Brief von der Polizei / Jugendschutzgesetz

10 Antworten

Im o.g Verfahren ist beabsichtigt ihre Tochter als Zeugin zu hören...

Zeuge ist nicht Beschuldigter! Sollte ein Hinweis auf eine von Dir begangene Ordnungswidrigkeit auftreten muss man Dich vorher informieren, das Du ab jetzt beschuldigt wirst!

Wahrscheinlich richtet sich das Ordnungswidrigkeits Verfahren gegen den / die Verkäufer des Alkohols!

Deine Eltern haben gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, weil sie dich dorthin gehen lassen haben, ohne für eine angemessene Beaufsichtigung zu sorgen und einem Volljährigen die Personensorge zu übertragen. Daher kam es zu jugendgefährdenden Einflüssen.

Du bist daran laut Gesetz nicht Schuld, aber eine Zeugin deines eigenen Vorfalls. Du sollst berichten, wie es dazu kam. Es sind nicht die, die geschützt werden sollen, die man belangt, wenn es eben nicht geschieht. Jugendliche sollen geschützt werden. Wer das nicht tut, macht sich ggf strafbar, nicht aber die Jugendlichen selbst.

Gruß S.

Menuett  25.02.2015, 16:42

Nein, das geht nicht gegen die Eltern. Das Gesetz heißt "Jugendschutz in der Öffentlichkeit". Das geht gegen Kneipenbesitzer und sonstige Alkoholverkäufer.

Eltern werden im Jugendschutzgesetz nicht genannt.

Sirius66  26.02.2015, 06:57
@Menuett

Mag sein. Es ist nicht ok, was da läuft. Eltern haben Pflichten. Sie werden dazu gehört, vernommen, zurecht gewiesen, ggf belangt und das ist auch gut so. Über welches Gesetz, ist mir egal. Hier geht es eher um den VERKAUF/ERWERB

Sirius66  26.02.2015, 07:00
@Sirius66

Kann ja sein, daß die Eltern den Alkohol mitgegeben haben, weil sie coole Eltern sein wollen. Da greift kein Gesetz?

Dass du gesoffen hast, ist zwar verwerflich, aber kein Verstoß gegen ein Gesetz. Im Verfahren soll geklärt werden! wer dir den Alk verkauft/gegeben hat.

Hallo AlexSchiebler,

das Jugendschutzgesetz dient zum Schutz der Jugendlichen.

Weder Du noch Deine Eltern können nach dem Jugendschutzgesetz eine Ordnungswidrigkeit begehen.

Im Bezug auf Alkohol handeln diejenigen Ordnungswidrig, die einem Jugendlichen Alkohol verkaufen, sprich es geht in erster Linie um die Verkaufsstellen, bzw.. um die Verkäufer.

Du musst der Vorladung übrigens noch nicht einmal Folge leisten. Erst wenn Du eine Vorladung vom Richter oder der Staatsanwaltschaft kommt ist die Vorladung bindent. Aber im Ordnungswidrigkeitenverfahren, ist es recht unwahrscheinlich, dass eine richterliche oder staatsanwaltliche Vorladung erfolgt.

Schöne Grüße
TheGrow

Wahrscheinlich geht es darum, wer dir diesen Alkohol verkauft hat