Bundesagentur für Arbeit Frage

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Nein die wollen dir nichts andrehen. Brauchen nur deine Rentenversicherungsnummer, da mit du als Arbeitsuchende in der gesetzlichen Rentenversicherung angemeldet werden kannst. Teile der Agentur umgehend die geforderten Daten mit. Ist für dich wichtig und von Vorteil.

Nein. Die Rentenversicherungsnummer ist dieselbe wie die Sozialversicherungsnummer. Du findest die Nummer auf Deinem Sozialversicherungsausweis. Wenn Du noch keinen hast, bekommst Du ihn von Deiner Krankenkasse.

Normalerweise haben Angestellte und Arbeiter sowie die Auszubildenden bestimmte Pflichtversicherungen wie z. B. die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Kranken- und die Pflegeversicherung. Die Beträge für diese Versicherungen werden automatisch von der monatlichen Vergütung abgezogen. Die Beiträge für die Sozialversicherungen und die Lohnsteuer, der Solidaritätsbeitrag und ggf. die Kirchensteuer werden automatisch von der Bruttovergütung abgezogen und an die entsprechenden Institutionen überwiesen (tatsächlich zahlen die Arbeitgeber bei den Sozialversicherungen auch einen Teil). Durch die Zahlung der Beiträge erwirbt der Arbeitnehmer/Azubi nach einiger Zeit einen Anspruch auf Sozialleistungen; wenn man z. B. eines Tages ins Rentenalter kommt und lange genug in die Rentenversicherung eingezahlt hat, darf man überhaupt Rente bekommen (wenn es auch nicht unbedingt so viel ist, wie man im Laufe der Jahrzehnte eingezahlt. Das hat etwas mit dem Solidaritätsprinzip zu tun). Wenn Du arbeitslos wirst und in den 24 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst, darfst Du einen Antrag auf ALG I stellen.

Ich entnehme Deinen Ausführungen, dass Du für den besagten Zeitraum noch noch gar keine Ausbildungsstelle hattest (und vielleicht auch jetzt noch nicht bekommen hast?), sondern Dich in dem beschriebenen Jahr bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend bzw. Lehrstellen suchend gemeldet hast.

Wenn es so ist, dann kannst Du natürlich noch keine Versicherungsnummer haben. Normalerweise bekommt jeder Arbeitnehmer mit Beginn der sozialpflichtigen Ausbildungszeit (wenn es ein Azubi-Gehalt gibt!) automatisch diesen Ausweis, in dem alle wichtigen Daten vermerkt sind. Den musst Du aufbewahren und bei Verlangen (Arbeitgeber, Arbeitsagentur) vorlegen. Ein bisher noch nicht berufstätig gewesener Arbeit Suchender kann diesen Ausweis natürlich noch nicht haben. Deshalb übernimmt in dem Fall die Arbeitsagentur diese Arbeit. Die erforderlichen Angaben musst der Betroffene natürlich machen. Die Meldung bei dem Rentenversicherungsträger ist immer wichtig (diese Beleg immer gut aufbewahren), weil auch diese "Ausfallzeit" zählt. Auch wenn Du später mal nicht so viel Rente aus der staatlichen Rentenkasse bekommen wirst, zählt auch jeder Zeitraum, in dem Du hättest arbeiten können, für die Rentenanwartschaft mit. Das heißt, je höher die Anwartschaftszeit (Zeiten der Berufstätigkeit und Zeiten der Arbeitslosigkeit und Zeiten der Lehrstellensuche), desto eher hat man Anspruch, später überhaupt eine Rente zu bekommen. Und zwar unabhängig ihrer Höhe.

Alles klar soweit?

Fragen1001  04.03.2010, 12:31

Nachtrag: Das es sich um die Sozialversicherung (Rentenversicherung) in Deutschland um eine Pflichtversicherung handelt, kann Dir diese natürlich keiner "andrehen" bzw. "verkaufen". Sie ist für alle Angestellten staatlich verordnet!

Hallo, wenn Du eine Ausbildung beginnst, muss dich dein Ausbildungsbetrieb bei der Krankenkasse anmelden, dazu benötigt er deine Rentenversicherungsnummer. Die kann er nur beantragen, wenn ihm dein Geburtstag, dein Geburtsort und dein Geburtsname vorliegen. VG

bist du in einer ausbildung?

wenn ja-müßtest du beim rentenversicherungsträger eine sozialversicherungsnummer eigentlich bekommen haben