Erbschaft während Arbeitslosengeld 1. Wird es angerechnet?

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Nein. ALG 1 ist eine Versicherungsleistung. Entscheidend ist der Versicherungsfall, nicht die Bedürftigkeit. Die Arbeitsagentur wird sie doch auch gar nicht nach derartigen Einküften gefragt haben. Bei ALG 1 zählt nur das Erwerbseinkommen.

Ganz anders sieht es beim ALG 2 aus.

Normalerweise nicht. Soweit ich weiß erst bei ALG 2 (Hartz 4)

Okay.. man bin ich erleichtert danke :))