Braucht man eine unbefristete aufenthaltserlaubnis um in ein anderes bundesland zu ziehen?

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Eine Aufenthaltserlaubnis berechtigt grundsätzlich zur Freizügigkeit im Bundesgebiet, sie kann aber mit Auflagen wie der Pflicht zu einer Wohnsitznahme in einer Gemeinde versehen werden. Eine wohnsitzbeschränkende Auflage ist dann aber auf dem Aufenthaltstitel oder ggf. auf dessen Zusatzblatt vermerkt, meist mit Formulierungen wie "Wohnsitznahme nur im Anwesen [mit genauer Adresse] gestattet" oder "...nur im Stadtgebiet/Kreis ... gestattet". Wenn nichts eingetragen ist, darf ein Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis jederzeit umziehen, egal ob sie befristet oder unbefristet ist. Falls die Familie Sozialleistungen bezieht, muss sie natürlich beachten, dass der Umzug vom Jobcenter oder Sozialamt wegen der Angemessenheit der neuen Wohnung genehmigt werden muss.

Zessiee99 
Fragesteller
 20.08.2015, 01:49

Auf der karte selbst steht nichts :) Zusatzblatt muss ich noch mal suchen, denke wir haben keine, eigentlich nur die Karten. Danke für die ausführliche antwort!

Zessiee99 
Fragesteller
 20.08.2015, 09:03
@Zessiee99

und wie ist das eigentlich: Bekommt man diese wohnsitzauflage nur, wenn man hartz 4 bezieht? Wenn das nämlich der fall ist, dann wären wir ja nicht betroffen, da mein vater seit 8 Jahren bei der ZF festangestellter Mitarbeiter und damit Mechaniker ist.

adk710  23.08.2015, 19:20

Die Wohnsitzauflage kann zwar nicht nur bei Bezug von Sozialleistungen eingetragen werden, das ist aber der häufigste Anwendungsfall. Da ihr nicht vom Staat lebt, glaube ich auch nicht, dass eine solche Auflage im Zusatzblatt steht - falls ihr überhaupt eins habt, denn dann steht auf dem Aufenthaltstitel bei den Bemerkungen: "siehe Zusatzblatt". In den meisten Fällen reicht aber der Platz auf der Plastikkarte, sodass ein Zusatzblatt nur bei vielen Auflagen notwendig wird.

adk710  23.08.2015, 23:20

Danke für die Auszeichnung! :-)

Ich meine im Zuge der Berichterstattung der letzten Tage gehört zu haben (ich hör viel DLF), dass man nur dann umziehen darf, wenn es Familienmitglieder woanders gibt. Sprich ers umziehen, dann nachholen. Das sollte aber alles mit den zuständigen Behörden abgeklärt sein bzgl Erlaubnis etc.

Zessiee99 
Fragesteller
 20.08.2015, 01:46

der großteil meiner familie mütterlicherseits wohnt in NRW :) Danke für die antwort!

AE's können Auflagen enthalten. Sie können lauten: "Wohnsitznahme nur in XY"
Ist eine solche Auflage nicht enthalten, kann man umziehen.

Zessiee99 
Fragesteller
 20.08.2015, 01:47

Auf der Karte, also dem Aufenthaltstitel, steht nichts dergleichen.