Brief von Gerichtsvollzieherin?
Hallo,
ich bin gerade geschockt und brauche eure Hilfe bzw. Rat.
Ich hab voller Schock einen Brief von einer Gerichtsvollzieherin geöffnet und da steht eine Forderung von ca 2400€ rum. Ich war geschockt und wusste erstmal nicht um was es sich da handeln soll.
Als ich den Brief weitergelesen habe konnte ich entnehmen das es sich um eine damalige Schulbuchrechnung von 2015 handelte.
Ich war 2015 19 Jahre alt und habe eine schulische Ausbildung absolviert. Meine Mutter hatte mein Kindergeld und ein Teil davon war für schulische Ausgaben und der andere Teil für Ausgaben die sie hatte, mehr hatte ich auch nicht gebraucht (zum Verständnis). Ich habe ihr damals die Rechnung gegeben und sie hatte mir versichert, dass sie es überwiesen hat. Somit hatte sich das Thema für mich gegessen.
Ich hatte nie irgendwelche Briefe geschweige denn Gerichtsvollzieher gesehen konnte jetzt aber anhand des Datenblatts der Gerichtsvollzieherin sehen, dass als welche gekommen waren. Dadurch ist die Rechnung so gestiegen. Sie hat mir die Briefe einfach unterschlagen. Meine Mutter arbeitet nicht, ist somit den ganzen Tag zuhause gewesen.
Ich habe natürlich heute meiner Mutter angerufen und ich hatte auch das Gefühl sie wisse sofort um was es ginge. Sie hat alles abgestritten, hätte es angeblich gezahlt und hätte Belege die sie mir aber nicht zeigen konnte.
Ich kann garnicht sagen, wie fertig ich bin.. Meine Frage: was kann ich tun. Ich bin in Elternzeit, habe dadurch nicht das unendliche Geld, sehe aber auch nicht ein zu zahlen. Kann man was dagegen tun?
Ich bin für jede Hilfe dankbar.
10 Antworten
Warst du an der Adresse an die die Briefe gingen auch Wohnhaft gemeldet? Sollte dies nicht der Fall sein, wurde die briefe unzulässig zugestellt und somit wäre das ganze nichtig und die Mutter könntest du wegen Unterschlagung und verstoß gegen das Briefgeheimnis verklagen.
Wende dich auf jeden Fall an den Gläubiger dem du in diesem Fall jetzt geld "schuldest", versteck dich nicht. Das macht alles schlimmer. Versuch eine Ratenzahlung oder ähnliches zu vereinbaren.
du bist in Elternzeit, sprich du kannst dich damit auch ans Jobcenter wenden und um Hilfe bitten.
Versuche genau nachzuvollziehen, wann der Gerichtsvollziher vor Ort war, warst du anwesend? oder nachweisbar wo anders?
Rede dringenst mit deiner Mutter -TIP: Gespräch aufzeichen. Sollte sie zugeben das sie es wissentlich vor dir verheimlich hat, überträgst du die geistige schuld erstmal auf sie & hast so gute Chancen zu bewirken, dass die Schulden auf sie übertragen werden müsen -Es MUSS allerdings bewiesen sein das sie es bewusst verheimlicht hat / unterschlagung der Persönlichen Post.
Zudem würde ich die jeweiligen Zustellurkunden der Post beantragen! Diese MÜSSEN bei einwurf oder Übergabe vom Postboten ausgefüllt werden - dort muss angeegeben werden, wer den Brief erhalten hat. Der Vorname etc steht dann in der Urkunde...so kannst du evtl nachweisen, dass du die Briefe tatsächlich nicht persönlich erhalten hast.
Das tut mir leid für dich..aber war zu erwarten, wenn sie schon so lange zeit scheinbar so ein Verhalten hat...und wie gesagt; das Jobcenter hilft in solchen situationen! Das ist auch nicht peinlich etc...glaub mir da bekommen andere ganz andere Briefchen ;-) Lass den Kopf nicht hängen, irgendwie wirds immer! Und hey, es ist zwar eine hohe Summe, aber auch nur Geld! Du bekommst das hin :-*
Ich danke dir für diese liebe Nachricht, auch wenn ich sie leider erst so spät gesehen hab. Hier gibt es selten so liebe Menschen ❤️. Habe es mit einer Ratenzahlung geklärt und bin froh dass es somit erstmal gegessen ist :)
Die grundsätzliche Frage ist zunächst, wie bitte aus einer Rechnung für Schulbücher binnen 6 Jahren eine Summe von € 2.400.-- werden konnte. Wer war denn der ursprüngliche Gläubiger, und wurde die Forderung an ein Inkassounternehmen verkauft?
