89  22.11.2013, 11:55

StVO §19 Absatz 2

(2) Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, zu Fuß Gehende in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn 1. sich ein Schienenfahrzeug nähert, 2. rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden, 3. die Schranken sich senken oder geschlossen sind, 4. ein Bahnbediensteter Halt gebietet oder 5. ein hörbares Signal, wie ein Pfeifsignal des herannahenden Zuges, ertönt

Dazu BKatV

Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht nach § 19 Absatz 2 StVO überquert[...]

in den Fällen des § 19 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 5 StVO (außer bei geschlossener Schranke)[...]

--> 240 Euro und 1 Monat Fahrverbot

Wenn Du keine Geld hast mußt Du keine Gesetzesübertretungen machen - Den genauen Betrag wirst Du mit dem Busgeldbescheid oder entsprechenden Schreiben bekommen. Möglich ist es, das kann als Eingriff in den Schienenverkehr gesehen werden.