Inkasso Becker Wuppertal lässt Vermögensauskunft beantragen

4 Antworten

Hast du es versäumt, einem gerichtlichen Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid zu widersprechen? Dann werden auch unberechtigte Forderungen formal rechtsgültig. Reine Inkassodrohungen muss man dagegen nicht ganz so ernst nehmen. Gab es Gerichtspost in der Sache?

Die Vermögensauskunft, ehemals Eidesstattliche Versicherung bzw. Offenbarungseid, kann jetzt (seit 2013) sofort mit Erlangung eines Vollstreckungstitels gefordert werden.

Wenn kein gerichtl. MB/VB bekannt ist, schnell zum Anwalt, dann wurden die womöglich nicht korrekt zugestellt! Achtung, die Frist nach Bekanntwerden eines (fehlerhaften) Titels ist nur 2 Wochen.

Sollte es einen VB geben und die Frist für den Einspruch noch nicht abgelaufen sein, dann unbedingt sofort Einspruch erheben, wird auch am Sonntag angenommen!

KleeneHimbeere 
Fragesteller
 16.06.2013, 07:12

Nein, ich habe nie einen Brief vom Gericht erhalten oder Ähnliches. Wobei dieser Brief nun gelb war aber nicht dirket vom Amtsgericht kam, sondern von der Gerichtsvollzieherin und die hat bei uns in Stadt und Landkreis einen eher naja wie sag ich das sehr schlechten Ruf. Sie arbeitet gerne mit so Inkasso Büros zusammen. Wie kann ich den Einspruch einlegen?

mepeisen  17.06.2013, 13:46
@KleeneHimbeere

Gerichtsvollzieher haben nicht immer den besten Ruf. Sie melden sich ja nicht, wenn es den Leuten gut geht.

Ich würde der Gerichtsvollzieherin schriftlich antworten, darin (so heisst das) von der Möglichkeit der Einrede Gebrauch machen. Die Vollstreckungsmaßnahme ablehnen mit dem Hinweis, dass du im Vorfeld mehrfach bei dem Inkasso bzw. der Anwältin um Vorlage des Titels gebeten hast und dir bis heute die Vorlage des Titels verweigert wurde. Dass du insofern zu keinem Zeitpunkt prüfen konntest, was hier Grundlage der Forderung sein soll.

Mehr erst mal nicht.

Dann abwarten, wie die Gerichtsvollzieherin und das Gericht reagieren. Wichtig: Gerichtsvollzieher sind Vollzugsbeamte. Die prüfen nicht inhaltlich, was sie da tun und das ist auch gut so. Wenn du so eine Einrede vorbringst, nehmen sie das zur Kenntnis und geben das ans Gericht. Gerichtsvollzieher dürfen nicht würdigen, ob eine Forderung zu Recht besteht oder nicht. Sie haben nur ein paar Regularien zu prüfen.

Ohne Titel geht keine Pfändung

Der gerichtliche mahnbescheid sowie der gerichtliche Vollstreckungsbescheid werden zugestellt - Es ist deshalb eigentlich ausgeschlossen das man dies verschläft

Werden keine rechtsmittel eingelegt ( Widerspruch/Einspruch) ist die Forderung tituliert und es kann gepfändet werden

KleeneHimbeere 
Fragesteller
 16.06.2013, 07:12

ja eben, und ich habe vorher nichts bekommen vom Gericht oder sonst, deshalb versteh ich das nicht so ganz, woher das auf einmal kommt.

Ja, geh damit zur Polizei.

Denn eine Inkasso-Firma legt kein Schreiben eins GV bei - das macht der GV schon ganz alleine.

Wenn du dir 100% sicher bist, also GAAAAAAAAAAANZ sicher, dann heb dir alles schön auf und warte ab.

Wenn ein Mahnbescheid kommt, Widerspruch einlegen - keine weitere Begründung.

Wenn die dann einen Termin bei Gericht beantragen, lass sie. Und wenn du geladen wirst, geh hin.

Und spätestens DANN ziehen die den Schwanz ein.

Aber wie gesagt - NUR wenn du GAAAAAAANZ sicher bist.

  • Wenn ein rechtskräftiger Schuldtitel gegen dich vorliegt, so ist dieser auf Verlangen vorzulegen.
  • Wenn dieser zu Unrecht ergangen ist bleibt dir nur die Vollstreckungsgegenklage, und du musst den Beweis antreten, dass diese Forderung nicht besteht.
  • Wenn keiner besteht, würde ich mir überlegen ob hier eine Strafanzeige wegen Nötigung in Betracht kommt, alternativ oder zusätzlich könntest du auch Beschwerde beim ausfsichtsführenden Oberlandesgericht einreichen, bzw. bei der Rechtsanwaltskammer.
  • Hast du mal eine Schufa-Selbstaufkunft angefordert?
  • Hast du jemals Schreiben vom Amtsgericht erhalten (gelber Umschlag) und nicht reagiert?
KleeneHimbeere 
Fragesteller
 16.06.2013, 07:14

ja ich habe eine angefordert aber da stand nichts drin das ich irgendwo schulden habe. und das ist der erste gelbe Umschlag den ich in meinem Leben bekommen habe. Darum bin ich auch etwas verwirrt, warum und wieso.

kevin1905  16.06.2013, 11:40
@KleeneHimbeere

Wenn es sich um einen gerichtlichen Mahnbescheid handelt hast du 3 sinnvolle und 1 sinnlose Möglichkeit damit umzugehen.

  1. Bezahlen (14 Tage nach Erhalt)
  2. Widersprechen binnen 14 Tagen nach Erhalt
  3. Forderung prüfen auf zu Recht und zu Unrecht geltend gemachte Positionen (evtl. Verbraucherberatung oder Anwalt hinzuziehen). Teilwiderspruch einlegen und Rest bezahlen binnen 14 Tagen nach Erhalt

Die sinnlose Möglichkeit ist

  • Gar nichts machen bzw. aus irgendeinem Grund die 14 Tage Frist verstreichen lassen. Dann ergeht nämlich der Vollstreckungsbescheid.