Braucht man für eine Terrasse mit Terassentür eine Genehmigung.?
Wenn ich bei mir in den Garten will, muss ich immer durch die Haustür.
könnte ich mir vom Wohnzimmer eine glas Tür machen in den Garten und eine Terrasse bauen ? Oder braucht man eine Genehmigung
5 Antworten
Bundesland?
Wahrscheinlich ist dein Vorhaben genehmigungsfrei - müsste man in der Landesbauordnung deines Bundeslandes nachlesen und alle Gegebenheiten vor Ort kennen.
Das heißt aber nicht, dass es auch erlaubt ist.
Wenn es einen Bebauungsplan gibt, muss die Terrasse innerhalb der überbaubaren Fläche liegen. Wenn sie höher als 1m über Gelände ist, löst sie Abstandsflächen aus. Wenn es bisher dort keine Fenster gab, könnte dein Vorhaben gegen Nachbarrecht verstoßen. Es könnte auch Auswirkungen auf den Brandschutz haben. Oder gegen die EnEV verstoßen.
Wenn das Gebäude Dir gehört und nicht unter Denkmalschutz steht, sollte das ohne Genehmigung kein Problem sein. Zur Sicherheit kannst du im Bauamt deiner Stadt fragen.
Das ist vielleicht eine etwas provokante Antwort:
Bei uns auf dem Dorf hat man bei solchen Vorhaben gesagt: "Wer viel fragt bekommt viel Antwort".
So ein "kleiner Eingriff" in die Bausubstanz wird sicherlich nicht groß geahndet, nur sollte man sich die technischen Details gut überlegen und auch gut ausführen.
Wenn man ganz pingelig ist, sollte man auch bedenken, dass die Größe der Terrasse auch einen Einfluss auf die Geschoßflächenzahl hat.
Ich weiß nur, dass wir bei einem Neubau die Terrasse halbieren und Teile des Vorplatzes entpflastern mussten weil die GFZ schon mit dem Gebäude ausgereizt war. Allerdings war sie etwa 1m aufgeständert und 78qm groß.
Das gilt für GRZ und Bebauungspläne nach 1990.
Im Normalfall ja, aber frag mal am Gemeindeamt nach. Die Bewilligung wird sicher erteilt, nur kostet es eben etwas. Wie immer bei Behörden.
Wenn es dein eigenes Haus ist, kannst du das machen. Natürlich solltest du das nicht bei einer tragenden Wand versuchen.
Außenwände sind im Normalfall tragend.
Nein, es sei denn, sie würde überdacht. Falls Du Grundflächenzahl meintest, stimmt dies nur, wenn der Bebauungsplan nicht vor 1990 öffentlich ausgelegen hat.