Brief vom ordnungsamt verhindern?

6 Antworten

Wo ist das Problem? Sie war dabei. Sie hat es also mitbekommen. Wenn Sie den Brief bekommt, gibt sie ihn Dir und Du zahlst. Fertig. (Sollte ein Punkt fällig werden, muss ihr leider schreiben, dass nicht sie sondern du gefahren bist, aber das ist ja nun auch nicht schwierig.)

Nein, der kommt voll automatisch zum Halter...

TheGrow  30.10.2015, 21:29

Der Halter ist aber nur anzuschreiben, wenn der Fahrer der den Verstoß begangen hat nicht bekannt ist.

Der Fragesteller kann also der Bußgeldstelle durchaus mitteilen, dass er und nicht der Halter gefahren ist. In dem Fall ist das Schreiben an den Halter hinfällig.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen der Halter noch nicht einmal informiert werden, wenn der Fahrer bekannt ist

Nein, da sie der Fahrzeughalter ist.

TheGrow  30.10.2015, 21:28

Der Halter ist aber nur anzuschreiben, wenn der Fahrer der den Verstoß begangen hat nicht bekannt ist.

Der Fragesteller kann also der Bußgeldstelle durchaus mitteilen, dass er und nicht der Halter gefahren ist. In dem Fall ist das Schreiben an den Halter hinfällig.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen der Halter noch nicht einmal informiert werden, wenn der Fahrer bekannt ist

Halter ist die Freundin, da wird der Brief hingeschickt. Wann er kommt; kann keiner genau sagen, das kann durchaus 3-6 Wochen dauern. Leider Pech gehabt.

gilimali 
Fragesteller
 30.10.2015, 20:18

Können wir das selber abholen von der ordnungsamt ?

peterobm  30.10.2015, 20:20
@gilimali

den Brief bekommt ihr nicht, Datenschutz

gilimali 
Fragesteller
 30.10.2015, 20:29
@peterobm

wenn ich mit ihr dort hingehe mit ihrem personalausweis und führerschein.ich denke man kann das so abklären oder wie siehst du das ?

peterobm  30.10.2015, 20:56
@gilimali

da fehlt immer noch die Vollmacht xD

TheGrow  30.10.2015, 21:26

Halter ist die Freundin, da wird der Brief hingeschickt

Der Halter ist aber nur anzuschreiben, wenn der Fahrer der den Verstoß begangen hat nicht bekannt ist.

Der Fragesteller kann also der Bußgeldstelle durchaus mitteilen, dass er und nicht der Halter gefahren ist. In dem Fall ist das Schreiben an den Halter hinfällig.

Hallo gilimali,

die einzige Chance die Du hast ist, dass Du die Bußgeldstelle anschreibst und folgendes schreibst:


Sehr geehrte Damen und Herren,

  • heute am 30.10.2015
  • um XX:XX Uhr
  • bin ich [Dein Name]
  • in der Straße: XXXXXXXXX
  • in der Ortschaft
  • mit dem Fahrzeug meiner Freundin,
  • mit dem amtlichen Kennzeichen ABC-DE 123
  • geblitzt worden.

Da ich der Fahrer war und dementsprechend für den Verstoß gerade stehe, bitte ich Sie mir und nicht meiner Freundin den Anhörungsbogen / Bußgeldbescheid zuzusenden.

Zum Lichtbildabgleich füge ich Ihnen eine Ablichtung meines Ausweises zu.

Mit freundlichen Grüßen


Es wäre dann zumindest möglich, dass nicht Deine Freundin, sondern direkt Du angeschrieben wirst. Die Bußgeldstelle hat im übrigen ja auch ein Interesse nicht den Halter, sondern den Fahrer anzuschreiben. Der Halter ist ja nur in dem Fall anzuschreiben, wenn nicht bekannt ist wer gefahren ist. Ist der Fahrer bekannt, wird im Umkehrschluss auch nicht der Halter angeschrieben.

Die Frage ist nur, ob die Bußgeldstelle das auch praktisch umsetzen kann. Beim sichten der Blitzerfotos müsste der Sachbearbeiter ja Deinen Brief direkt vor der Nase haben, denn woher sollte er sonst wissen, dass es bereits zu dem Blitzerfoto eine Einlassung gibt?

Ich weiß ja auch nicht wie groß die zuständige Bußgeldstelle bei Dir ist. Bei uns dürfte es kein Problem darstellen, denn es gibt für Bußgeldbescheide nur zwei bis drei Mitarbeiter für die Bearbeitung.

Schöne Grüße
TheGrow