Bundesagentur für Arbeit Anhörung wegen nebeneinkommen (wieso muss man das nebeneinkommen anmelden )?
Hey Leute als vor paar Monaten noch in meiner Ausbildung war hatte ich bis vom Februar bis Ende Juli ein Nebenjob als Zeitungszusteller ( habe dort maximal 200 verdient ) .
seit dem 1 August bin ich arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld 1 . Ich habe heute ein Brief bekommen wo drauf steht Anhörung das Nebeneinkommen müsste auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden .
Ich muss mich jz dazu Stellung nehmen . Ich verstehe aber nicht warum mann das anrechnen muss ( ich arbeite ja nicht mehr da ) .
bekomme ich jetzt deswegen weniger Geld ?
danke im Voraus
3 Antworten
In der Anhörung einfach so mitteilen, wie hier: daß der Nebenjob nur bis einschließlich Juli ging, während ALG 1 - Bezug erst ab August einsetzt.
Dann sollte nichts passieren.
Grundsätzlich mußt Du die Agentur für Arbeit über jede Erwerbstätigkeit informieren, solange Du ALG 1 beziehst. Nebeneinkommen werden auf das ALG 1 angerechnet.
Dann erkläre es in deinem Anhörungsschreiben, wenn du erst ab August ALG - 1 beziehst und ab August kein Nebeneinkommen mehr hast, dann kann auch nichts angerechnet werden.
Angerechnet dürften dann auch nur über bereinigten 165 € Netto Freibetrag, denn die kann man im ALG - 1 Bezug in unter 15 Stunden die Woche pro Monat ohne Anrechnung dazuverdienen.
Die können ja nicht wissen, ob du den Nebenjob noch hast oder nicht. Wenn ja, wird der Verdienst natürlich angerechnet.