Darf man mit einem Schweizer 50ccm Motorrad nach Deutschland fahren?

5 Antworten

Die 45 km/h Regelung in der EU gilt für 50 ccm Mopeds und Kleinkrafträder mit beschränkter Höchstgeschwindigkeit. Diese Fahrzeuge sind zulassungsfrei und fahren mit einem Versicherungskennzeichen. Dafür benötigt man lediglich Führerschein Klasse AM. Diese Fahrerlaubnisklasse kennt ihr Schweizer gar nicht, weil bei Euch oberhalb des Mofas sofort der Motorradbereich beginnt.

Aber ein Moped fährst Du ja auch nicht. Dein Fahrzeug entspricht einem Leichtkraftrad bis 125 ccm, für das Du ja auch den entsprechenden Führerschein (A1) hast. Bei uns gilt halt nicht die Regelung, dass man vom 16. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit A1 maximal 50 ccm fahren darf und erst danach 125 ccm. Deshalb bietet in der EU kein Hersteller schnelle 50er in der Leichtkraftradklasse an. Dafür gäbe es gar keinen Markt.

Ich sehe jedenfalls kein Problem, mit dem Fahrzeug nach Deutschland zu fahren.

Du darfst mit jedem Fahrzeug in Deutschland einreisen und fahren wenn es eine Haftpflichtversicherung hat die auch für Deutschland gilt. Und wenn dein Moped in der Schweiz zugelassen ist, dann gelten für dein Moped die deutschen Beschränkungen nicht. Pingelige Polizisten würden sich eventuell daran stören, wenn weder auf Kennzeichen noch auf der Maschine ein CH Zeichen ist. Ob es in Deutschland verlangt wird, da bin ich mir nicht ganz sicher. Aber ich weiss aus Erfahrung, dass die österreiche Polizei da bei Motorradfahren ganz besonders drauf geachtet hat, als es noch nicht die EU Kennzeichen gab.

Die deutschen 50er Fahrer werden übrigenss vor Neid erblassen. Mir gefallen die giftigen 50er.

viel Spass

Die alten 50er Kleinkrafträder mit 50ccm dürfen übrigens in Deutschland auch noch ganz legal fahren und die gehen zumindest nach Tacho auch an die 100km/h.

@janfred1401

Vorsicht! Mit einer echten »schnellen 50er« (Klasse IV vor dem 01.10.1960 erteilt (dann mit Klasse A) bzw. vor dem 01.04.1980 erteilt (dann ohne Klassen A2/A) hat das nichts zu tun.

Die Maschinen fallen in Deutschland ebenfalls unter den A1 und nicht in die Klasse AM (wo sich sonst die 50er aufhalten).

@Gaskutscher

schon klar. Wer den Führerschein ab einem bestimmten Zeitpunkt gemacht hat darf diese Mopeds leider nicht fahren. Wobei die meisten Jugendlichen noch nicht registriert haben, das wir in den 70er Jahren auch schon richtig schnelle Geräte hatten :-)

Die Kategorie A1 in der Schweiz ist unter 18 auf 50 ccm beschränkt, aber nicht auf Vmax.

Die Klasse A1 in Deutschland ist - unabhängig vom Alter - auf maximal 125 ccm und nicht auf Vmax beschränkt.

Du darfst mit deinem Führerausweis in Deutschland eine »offene 50er« führen, aber keine 125er.

Mit deiner in .ch eingelösten Maschine darfst du nach Deutschland fahren. Das geht.

In Deutschland gilt auch der Führerschein A1 und A2 ich glaube das ist jetzt europaweit genormt.

Wenn das Fahrzeug für die Schweiz gültig ist und du keine Geschwindigkeit in Deutschland überschreitest dann ist alles in Ordnung.

Woher ich das weiß:Hobby

Du darfst damit über die Grenze aber solltest einfach das Geschwindigkeitslimit einhalten.