Vorladung wegen Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz

9 Antworten

hi das was du da hast ist nur eine kleine geringe menge da passiert dir ncht viel was dir höstens erwartet wäre paarsozial stunden oder ne geld strafe womal sie dich nur wegen besitz ran kriegen können und 1.0 g ist eigen bedarf solange es nicht mehr war pasiert dir nix

aber ich habe leider ein größeres Problem und brauche dringend ein anwalt wegen verstoß gegen BTMI gesetz habe schon mal ne anzeige bekommen wegen verstoß das Verfahren wurde fallen gelassen aber diesmal weiß ich echt nicht mehr weiter ich wurde mit knapp 30 g erwischt kann auch etwas mehr gewesen sein und wurde festgneommen fingerabdrücke und fotos und haus durch suchung nun habe ich angst das ich in den bau muss und wollte mal fragen ob es eine möglichkeit gibt wie ich den bau umgehen kann ?? kann mir da einer helfen ? ein guter Anwalt der mich da raus holen könnte wäre super wirde mir sehr über hilfe freuen Mfg

Die wollen doch nur eine Aussage von dir. Dann sagst du da einfach, dass es nur 0,3g waren und fertig

Hallo.

Wenn Du nicht zur Polizei hingehen möchtest, dann brauchst Du das auch nicht zu tun. Niemand (weder Zeuge noch Beschuldigter) muss bei der Polizei eine Aussage machen.

Die hier beabsichtigte Vernehmung kann Dich nur noch tiefer in den Mist reinreiten. Eine Frage könnte zum Beispiel sein wo du das BtM erworben hast. Nennst Du den Namen, wird diesbezüglich ermittelt werden. Weist man dieser Person nach, mit Btm zu handeln, könntest Du in diesem zukünftigen Verfahren als Zeuge geladen werden. Das könnte für Dich ggf. unangenehme Folgen haben, denn Du stehst dann als "Zecke" da. Du hast den Dealer verpfiffen. Für die Polizei bist Du nur ein kleiner Fisch. Man will an diejenigen ran, die das Zeug verkaufen. Fängt man viele kleine Fische die aussagen, kommt man irgendwann einmal zum eigentlichen Dealer. Ab diesem Zeitpunkt reden wir über sehr viel Geld. Diese Leute verstehen keinen Spass, wenn man sie verpfeift.

In Deinem Fall wird Dir unerlaubter Besitz im Sinne von § 29 (1) BTMG vorgeworfen. Da es sich um eine geringe Menge zum Eigenkonsum handelt und es sich offenbar um einen Erstverstoß handelt, kannst Du davon ausgehen, dass das Verfahren gem. § 31a BTMG eingestellt wird. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass keine Geldstrafe gegen Dich verhängt werden wird. Du wirst ggf. einen Strafbefehl bekommen wo dann die gegen Dich festgesetzte Geldstrafe benannt ist. Wenn Du den Strafbefehl akzeptierst, kommt es nicht zu einem Gerichtsverfahren. Legst Du Einspruch ein oder zahlst nicht, kommt als nächstes eine gerichtliche Ladung zur Hauptverhandlung.

Du solltest von Deinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen und nicht zur Polizei gehen. Du brauchst dort weder telefonisch abzusagen noch Dich sonst irgendwie entschuldigen. Du gehst einfach nicht hin. Deine Personalien stehen fest. Somit genügst Du auch Deiner Verpflichtung Angaben zur Person machen zu müssen (§ 111 OwiG) Dein Schweigen darf Dir nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Es ist Dein gutes Recht nichts zur Sache auszusagen.

Zum Thema wiegen: Das BtM wird in der Regel brutto, also mit Verpackung gewogen. Die Polizei muss nicht in Deiner Gegenwart vor Ort wiegen. Das haben die Beamten auf der Dienststelle gemacht. Rechtlich ist das kein Problem.

Wenn es lediglich 0,3 Gramm brutto gewesen sind kannst Du sogar Glück haben, dass der STA diese geringe Menge als nicht mehr konsumfähig ansieht. Dann liegt nämlich überhaupt keine Straftat im Sinne von § 29 BTMG vor. Wie gesagt, wenn Du Glück hast.

Hy Leute,

Wow das ging ja schnell! Bin begeistert :) Also soll ich es zugeben und es als Eigenbedarf kennzeichnen?! Könnte ich Probleme mit der Führerscheinstelle bekommen?

@raven 27 --> ich vertrete komplett deine Ansicht.

Man wird Dich belehren, dass Du die Aussage verweigern darfst. Nimm dieses Recht in Anspruch. Alles Andere kann zu Deinem persönlichen Nachteil sein. Bei einer geringen Menge wird der Staatsanwalt die Sache einstellen...es sei denn, Du wohnst in Bayern oder Thüringen. Die Cops wollen im Grunde nur wissen, von wem Du das Dope hast. Du könntest aussagen, Du hättest es gefunden, aber besser ist es auf jeden Fall jegliche Aussage zum Sachverhalt zu verweigern.