Brille wird nicht zurückgenommen?

3 Antworten

Hallo  RRTRX
was nennst du, "Gläser nicht richtig in der Fassung". Stehen die Gläser irgendwo über, oder kannst du sogar die Fassungsnut sehen?
Brillen sind Sonderanfertigungen und normalerweise vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Wenn es ein Optiker oder Netzhändler trotzdem zurücknimmt, ist es eine goodwill-Aktion, aber keine Pflicht.
Das ist einer dieser Gründe, die den Optiker vor Ort viel besser und wahrscheinlich auch günstiger macht, mal ganz abgesehen vom Ärger. Dieser Optiker könnte z.B. zu dir sagen, recht hast, aber das richte ich dir, komm morgen wieder. Er könnte dir auch erklären, dass das Glas wegen der Stärke übersteht und es nicht anders oder nur mit dünneren Gläsern geht. Möglichkeiten gibt es viele. Wer berät dich im Internet? Aber wer nur auf den Preis schaut, muss mit dem zufrieden sein, was er bekommt.
Jetzt kannst du ja zu dem Händler hinfahren und vor Ort den Frust abladen und reklamieren.

Du hast einen Anspruch auf Gewährleistung, ergo Nachbesserung. Erst wenn diese zweimal gescheitert ist, kannst du vom Vertrag zurücktreten.

Das ist halt dass wenn man im Internet kauft. Echte deutsche Meisterbriefqualität in Beratung, Verkauf und Werkstatt gibt es eben nur vor Ort.