Zahlt das Jobcenter den Umzug in eine neue Wohnung trotz bestehender Mietkaution?

3 Antworten

Nun möchte ich wissen ob das Jobcenter ihr trotzdem den Umzug in das andere Bundesland trotzdem gewährt

Dem Umzug wird sowieso nur dann zugestimmt, wenn dieser auch wirklich notwendig ist. Warum will sie denn umziehen?

Und die 2te frage wäre müsste sie warten bis ihre Freundin eine neue Wohnung hat?

Wie meinst Du das? Angenommen, die Freundin und die Mitbewohnerin sind beides Hauptmieter, dann müssen beide den Mietvertrag kündigen.

kleinbambi21 
Fragesteller
 05.05.2015, 11:48

Sie möchte einfach nur weg aus Niedersachsen weil es in dem anderen Bundesland schöner ist und ihr Freund dort wohnt. ja beides sind Hauptmieter nur meine Freundin denkt sie kann einfach gehen..

ChristianLE  05.05.2015, 12:27
@kleinbambi21

Sie möchte einfach nur weg aus Niedersachsen weil es in dem anderen Bundesland schöner ist und ihr Freund dort wohnt.

Ich hatte gehofft, dass jetzt so was kommt, wie: "Sie hat dort bessere Aussichten auf einen Job""Ein schönes Bundesland" ist jedoch kein Grund für einen Umzug. Hier wird sich das Jobcenter quer stellen und weder Kaution, noch Umzugskosten bezahlen.

ja beides sind Hauptmieter nur meine Freundin denkt sie kann einfach gehen..

Nein, kann sie nicht. Der Vertrag muss von beiden Hauptmietern gekündigt werden.

Problematisch wird es schon, wenn die Mitbewohnerin die Unterschrift auf der Kündigung verweigert.

Sie muss sich den Unzug von Jobcenter genehmigen lassen und die genehmigen nur bei wichtigem Grund. Ohne Genehmigung wird nur die Miete in der bisherigen Höhe gezahlt auch wenn die neue Wohnung teuer ist. Es werden sonst auch keinerlei Kosten die mit dem Umzug zusammenhängen bezahlt, ohne genehmigung. Daher war möchte ihre Freundin umziehen? das ist die Entscheidene Frage. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher weiss ich das. Ihr Grund den sie im Kommentar unten geschrieben haben ist kein wichtiger, da zahlt das Jobcenter Umzug und höhre Miete nicht.

kleinbambi21 
Fragesteller
 05.05.2015, 22:09

Sie will eigentlich nur umziehen damit sie in der nähe von ihrem freund ist. das die beiden eine Familie gründen können

Eisblumezwei  05.05.2015, 22:13
@kleinbambi21

Das ist kein wichtiger Grund nach dem Jobcenter. Daher zahlt Jobcenter keinerlei Umzugskosten und auch nur die bisherige Miete, auch wenn die neue Wohnung teuer sein sollte. Schließlich ist das Steuergeld und das darf nur maßvoll und nach den Vorschriften gezahlt werden.Trotzdem Alles Gute

Alte Kaution

Die alte Kaution ist kein Grund einen Umzug abzulehnen. Es gibt in Deutschland freies Wohnrecht auch für ALG2-Empfänger. Oftmals ist es aber so, dass durch einen Umzug in einen neuen Kreis oder Bundesland, die Rückzahlung unterbrochen wird und die Rückzahlung dann auf die Zeit nach Bezug verschoben wird. Dies kann sein, muss aber nicht zwingend.

Neue Kaution

Ganz so einfach ist es nicht wie sich deine Freundin sich die Sache vorstellt. Sie darf zwar überall hinziehen wo sie will innerhalb Deutschland. aber dies kann auf zwei Wegen erfolgen. Einmal ohne Genehmigung des Jobcenters für den Umzug und dann eben mit Genehmigung.

Ohne Genehmigung bedeutet, dass am neuen Ort nur die angemessenen Kosten der Unterkunft bezahlt werden und keine Umzugskosten und damit dann auch kein Anspruch besteht auf die darlehnsweise Übernahme der Kaution.

Mit Genehmigung bedeutet, dass sowohl Umzugskosten und auch die die Kaution übernommen wird. Dafür ist folgendes erforderlich

1. Es muss ein wirklicher Umzugsgrund vorhanden sein. Der Grund muss schlüssig begründet werden. Große Probleme mit der Mitbewohnerin könnte ausreichend sein. Kann aber für die Mitbewohnerin oder für die Freunden in nach hinten losgehen. Hier ist Vorsicht angesagt. Schimmel in der Wohnung ist aber zB ein Grund. Alles eben was das Bewohnen der Wohnung unzumutbar macht. Umzug in die Nähe des Partners, Freunden oder Verwandten stellt dagegen kein ausreichende Begründung da.

2. Die Wohnung muss angemessen sein. Das bedeutet, dass die neue Wohnung den Richtlinien des dortigen Jobcenters entsprechen muss. Die Wohnugn darf nicht zu groß und nicht zu teuer sein.

3. Der Mietvertrag wird nicht unterschrieben bevor das JC die Genehmigung erteilt hat.

Die Umzugskosten bezahlt dann das alte Jobcenter. Die Kaution und die Übernahme der neuen Miete muss dann beim neuen Jobcenter beantragt werden. Die Freundin, bekommt nach dem Auszug die Wohnung auf jeden Fall noch ein halbes Jahr voll bezahlt. Sie wird aber dann auch aufgefordert sich eine neue Wohnung zu suchen.