Sicherheitseinrichtungen manipulieren usw?

4 Antworten

Du darfst Dich nicht nur weigern, Du musst es sogar:

Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1):

§15 Abs. 1, letzter Satz:

„Die Versicherten dürfen erkennbar gegen Sicherheit und Gesundheit gerichtete Weisungen nicht befolgen.“

Darüber hinaus bist Du als Fachpersonal sogar verpflichtet von Dir festgestellt Manipulationen wieder zu beseitigen. Das steht im nächsten Paragraphen:

§ 16 (2) Stellt ein Versicherter fest, dass ...

• ein Arbeitsmittel oder eine sonstige Einrichtung einen Mangel aufweist,

...

hat er, soweit dies zu seiner Arbeitsaufgabe gehört und er über die notwendige Befähigung verfügt, den festgestellten Mangel unverzüglich zu beseitigen. 

Eine entsprechende Anweisung durch den Vorgesetzten wäre entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift natürlich auch verboten:

§2 Abs. 4 „ Der Unternehmer darf keine sicherheitswidrigen Weisungen erteilen.“ Wobei Unternehmer hier für alle Führungskräfte steht.

Moin!

Diese Frage solltest Du vielleicht besser hier, unter dem Unterpunkt "Arbeitsrecht" stellen. Das ist kostenlos, jedoch auch unverbindlich. Aber die Leute, die dort Antworten posten, befassen sich zumeist regelmäßig mit der deutschen Rechtsprechung; teils beruflich, teils in ihrer Freizeit und ist quasi eine "Light-Version" des danach genannten Forums:

https://www.123recht.de/forum_default.asp

Wenn Du Dir lieber absolut sicher sein willst, kannst Du die Frage evtl besser hier im nachfolgend genannten Rechtsforum stellen, weil dort nur echte(!) Anwälte antworten, quasi eine Online-Rechtsberatung. Kostet deswegen zwar etwas (≥ 25,-€), aber den Preis bestimmt man zuvor selbst und da beantwortet einer von etlichen echten Anwälten die Frage dann auch rechtssicher und verbindlich!

https://www.frag-einen-anwalt.de/

wölfin

P.S.: das soll keine Werbung sein, sondern nur eine uneigennützige Info, um hoffentlich dort zu helfen, wo es auch um Sicherheit geht.

MPolo 
Fragesteller
 02.02.2020, 03:45

Vielen Dank :) ja im Endeffekt ist dieser Fall nicht konkret eingetreten nur es kam halt letzte Woche mal so auf mit der Frage, ja was macht man dann eigentlich und dann hieß es halt ja ganz einfach der Vorgesetzte schreibt das er die Verantwortung übernimmt und dann musst du es machen.

diewoelfin0815  02.02.2020, 07:54
@MPolo

Gut das Du es abklärst, bevor es womöglich irgendwann Wirklichkeit wird! 😎👍

Ich denke jedoch, dass das mit dem Schreiben Deines Chefs nicht reicht, u.a. weil durch Dein vom Chef beauftragtes und von Dir wissentlich durchgeführtes Handeln ja die Arbeiter konkret in Gefahr geraten und Du es sogar erst durch Dein Vorgehen ermöglichst! Zudem vermute ich mal, dass die gefährdeten Arbeiter selbst nichts von alledem in seiner gesamten Bandbreite wissen.

Kleines etwas übertriebenes Gegenbeispiel zur Verdeutlichung:

wenn das so wirklich zulässig wäre, bräuchte sich ja z.B. Hannibal, der seine Frau Tussi umbringen will, bloß von Berti (der voraussichtlich in den nächsten Tagen leider krankheitsbedingt sterben muss) eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass Hannibal die Bremsleitung im Auto von Tussi durchschneiden soll.

Was glaubst Du: käme Hannibal im Falle eines tödlichen Unfalls von Tussi wirklich mit der schriftlich bescheinigten und vom vielleicht sogar noch lebenden Berti persönlich bestätigten Erklärung einfach so straffrei davon???

Also ich glaube nicht!

Lass dir das vom Auftraggeber bescheinigen, er trägt am Ende die verantwortung und nicht du. Ich wäre auch skeptisch, den wenn davon auszugehen ist, das ein potenzieller Arbeitsunfall auf eine fehlende Sicherheitseinrichtig zurück zu führen ist, wird vermutlich keine Versicherung für den Unfall aufkommen. Und mit dem Gewissen lässt es sich auch nicht vereinbaren

MPolo 
Fragesteller
 02.02.2020, 01:39

Das ist eben das Problem bei der Frage weil das gleiche habe ich mir auch erst gedacht, aber da ich selbst ja dadurch das ich Fachkraft bin und weiß was das manipulieren für folgen haben kann und ich somit ja immernoch mit wissen handle hat sich mir die frage dann wieder gestellt ob ich nicht dann trotzdem zumindest mit meinem Vorgesetzten zusammen dran bin.

RedSparrow  02.02.2020, 01:59
@MPolo

Manipulieren kannst du das nicht nennen.Da du nicht die Absicht hast anderen durch falsches handeln zu schaden. Du handelst ja im Auftrag einer Firma bzw einer Privatperson. Du handelst ja nicht nach eigenem ermessen mit der absicht einen Schaden durch manipulation zu verursachen . Da ich keine Details kenne, kann ich leider auch nicht viel mehr dazu beitragen .

AdamZ  02.02.2020, 08:26
@MPolo

Das Problem ist, dass du eine Frage stellst die auf einem

Fantasie Szenario beruht.

emib5  02.02.2020, 11:19
@RedSparrow

Du kennst auch nicht die Rechtslage.

Das wäre eindeutig und glasklar eine unzulässige Manipulation von Schutzeinrichtungen.

emib5  02.02.2020, 11:36
@MPolo

Das wärest Du. Vermutlich würde Dein Vorgesetzter die höhere Strafe bekommen, Du würdest aber neben ihm auf der Anklagebank sitzen.

Und müsstest im Falle eines Falles damit leben, dass Du mitschuldig am Unfall eines Kollegen bist.

RedSparrow  02.02.2020, 20:41
@emib5

Was für ein schwachsinn😂

" Ich arbeite als Elektriker ( Fachmensch ) "

...

Absolut richtig in der Handlungsweise der Verweigerung einer Manipulation zum Nachteil Deiner Kollegen .