Nachdem die GerV schon involviert ist, ist die Forderung vermutlich inklusive lauter eigentlich rechtlich nicht durchsetzungsfähigen Fantasieposten und Gebühren tituliert worden. Hier bliebe rechtlich nur das Instrument der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO. Das muss aber über einen Anwalt gehen.
Ansonsten bleibt nur die Zahlung der Forderung, eine Ratenzahlung kann, muss der Gläubiger aber nicht anbieten. Ob hier ein Schadenersatzanspruch gegenüber der Mutter besteht, und falls ja, ob dieser zielführend durchgesetzt werden könnte, muss durch den Anwalt geprüft werden.
sehe aber auch nicht ein zu zahlen.
ob Du es nun einsiehst oder nicht - dürfte nach ergangenem Mahn- und Vollstreckungsbescheid nicht mehr relevant sein. Die Fristen dagegen Widerspruch einzulegen sind verstrichen .
Kann man was dagegen tun?
Nichts - mit der GV eine Ratenzahlung aushandeln.
Ob Du eine Widereinsetzung in den vorherigen Stand erlangen kannst wage ich eher zu bezweifeln .....
https://www.frag-einen-anwalt.de/Vollstreckungsbescheid-an-falsche-Adresse--f336778.html
Vereinbare mit dem Gerichtsvollzieher/der Gerichtsvollzieherin erst mal eine Ratenrückzahlung. Vielleicht gehen zunächst 50,- Euro monatlich.
Danach versuche mit deiner Mutter zu klären, was sie gewillt ist, dazu beizutragen.
In den allermeisten Fällen ist es jedoch so, dass der Schuldner die betreffende Forderung nicht direkt erfüllen kann. Wenn überhaupt, erscheint dem Schuldner nur eine monatliche Ratenzahlung umsetzbar.
Kann der Schuldner die Forderung nicht sofort und in voller Höhe erfüllen, bedeutet das jedoch nicht, dass der Gerichtsvollzieher nun Tisch und Bett pfändet. Ohnehin ist eine Pfändung von Wohn- und Gebrauchsgegenständen nur selten möglich. Stattdessen kann aber versucht werden, mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung als gütliche Einigung zu vereinbaren.
Ratenzahlung bei GERICHTSVOLLZIEHER » Pfändung in RATEN bezahlen
Die alte Arbeitet doch nicht
dann soll sie von Hartz VI halt mit abstottern.
entschuldige, ich bin in Elternzeit ;). Wie respektlos kann man sein?
Meinte deine Mutter :(
Achso, war total erschrocken. Ja, sie arbeitet nicht. Leider zu faul und zu fein
Da will ich wenigstens deine kompetente Antwort bewerten.
danke dir.
Wie hier schon geschrieben wurde: Entweder zahlen oder zum Anwalt. Mach dich im Netz mal schlau über Prozesskostenhilfe. https://www.bmjv.de/DE/Themen/GerichtsverfahrenUndStreitschlichtung/Prozesskostenhilfe/Prozesskostenhilfe_node.html
müsste Dir zustehen. Mit welcher Begründung kann Deine Mutter Dir die Beläge nicht zeigen? Fals sie wirklich die Beläge hat reicht wahrscheinlich auch ein Brief vom Anwalt.
Ich denke sie kann mir die Belege nicht zeigen, da es keine gibt. Sie sagt nur sie habe die Belege aber mehr kommt nicht.
Ich habe damals gependelt also hatte 2 Wohnanschriften. Seit einem Jahr bin ich in meiner jetzigen Wohnung gemeldet und denke das deshalb der Brief heute hier her gewandert ist.
Ich hatte heute mit ihr telefoniert, das ging natürlich nicht gut aus aber werde es so machen dass ich nochmal Anrufe und es aufnehmen werde