Was tun wenn das Jobcenter Rückzahlungen verlangt die ich nie erhalten habe?

3 Antworten

Auf jeden Fall die Einrede nach § 1629 BGB erheben . Haftungsaussschluß Minderjähriger - Die entsprechenden Rückforderungsbescheide werden wohl Deine Eltern erhalten haben -

Damit der Minderjährige nicht mit Schulden in die Volljährigkeit geht, besteht die Möglichkeit der Einrede nach § 1629 a BGB. Dies hat das Bundessozialgericht mit dem Urteil vom 07.07.2011 – B 14 AS 153/10 R entschieden. Danach ist die Haftung des ehemaligen Minderjährigen und nun volljährig gewordenen bei den Verbindlichkeiten, die Personen im Rahmen ihrer Vertretungsmacht mit Wirkung für den Minderjährigen begründet haben, auf den Bestand des Vermögens des Minderjährigen bei Eintritt der Volljährigkeit beschränkt.

https://sozialberatung-kiel.de/2012/04/27/zur-beschrankung-der-minderjahrigenhaftung-im-sgb-ii/

Ich würde zunächst dort mal anrufen und fragen, ob es sich um eine Verwechslung handelt. Es gibt ja auch Fehler, jemand mit einem ähnlichen Namen, falsche Adresse usw. - das könnte vor allem zutreffen, wenn du einen Nachnamen hast, der öfter vorkommt wie Schneider, Müller usw. Ebenfalls, wenn du in einem Mehrfamilienhaus wohnst und sich jemand evtl. in der Wohnungsnummer geirrt hat.

Also keinesfalls zahlen, sondern mMn Kontaktaufnahme. Dabei würde ich erst mal den einfachsten Weg - Email oder Anruf - wählen und erst, wenn der das Missverständnis nicht aufklärt, einen Widerspruch schreiben.

Wenn der Brief in einem normalen weißen Umschlag ohne amtliches Kennzeichen kam, besteht bei deinen 16 Jahren noch eine kleine Chance, dass sich Klassenkameraden einfach einen Scherz erlaubt haben?

ich werde später auch auf jeden Fall nochmal telefonieren aber die Ämter sind bei sowas zum 🤮. ein Streich ist das auf gar keinen Fall...der Brief ist so aufwendig gemacht mit so viel Rechtsbelehrung und allem das schließe ich echt aus. es ist wie gesagt total komisch aber ich habe noch einen anderen Brief bekommen wozu ich auch noch eine Frage online stellen werde , der ebenfall total komisch ist. der hat aber nichts hiermit zu tun. ich finde es auch echt komisch das die 2 1/2 Jahre später solche Rechnungen schicken..ich bin jetzt auch schon länger volljährig ich kann mir das echt nicht erklären und mir raucht schon total der Kopf weil ich so da rüber nach denke, was das sein kann.

@RominaaK

Wenn es zwei solcher Briefe sind würde ich wirklich an eine Verwechslung oder ernsthaft einen Streich denken. Manche Zeitgenossen verwenden ja tatsächlich viel Zeit darauf, etwas echt wirken zu lassen. Es könnte natürlich auch eine Betrugsmasche sein - schicke zig Menschen so einen Brief und die Kleinstforderungen summieren sich. Im Interesse des Jobcenters dürften die dir bei der Aufklärung helfen - es müsste ein Leichtes sein, herasuzufinden, dass deine Familie (Name, Anschrift) eben nicht im System ist! Wenn du oder jemand aus deiner Familie (wer Zeit hat) mal dort vorbei gehst und fragst, ob sie kurz schauen, ob an dich so ein Brief verschictk wurde, ob du im System bist und warum, sollte sich das ja aufklären lassen. Nach allem, was du schreibst, kannst du ja gar nicht in deren System auftauchen mit Name und Anschrift, weil deine Familie noch nie Kontakt mit dem Jobcenter hatte!

ich bin auch zu diesem Zeitpunkt beim Jobcenter nicht bekannt gewesen ich habe erst seit Anfang diesem Jahres etwas mit dem Jobcenter zu tun aber auch gar nicht bei denen, die im Brief stehen. vor sehr langer Zeit ich glaube 2009 oder 2010 hat meine Mutter ca für halbes Jahr Arbeitslosengeld 2 bezogen, passt aber mit den daten im brief nicht mal ansatzweise zusammen. da war ich 10 Jahre alt ich denke nicht, das ich damit etwas zu tun habe. oder generell etwas damit zu tun habe, wenn meine Mutter etwas beim Jobcenter beantragt oder sonstiges.

