Bundesagentur für Arbeit Anhörung wegen nebeneinkommen (wieso muss man das nebeneinkommen anmelden )?

3 Antworten

In der Anhörung einfach so mitteilen, wie hier: daß der Nebenjob nur bis einschließlich Juli ging, während ALG 1 - Bezug erst ab August einsetzt.

Dann sollte nichts passieren.

Grundsätzlich mußt Du die Agentur für Arbeit über jede Erwerbstätigkeit informieren, solange Du ALG 1 beziehst. Nebeneinkommen werden auf das ALG 1 angerechnet.

Dann erkläre es in deinem Anhörungsschreiben, wenn du erst ab August ALG - 1 beziehst und ab August kein Nebeneinkommen mehr hast, dann kann auch nichts angerechnet werden.

Angerechnet dürften dann auch nur über bereinigten 165 € Netto Freibetrag, denn die kann man im ALG - 1 Bezug in unter 15 Stunden die Woche pro Monat ohne Anrechnung dazuverdienen.

Die können ja nicht wissen, ob du den Nebenjob noch hast oder nicht. Wenn ja, wird der Verdienst natürlich angerechnet.