Erbschaft während Arbeitslosengeld 1. Wird es angerechnet?
Hallo ich beziehe zu Zeit Arbeitslosengeld 1. So wie es aussieht werde ich wohl etwas Geld erben.. Wird das bei ALG 1 angerechnet??
2 Antworten
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Erbe
Nein. ALG 1 ist eine Versicherungsleistung. Entscheidend ist der Versicherungsfall, nicht die Bedürftigkeit. Die Arbeitsagentur wird sie doch auch gar nicht nach derartigen Einküften gefragt haben. Bei ALG 1 zählt nur das Erwerbseinkommen.
Ganz anders sieht es beim ALG 2 aus.
Normalerweise nicht. Soweit ich weiß erst bei ALG 2 (Hartz 4)
Renica90
02.09.2012, 19:09
Fragesteller
Okay.. man bin ich erleichtert danke :))