Bschuldigung des Anordnen oder Zulassens des Führen eines Kraftfahtzeugs ohn Fahrerlaubnis.

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(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

  1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

    1. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
  2. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

Die komplette Gesetzeslage zum Fahren ohne Fahrerlaubnis findest du unter dem Link.

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Info:

Als Tagessatz wird das Einkommen durch 30 geteilt.

Verdienst du also z.B. 1.200,- EUR im Monat, wäre deinTagessatz 40,- EUR.

Die Sache ist mit bis zu 180 Tagessätzen beroht -

heißt im schlimmesten Fall 7.200.- EUR

Das ist aber eher unwahrscheinlich. Doch das die Sache nicht mit einem Knöllchen von 50,- EUR abgetan ist, machen diese Zahlen wohl deutlich.

Das schlimme an Tagessätzen ist, das ersatzweise pro Tagessatz ein Tag Knast verhängt wird, wenn man nicht zahlt. Das steht aber auch jedem frei.

Bei 180 Tagessätze kommst du dann eben auf diese 6 Monate Knast.

Dazu soll ich mich nun äußern, habe jedoch einen kompletten Filmriss der Nacht.

Das mag sein, doch bei Gericht wertet man das sehr oft als Verdrängung der eigenen Verantwortung.

So wie fast alle Autofahrer mit Alkohol sagen: "Ich trinke sonst nie Herr Richter....."

Ich kann mich nicht erinnern also bin ich unschildig - Keine gute Strategie

Soll ich auf Unzurechnungsfähigkeit gehen?

Das ist ja noch schlimmer- willst du sofort zur MPU ???

Ich glaube du hast die besten Chancen wenn du bei der Wahrheit bleibst

Egals was du machst, du bist schließlich alt genug.

Du musst wissen, was beim Gericht abgeht.

Richter, Schöffen, Staatsanwälte, die verbringen da jeden Tag.

Die hören seit Jahren jeden Tag Geschichten, meistens die die sie schon kennen.

Für dich ist das Gericht eine neue Erfahrung, für die nicht.

Draußen vor der Tür steht dein Name in einer langen Reihe von anderen Namen.

Eigentlich ist alles Routine. Zum Schluss kannst du auch noch was sagen und dann ist auch schon wieder Feierabend.

Die Kiste dauert 20 Minuten -is halbe Stunde. Eventuell etwas länger wenn das Verfahren gegen deinen Kumpel nicht abgetrennt wurde.

Die wollen hören das du Mist gebaut und nicht nachgedacht hast.

Nur so hast die Möglichkeit vielleicht mit einem blauen Augen davon zu kommen.

Denn das du verantwortlich bist, steht ja schon fest. Du hast es im Text ober gelesen.

Es geht nur noch darum wie du wieder raus kommst.

Und mach bitte nicht den Fehler dich mit deinem Kumpel abzusprechen und irgendwelche Operetten aufzuführen - es geht schief.

Mehr kann ich dir leider nicht als Unterstützung anbieten.

Immer dran denken. Du änderst die Strafe nicht, indem du das Gericht versuchst von deiner Unschuld zu überzeugen.

Du hast einen Führerschein und dein Freund ist ohne Führerschein bzw Fahrerlaubnis mit deinem Auto gefahren und du saßt daneben? Ich denke aus dieser Nummer kommst du nicht mehr so leicht raus und falls doch, sollte man unser Rechtssystem was Alkohol betrifft überarbeiten... Mal abgesehen davon, dass es unter aller Sau ist betrunken Alkohol zu fahren, ist man dann irgendwo selbst Schuld. Aber hey, das schreibt dir nun jemand dessen Freund von einem Betrunkenen überfahren worden ist. Hab wenigstens den Anstand und steh dazu, dass ihr Mist gebaut habt. So habt ihr die besten Chancen mit einer milderen Strafe rauszukommen.

wenn er daneben saß, ist es ne gänzlich andere nummer, da kommt er wirklich nicht raus

Da du ihn mit deinem Auto hast fahren lassen, dir bewusst war er hat keinen Führerschein wirst auch du bestraft.

Ich glaub ich sag ich hab geschlafen.

Aber nich das ihr mich falsch versteht....

Ich weiß wie schlimm fahren unter Alkohol ist und wäre ich noch halb wegs nüchtern hätte ich ihn auch auf keinen Fall fahren lassen.

Das musst du eine Anwalt fragen. Hier kann, (und hoffentlich will) dir damit niemand helfen.

Du hast ihn fahren lassen, oder ihm den Schlüssel zugänglich gemacht ist nicht viel Unterschied. Ob (ganz hoffentlich nicht) und wie du da raus kommst kann dir aber nur ein Anwalt sagen.

Ansonsten solltest du erst mal dankbar sein, das dein besoffener Kumpel euch nicht tot gefahren hat... (Die Moralpredigt nmusste jetzt sein! Er hat euch und Andere gefährdet!)