Brief von Intercard, wegen Rücklastschrift.?
Ich habe vor paar Tagen ein Brief von Intercard bekommen, da ich Rücklastschrift gefordert habe, da ich dachte, dass ich bei diesen 60€ nichts andere gekauft habe als nur Zigaretten von 7€. Jetzt weiß ich dass ich doch getankt habe. Aber meine Frage. Dürfen die Gebühren so hoch sein? Dass ich 40€ dazu zahlen kann?
Ich hoffe auf gute Antworten danke :)
4 Antworten
Die Bankkosten von 12€ sind vermutlich in dieser Höhe frei erfunden. Gerichte erlauben mitunter nur maximal 3,65€.
Die Adressermittlung ist auch viel zu hoch. Maximal 10€ (Schufa AdFinder Preis)
"Kosten für konkrete Betreibung" ist frei erfunden. Streichen.
Ich würde als in Summe rund 75€ bezahlen. Dann dieser Bude in etwa folgendes schreiben:
"Werte Intercard. Ich habe soeben ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht 75€ überwiesen. Neben Hauptforderung entfällt dies auf Zinsen, 3,65€ Rücklastschrift, sowie 10€ Adressermittlung. Sollten Sie bzgl. Rücklastschrift und Adressermittlung mehr fordern, werden Sie mir umgehend einen konkreten Rechnungsbeleg zusenden, der die Höhe dieser Kosten beweist. Die Kosten für konkrete Betreibung weise ich als frei erfunden und als Verstoß gegen die ständige Rechtsprechung des BGH zurück. Personalkosten dürfen von Ihnen keine gefordert werden, wie sie natürlich selbst wissen."
Ggf. meckern die noch etwas, aber durchsetzbar ist der Rest nicht.
Ja. Die 10€ sind vermutlich auch zu viel. Das sind jedenfalls die Preise der Schufa für die Adressrecherche. Aber irgendwas musst du zahlen. Die kannten ja nur deine Bankdaten, nicht deine Adresse.
Ich finde die 10€ auch zu viel. Da muss auch bestimmt ein Urteil gewesen sein.
Es gab mal vor einem Jahr eine Preisliste der Schufa, die dem AK Inkassowatch zur Verfügung gestellt wurde. Da standen die 10€ so drauf. Es wird gemunkelt, dass Online-Abfragen für Business-Kunden weniger als 1€ kosten. Im Endeffekt kannst du auch nur 2€ oder so annehmen für die Adressauskunft und dann eine Rechnung für die Kosten der Adressauskunft verlangen.
Inkassofritzen erheben in der Regel Phantasiegebühren und leben davon, das es Dumme gibt die das dann auch zahlen.
Ich zahle dann die ursprüngliche Summe an den Gläubiger und nicht an den Inkassofritzen. Dann kommen sicher noch einige Zahlungsaufforderungen vom Inkassofritzen, die ich ignoriere. Eingeklagt hat bei mir noch kein Inkassofritze seine "Gebühren". Der Aufwand lohnt sich für ihn aber nur bei größeren Beträgen, außerdem müsste er dafür dann Nachweise erbringen.
Tendenziell liegst Du richtig aber hier nicht da die Gebühren moderat sind.Der Gegenseite sind Gebuhren durch den lastschriftstorno und Adressermittlung entstanden.
Also soll ich die Gebühren zahlen?
Dann soll ich nur den ursprüngliche Summe zahlen?
Ja, weil es sehr unwahrscheinlich ist, dass die sich ihre Forderung holen.
Und was ist mit den Bankkosten?
Bei dem Lastschriftstorno sind gem LG Potsdam nur 3,65 € zu zahlen aber ich würde trotzdem zahlen.
Es ist noch kein iku involviert ;)
I
Die 15€ Bankkosten?
das ist mit Sicherheit schon die 2te Mahnung. Erst mal hast du mit einer ungedeckten Karte bezahlt .. bzw eine Abbuchung von einem Konto ist zurückgegangen. Das kostet normalerweise ein paar Euro, aber du hast die Gelegenheit, das Konto dann schnell auszugleichen. Dazu hast du sicher eine Rechung/Mahnung von intercard bekommen.
Jetzt haben die die Forderung an eine Inkassofirma abgetreten, das ist nunmal teuer.
Jetzt haben die die Forderung an eine Inkassofirma abgetreten, das ist nunmal teuer.
Von Inkassokosten steht da ja nichts. Und selbst wenn: Die sind ohnehin nicht durchsetzbar aus gleich vielen Gründen.
Genau ! Ist ja noch kein Inkasso involviert
Das ist meine 1.
Dann soll ich die ursprüngliche Summe 3,65€ Bankkosten und 10€ (!) für die Adressmitteilung?