Bei jedem amtlichen Schreiben solltest du eine Einspruchsfrist haben. Die kannst oder sollst du auf jeden Fall nutzen. Du kannst ja vorab dort schon mal anrufen und dich erkundigen, was es damit aufsich hat. Schau mal auf dem Schreiben nach ob du einen Sachbearbeiter und eine Aktenzahl oder sowas in der Richtung findest. Das verkürzt die Zeit beim telefonieren.

in diesem Brief steht keine Frist bis wann ich das bezahlen muss oder eine Rückmeldung geben muss. Dort steht nur das ich das Geld auf die angegebenen Konto Daten, überweisen soll. ich habe dort eine Sachbearbeiterin vom Zoll stehen und die habe ich auch angerufen. Die meinte ich müsse mich an das Jobcenter wenden. Die wiederum meinten dann das die nichts machen können weil ich ja keinen Sachbearbeiter hätte der sich mit diesem Fall beschäftigt. ich spiele schon mit den Gedanken das dieses schreiben nicht "echt" ist aber ich denke dadurch das der vom Zoll ist, wird der wohl wahr sein. ich würde mich ja gerne an einen Anwalt wenden aber die sind selbst für eine Beratung zu teuer für mich

@RominaaK

Google mal, ob es so etwas wie eine unverbindliche Rechtberatung bei der Gemeinde gibt. Die muss man evlt. mit 5 € bezahlen, erhält dann aber Hinweise zu Vorgehensweise und Ansprechpartner.

Was sagt denn das Jobcenter über die Echtheit des Briefes? Die müssten doch mit einem Klick prüfen können, ob du - Achtung: Name UND Anschrift - bei denen überhaupt in der Karbei bist als "Kunde"! Und dann müssten sie sagen können, warum der Brief von dort verschickt wurde. "Kein Sachbearbeiter" kann ja kein Grund für "keine Auskunft" sein, wenn die Möglichkeit besteht, dass entweder eine Verwechslung oder oder Schülerstreich vorliegt. Auch müsste doch das Jobcenter sagen können, ob das angegebene Konto echt ist und zu denen gehört.

Und wenn weder deine Eltern noch du Arbeitslosengeld bezogen haben, MUSS es sich doch um eine Verwechslung handeln!

Falls jemand aus der Familie Zeit hat - freien Tag, gerde zu Hause ist etc. - soll der mit dem Schreiben da mal vorbei gehen, am besten mit einer Vollmacht von dir (keine Ahnung, ob das als Elternteil nötig ist bei 16jährigem, aber schaden kann es ja nicht) und mal recht früh morgens nachfragen, was die zu dem Schreiben überhaupt sagen. Ob es echt ist, ob es eine Verwechslung ist, wie es zustande kam, wie sie reagieren würden. Man zahlt ja nun auch nicht unrechtmäßige Forderungen im Normalfall. Immerhin besteht auch die Möglichkeit, dass dich jemand unrechtmäßig als Mitbewoher oder so angegeben hat. Gehe ggf. mal (selbst!) zur nächsten Polizeiwache und frage, welchen Handlungsweg die dir empfehlen würde, das ist kostenlos im Gegensatz zum Anwalt.

@RominaaK

Weil du keinen Sachbearbeiter hast können sie nichts machen, aber Geld wollen sie? Eigentlich würde ich dir raten allen 3en zu schreiben und das ganze, ähnlich wie hier aufzuklären, das du keinerlei Bezüge bekommen hast. Allerdings ist das so undurchsichtig das ich dir da gar nichts raten will. Du kannst zum Anwalt gehen, du bekommst Beratung und Prozesskostenhilfe wenn du es dir nicht leisten kannst. https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/staat-behoerden/rechtsbeistand-kann-sich-jeder-leisten

das ist ein guter Ratschlag Danke,da werde ich mal nach googlen. ich bin ja jetzt schon volljährig ich werde da mal selbst hin gehen denn gerade bei sowas lasse ich mich nicht abwimmeln. worüber ich auch nachgedacht habe, mein Vater ist dieses Jahr verstorben ich habe aber direkt das Erbe und alles ausgeschlagen weil ich sonst einen ziemlich hohen Schuldenberg bekommen hätte... kann das eventuell auch etwas da mit zu tun haben ? Weil er nämlich auch kein Unterhalt gezahlt hat..aber das erklärt ja nicht die Schulden für Heizung, Warmwasser und Unterkunft

@RominaaK

Also mit dem Erbe wird das nichts zu tun haben. Was aber sein kann, das er dich als Kind/Mitbewohner in seinem Leistungsbescheid drin hatte? dann könnte er zu viel Leistungen erhalten haben, die natürlich für dich gezahlt wurden, dann wären es deine Schulden und nicht seine. Wenn dem so ist würde ich mir definitiv einen Anwalt holen.

also ich habe direkt als ich von seinem tot erfahren habe, das Erbe ausgeschlagen und alles abgelehnt was abzulehnen war weil ich halt wusste das da einige Dinge mit dem Jobcenter und dem Sozialamt schief gegangen sind. Aber eigentlich ergibt das für mich am wenigsten Sinn. Hier geht es um eine Bedarfgemeinschaft und das ist ja glaube ich ein Haushalt mit mindestens 2 Personen... Bei mir zu Hause sind es insgesamt 3 Personen..meine kleine Schwester die jetzt 15 ist und zu dem Zeitpunkt wo ich laut Brief mir das geld vom Jobcenter "geliehen" habe oder was auch immer , 13 war. Mit ihr kann das ja auch nichts zu tun haben.... und dann meine Mama und ich und wie gesagt, wir haben beide kein Geld vom Jobcenter bezogen oder beantragt