Brief von Gerichtsvollzieherin?

10 Antworten

Warst du an der Adresse an die die Briefe gingen auch Wohnhaft gemeldet? Sollte dies nicht der Fall sein, wurde die briefe unzulässig zugestellt und somit wäre das ganze nichtig und die Mutter könntest du wegen Unterschlagung und verstoß gegen das Briefgeheimnis verklagen.

Wende dich auf jeden Fall an den Gläubiger dem du in diesem Fall jetzt geld "schuldest", versteck dich nicht. Das macht alles schlimmer. Versuch eine Ratenzahlung oder ähnliches zu vereinbaren.

du bist in Elternzeit, sprich du kannst dich damit auch ans Jobcenter wenden und um Hilfe bitten.

Versuche genau nachzuvollziehen, wann der Gerichtsvollziher vor Ort war, warst du anwesend? oder nachweisbar wo anders?

Rede dringenst mit deiner Mutter -TIP: Gespräch aufzeichen. Sollte sie zugeben das sie es wissentlich vor dir verheimlich hat, überträgst du die geistige schuld erstmal auf sie & hast so gute Chancen zu bewirken, dass die Schulden auf sie übertragen werden müsen -Es MUSS allerdings bewiesen sein das sie es bewusst verheimlicht hat / unterschlagung der Persönlichen Post.

Zudem würde ich die jeweiligen Zustellurkunden der Post beantragen! Diese MÜSSEN bei einwurf oder Übergabe vom Postboten ausgefüllt werden - dort muss angeegeben werden, wer den Brief erhalten hat. Der Vorname etc steht dann in der Urkunde...so kannst du evtl nachweisen, dass du die Briefe tatsächlich nicht persönlich erhalten hast.

LiLaEngel 
Fragesteller
 12.02.2021, 17:07

Ich habe damals gependelt also hatte 2 Wohnanschriften. Seit einem Jahr bin ich in meiner jetzigen Wohnung gemeldet und denke das deshalb der Brief heute hier her gewandert ist.

Ich hatte heute mit ihr telefoniert, das ging natürlich nicht gut aus aber werde es so machen dass ich nochmal Anrufe und es aufnehmen werde

qaswnwc  12.02.2021, 18:26
@LiLaEngel

Das tut mir leid für dich..aber war zu erwarten, wenn sie schon so lange zeit scheinbar so ein Verhalten hat...und wie gesagt; das Jobcenter hilft in solchen situationen! Das ist auch nicht peinlich etc...glaub mir da bekommen andere ganz andere Briefchen ;-) Lass den Kopf nicht hängen, irgendwie wirds immer! Und hey, es ist zwar eine hohe Summe, aber auch nur Geld! Du bekommst das hin :-*

LiLaEngel 
Fragesteller
 18.03.2021, 21:58
@qaswnwc

Ich danke dir für diese liebe Nachricht, auch wenn ich sie leider erst so spät gesehen hab. Hier gibt es selten so liebe Menschen ❤️. Habe es mit einer Ratenzahlung geklärt und bin froh dass es somit erstmal gegessen ist :)

Die grundsätzliche Frage ist zunächst, wie bitte aus einer Rechnung für Schulbücher binnen 6 Jahren eine Summe von € 2.400.-- werden konnte. Wer war denn der ursprüngliche Gläubiger, und wurde die Forderung an ein Inkassounternehmen verkauft?

Nachdem die GerV schon involviert ist, ist die Forderung vermutlich inklusive lauter eigentlich rechtlich nicht durchsetzungsfähigen Fantasieposten und Gebühren tituliert worden. Hier bliebe rechtlich nur das Instrument der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO. Das muss aber über einen Anwalt gehen.

Ansonsten bleibt nur die Zahlung der Forderung, eine Ratenzahlung kann, muss der Gläubiger aber nicht anbieten. Ob hier ein Schadenersatzanspruch gegenüber der Mutter besteht, und falls ja, ob dieser zielführend durchgesetzt werden könnte, muss durch den Anwalt geprüft werden.

sehe aber auch nicht ein zu zahlen.

ob Du es nun einsiehst oder nicht - dürfte nach ergangenem Mahn- und Vollstreckungsbescheid nicht mehr relevant sein. Die Fristen dagegen Widerspruch einzulegen sind verstrichen .

Kann man was dagegen tun?

Nichts - mit der GV eine Ratenzahlung aushandeln.

Ob Du eine Widereinsetzung in den vorherigen Stand erlangen kannst wage ich eher zu bezweifeln .....

https://www.frag-einen-anwalt.de/Vollstreckungsbescheid-an-falsche-Adresse--f336778.html

Vereinbare mit dem Gerichtsvollzieher/der Gerichtsvollzieherin erst mal eine Ratenrückzahlung. Vielleicht gehen zunächst 50,- Euro monatlich.

Danach versuche mit deiner Mutter zu klären, was sie gewillt ist, dazu beizutragen.

In den allermeisten Fällen ist es jedoch so, dass der Schuldner die betreffende Forderung nicht direkt erfüllen kann. Wenn überhaupt, erscheint dem Schuldner nur eine monatliche Ratenzahlung umsetzbar.

Kann der Schuldner die Forderung nicht sofort und in voller Höhe erfüllen, bedeutet das jedoch nicht, dass der Gerichtsvollzieher nun Tisch und Bett pfändet. Ohnehin ist eine Pfändung von Wohn- und Gebrauchsgegenständen nur selten möglich. Stattdessen kann aber versucht werden, mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung als gütliche Einigung zu vereinbaren.

Ratenzahlung bei GERICHTSVOLLZIEHER » Pfändung in RATEN bezahlen

Hugo735  12.02.2021, 16:57

Die alte Arbeitet doch nicht

IQSofia  12.02.2021, 16:58
@Hugo735

dann soll sie von Hartz VI halt mit abstottern.

LiLaEngel 
Fragesteller
 12.02.2021, 16:59
@Hugo735

entschuldige, ich bin in Elternzeit ;). Wie respektlos kann man sein?

Hugo735  12.02.2021, 16:59
@LiLaEngel

Meinte deine Mutter :(

LiLaEngel 
Fragesteller
 12.02.2021, 17:00
@Hugo735

Achso, war total erschrocken. Ja, sie arbeitet nicht. Leider zu faul und zu fein

Arnstaedter2  12.02.2021, 18:06

Da will ich wenigstens deine kompetente Antwort bewerten.

Wie hier schon geschrieben wurde: Entweder zahlen oder zum Anwalt. Mach dich im Netz mal schlau über Prozesskostenhilfe. https://www.bmjv.de/DE/Themen/GerichtsverfahrenUndStreitschlichtung/Prozesskostenhilfe/Prozesskostenhilfe_node.html

müsste Dir zustehen. Mit welcher Begründung kann Deine Mutter Dir die Beläge nicht zeigen? Fals sie wirklich die Beläge hat reicht wahrscheinlich auch ein Brief vom Anwalt.

LiLaEngel 
Fragesteller
 12.02.2021, 17:02

Ich denke sie kann mir die Belege nicht zeigen, da es keine gibt. Sie sagt nur sie habe die Belege aber mehr kommt nicht.