JOBCENTER Vermittlungsvorschlag, ohne Rechtsbelehrung, kein Leistungsbezug?

5 Antworten

Wenn Du keine Leistungen beziehst, kann es auch normalerweise keine Sanktionen geben. Vermutlich deshalb die fehlende Rechtsbehelfsbelehrung.

Zudem vermute ich aufgrund Deiner Angaben, daß Du nicht arbeitslos, sondern arbeitssuchend gemeldet bist. Das ist etwas völlig anderes.

Falls Du Dich nicht bewirbst und das ggf. mehrfach nacheinander, dann wird man Dich vermutlich irgendwann nicht mehr als arbeitssuchend führen wollen.

Muss ich mich bewerben? Falls ich mich nicht bewerbe, gibt es Sanktionen?

Bei Vermittlungsvorschlägen ohne beiliegende Rechtshelfbelehrung könnte man Dich bei ausbleibender Bewerbung und Rückmeldung nicht mal sanktionieren , wenn Du im Leistungsbezug wärest .

Selbst wenn Du Dich auf diesen Vorschlag nicht bewerben wolltest , solltest Du ihn samt privatem Vermerk ( warum nicht beworben und ohne RFB ) dennoch aufbewahren für den nächsten Termin mit der Arbeitsvermittlung .

Dann kannst Du mit der AV zumindest noch mal Feinjustage dahingehend anregen , welche Vorschläge in Deine gewünschte Hilfestellungsrichtung gehen , welche nicht , bzw. weswegen bestimmte Vorschläge nicht zu Deinen Skills und Möglichkeiten trotz zutreffender Richtung passen .

Eignetlich nein aber die würden sich sonst was einfallen lassen wen du dich nicht bewirbst! Egal ob du eine rechtsbelehrung bekommen hast!

Bis zu 3 mal kann man aber auch was ausschlagen!

Agamemnon712  10.10.2020, 07:38

Noch unsachlicher geht es nicht, oder?

Nein musst du nicht. Packe es einfach zu deinen Akten wenn du dich nicht darauf bewerben möchtest.

Jobcenter oder Arbeitsamt = Bundesagentur für Arbeit?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
gutefrageste 
Fragesteller
 09.10.2020, 15:00

Vorschlag vom Jobcenter

Kuddel321  09.10.2020, 15:11
@gutefrageste

Dann würde ich das tun, du hast übrigens im ALG II Antrag auch die Rechtsbehelfsbelehrung unterschrieben, auch wenn du das nicht genau mehr weißt.

Eine Doppel-Belehrung ist nicht nötig.

Entweder willst du arbeiten gehen und frei sein oder nicht.

Das ist alleine deine persönliche Entscheidung.

gutefrageste 
Fragesteller
 09.10.2020, 15:50
@Kuddel321

Habe einen Antrag gestellt, der jedoch nicht gültig ist laut Mitarbeiterin (unter 25 Jahre alt, Elternteil muss für mich noch mal einen stellen). Leistungen beziehe ich also auch keine. Dennoch keine Rechtsbelehrung nötig?

Kuddel321  10.10.2020, 05:32
@gutefrageste

Mündlich & schriftlich sind zweierlei.

Nur schriftliches zählt.

Agamemnon712  10.10.2020, 07:43
@gutefrageste

Üngültige Anträge gibt es meines Wissens nach nicht. Es gibt nur Ablehnungen oder Bewilligungen.

Gemeint wird hier sein, daß Du als Person, die noch unter 25 Jahren alt ist, Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern ist bzw. wird.

Deswegen kannst Du aber durchaus einen eigenen Antrag stellen. Nur wirst Du nicht zwingend Vorsitzende(r der Bedarfsgemeinschaft.

Vielleicht solltest Du Dich rechtlich vor Ort dazu beraten lassen.

Agamemnon712  10.10.2020, 07:45
@Kuddel321
Eine Doppel-Belehrung ist nicht nötig.

Jede papierschriftliche Mitteilung des Jobcenters muß ggf. eine Rechtsbehelfsbeleherung enthalten.

Entweder willst du arbeiten gehen und frei sein oder nicht.

"Arbeit macht frei"?

Kuddel321  10.10.2020, 08:18
@Agamemnon712

In der Entscheidung frei, wo man wohnt, arbeitet JA.

War nur auf die FS bezogen 😉