Brief von Universum Inkasso / DB

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ich würde Kontakt mit der Bahn aufnehmen!

Wie soll sich denn der Betrag zusammensetzen? Ist das die Bahncard 25 für ca 50 Euro? Oder eine teurere Variante? Inkassogebühren weit über 100 Euro sind auf keinen Fall gerechtfertigt! Die dürfen zwar jeden Fantasiebetrag fordern, durchsetzen können sie aber im günstigsten Fall entsprechende Rechtsanwaltsgebühren, hier vielleicht noch Adressauskunft. Ob überhaupt, ist strittig. Ich würde erst mal versuchen, nur die Hauptforderung an die DB zu überweisen - die Inkassogebühren kann man, wenn sie wirklich weit über 100 Euro sind, mit Fug und Recht als überhöht bezeichnen und abweisen - das ist ein Mehrfaches entsprechender Anwaltsgebühren!

Sicher werden die weiter nerven, aber da darf man sich nicht drum kümmern. Erst, falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, muss man ganz oder teilweise widersprechen, sonst ist die Forderung tituliert. Wenn sie wirklich den gesamten Betrag einklagen wollen, werden sie sich wahrscheinlich vor Gericht eine blutige Nase holen. Vielleicht bekommen sie einen Teilbetrag zugesprochen, so 30-40 Euro, aber einen Teil der Prozesskosten müssten die wohl selbst tragen.

Sollte es tatsächlich zu einer Klage kommen (nicht sehr wahrscheinlich), unbedingt Anwalt nehmen, da kann so ein Frageforum auch nicht wirklich weiter helfen!

Die Deutsche Bahn wird auch immer unseriöser, dieses Zwangsabo für die Bahncard und die Inkassomethoden, die schon öfter Thema waren, sprechen für sich!

Liste mal die einzelnen vom Inkasso begehrten Postionen hier auf !

Irritierte 
Fragesteller
 09.07.2011, 09:14

Also: Hauptforderung 120 Euro (das muss die BC sein), Verzugszinsen bis Abtretung 1,94 Euro, Inkassovergütung 37, 50 Euro, Bisherige Ermittlungskosten 14,88 Euro. Macht zusammen 174, 82 Euro.

mit der bahn telefonieren, fragen was schiefgegangen ist und dann dem inkasso bescheid sagen.

dawala  08.07.2011, 20:00

Besteht seitens der Bahn kein Anspruch oder ändert sich die Forderungshöhe auf verbindliche schriftliche Bestätigung bestehen. Ebenso klären, wer dem Inkasso dann Bescheid gibt. Ruhig nach 14 Tagen bei Inkasso anfragen ob die Änderung dort angekommen ist und um schriftliche Bestätigung von dort bitten.

Also, ich habe eben mit dem BC-Service telefoniert - ich muss den Betrag an die Inkassofirma zahlen, bekomme aber wenigstens noch die BC. Die werde ich dann fristgerecht kündigen. Hätte ich schon letztes Jahr machen sollen!