Braucht Deutschland ein "Verrücktes-Fahren-Gesetz" wie es Dänemark hat?

Das Ergebnis basiert auf 33 Abstimmungen

Ja, unbedingt 70%
Nein, freie Fahrt für freie Bürger 30%
Keine Meinung 0%

12 Antworten

Ja, unbedingt

Das Gesetz sieht z.B. auch den Entzug der Fahrerlaubnis für 3 Jahre vor. Da wäre ich absolut für. .....

Nein, freie Fahrt für freie Bürger

Der Strafrahmen in Deutschland ist angemessen. Aber man könnte das Gesetz für Dänen in Deutschland anwenden. Die drehen immer ziemlich ab, wenn sie nach der Grenze auf der A7 sind.

archibaldesel  08.11.2021, 11:08
@JayCeD

Das kann ich nicht beurteilen, weil ich den Fall nicht kenne.

Der Richter hätte bei eine wesentlich höhere Strafe verhängen können. Der § 222 StGB (Fahrlässige Tötung) lässt bis zu 5 Jahre zu. Der § 315 d (5) (Illegale Straßenrennen) bis zu 5 Jahre. Und das OLG HH hat in einem solchen Fall sogar rechtskräftig auf Mord entscheiden und den Täter lebenslänglich in den Knast geschickt.

Das Gesetz gibt also potenziell sehr harte Strafen her. M. E. wesentlich höhere Strafen, als die Versteigerung des Autos, was ich überhaupt nicht als Strafe erachte. Zumal sie niemandem nutzt.

AlterHaudegen75  08.11.2021, 10:54

Nein das ist es leider ganz und gar nicht.....

Ja, unbedingt

Wenn man zeigt, dass man zum Führen von Waffen nicht geeignet ist, sollte man auch die Konsequenzen tragen müssen. So ein Gesetz in Deutschland zu erleben, wird wohl noch Generationen lang ein Traum bleiben.

Romanzev33  09.11.2021, 18:05

Haben wir doch schon.

Wenn du im Straßenverkehr unzuverlässig bist, rasen und oder Alkohol z.B. und hast auch noch legale Waffen, als Jäger oder Sportschütze, dann sind die auch diese weg, weil du als insgesamt unzuverlässige Person dann eingestuft wirst.

Nein, freie Fahrt für freie Bürger

Die Optionen die man zum Abstimmen angeben darf sind Mal wider nur 2 extreme...

Ich bin dafür das die Entsprechenden Führerscheinstellen bei gewissen Tatbeständen eine MPU anordnen können und naja die Möglichkeit die geistige Eignung anzuzweifeln haben sie ja jetzt schon.

Spätestens vor Gericht kann eine MPU verlangt werden durch den Richter...

Und naja die MPU ist schon eine entsprechend massive Hürde da braucht es kein Gefängnis.

Ja, unbedingt

Ja, ich liebe tolle Gesetze:-))