Vollstreckungsankündigung ohne vorherigen Bescheid?
Hallo, bin gerade etwas verzweifelt, nach 2 jähriger (aktiver) Ausbildungssuche habe ich nun meine Ausbildung gefunden und fange diese am 01.08. an. Ich bin seit 2007 ausbildungssuchend bei der ARGE gemeldet, und habe seit Schulabgang ALG2 bezogen, 2008 bin ich aus meiner eigenen Wohnung zurück zu meiner Mutter, kurz daraufhin mit meiner Freundin zusammen gezogen. vergangenen Freitag erhalte ich eine Vollstreckungsankündigung des Hauptzollamtes . Die Bundesagentur für Arbeit erhebt eine nachforderung von fast 500 Euro. Als "zu vollstreckender Verwaltungsakt" wird ein Bescheid vom 17.04.2008 angegeben. Den habe ich nie erhalten und auch seit diesem angeblichen Bescheid ist nie etwas bei mir eingegangen... naja bis auf die eben genannte Vollstreckung... Zur Zeit bin ich von der ARGE sanktioniert, d.h. ALG 2 wurde eingefroren, weil ich an einer berufsvorbereitenden Massnahme nicht teilnahm, sondern in Eigeninitiative Arbeit finden wollte. War vergangene Woche bei der ARGE um den Ausbildungsvertrag einzureichen, die Dame dort sagte mein Geld sei seit Februar eingefroren, ob ich das noch nicht gemerkt habe, woraufhin ich sagte auf die "Unterstuetzung" der ARGE koenne ich auch gut verzichten, die habe mich bis dato eher daran gehindert erfolgreich zu sein. Ja 2 tage darauf hatte ich auch den o.g. Brief im Kasten. Einspruch?Zahlen? Was nun?
7 Antworten
Finde ich sogar gut, daß du diesen Pfeifen mal die Wahrheit gesagt hast! :o) Sehr seltsam, daß da dann ausgerechnet 2 Tage später so ´ne Forderung kommt, da hat sich wohl jemand angepxxst gefühlt?! ^^ Widerspruch einlegen und vor allem sich diesen seltsamen Bescheid von 2008 aushändigen lassen. Wenn die diese Ankündigung ausgeben, basiert die ja auf diesen Bescheid, also muß der noch irgendwo stecken. Dann je nachdem, obs wirklich begründet ist oder nicht, zahlen oder Arbeitsgericht.
Erstmal sofort Widerspruch einlegen.Du hast die Situation selbst verschuldet und mußt mit den Konsequenzen leben.Falls du trotz widerspruch zahlen mußt biete Ratenzahlung an.die gehen meistens darauf ein.
Du schilderst die Sachlage aus deiner Sicht sehr subjektiv; Fakten lassen sich da nur erahnen.
Ich kann mit auf jeden Fall nicht vorstellen, dass die ARGE eine Vollstreckung in Auftrag gibt, ohne dich vorher ein einziges Mal angeschrieben zu haben. Auch wenn die Mitarbeiter diverser Behörden nicht gerade immer mein Fall sind, versuche ich trotzdem immer sachlich und höflich zu bleiben, denn ich möchte ja in der Regel etwas von ihnen. Mit dieser Methode hatte ich bisher auch noch niemals Schwierigkeiten.
Vielleicht solltest du dir das für die Zukunft einmal vornehmen.
Auf jeden Fall musst du sofort Widerspruch einlegen und zur Arge und versuchen, die Sache zu klären.
Alles Gute
natürlich hast du dich im Ton vergriffen, das ist dir vermutlich selbst schon klar.
Trotzdem ist der Bescheid oder was auch immer dir nicht wirksam zugfestellt worden, vorausgesetzt, du hast dich bei deinen Umzügen imm darum gekümmert, dass die wichtigen Stellen davon informiert waren.
Also sofort Widerspruch einlegenund darauf verweisen, dass dir kein Bescheid vorliegt. Eine Kopie vom Bescheid wird dir dann kurzfristig zugestellt und du hast Zeit darauf zu reagieren.
Wenn die Forderung zu Recht besteht gibvt es sicher die Möglichkeit den Betrag in Raten zu zahlen. Nur solltest du beim Ratenzahlungsantrag freundlicher sein.
Das wirst Du wohl bezahlen müssen. Man sollte sich gerade da gut überlegen was man sagt.
man muss sich von den Leuten auch nicht alles gefallen lassen