als Nicht-EU Bürger in der Schweiz arbeiten
Hallo,
ich bin serbischer Staatsbürger und habe eine unbefristete Arbeitsgenehmgiung fuer Deutschland. Ich bin hier aufgewachsen und habe auch hier studiert. Arbeite seit ca. 8 Jahren als IT´ler (auch in einer unbefristeten Anstellung) und habe einige Angebote erhalten um in der Schweiz zu arbeiten. Da ich aber keinen deutschen Ausweis habe (und aufgrund einer Körperverletzung während meiner Studienzeit) keine Niederlassung fuer Deutschland, gehe ich davon aus das es fuer mich unmöglich ist einen Job in der Schweiz anzunehmen auch wenn ich einige Angebote fuer eine Anstellung hätte, oder???
Meine Möglichkeiten: - Einen Antrag das ich eine Niederlassung erhalte bzw. die dt. Staatsbügerschaft (Laut Info aus dem Internet ist eine schwere Körperverletzung erst nach 10 Jahren verjährt (war bei mir 2006) und erst dann hätte ich Recht auf einen dt. Ausweis....laut Ausländerbehörde könnte man aber einen Antrag stellen um ihn früher zu bekommen - entscheiden muss hier das Ausländeramt..) - Oder ich heirate meine Freundin (aus einem EU-Mitgliedsstaat) die dann dort einen Job annimmt.
Was könntet Ihr mir empfehlen?
2 Antworten
Hast du aber Glück das ich beim Amt für Migration in der Schweiz gearbeitet habe ;) Du hast recht, als Nicht-Eu Bürger besteht normalerweise nur die Möglichkeit, im Familiennachzug in die Schweiz zu kommen,. d.h wenn z.B dein Vater oder deine Mutter,. oder dein Kind hier wohnen würde. Arbeitstechnisch gesehen,. ist dies aber auch möglich jedoch nur,. wenn du einen Beruf ausübst, auf den dein AG in der Schweiz auf dich nicht verzichten kann,. meistens sind dies: Ärzte mit Spezialgebieten,. etc. wird aber dann ein ziemlich langziehendes und kompliziertes Verfahren werden. Wenn du einen Deutschen Pass hast,. wird dies kein Problem mehr sein,. als EU-Bürger gibt es kaum Schwierigkeiten in die Schweiz zu kommen,. wenn du einen Job hast, erhälst du sogar gleich die "Aufenthaltsbewilligung" ergo. den B-Ausweis. Schau also, das du am besten den Deutsch Pass bekommst,.
LG
Super! Ja ist auch in den Medien momentan ein präsentes Thema. IT's sind knapp in der Schweiz :)
Du hast seine Behinderung vergessen, so einfach wird es dann doch nicht.
Was für eine Behinderung ?
Sorry, habe seine Straftat mit mit einer Behinderung verwechselt. Straftäter bekommen sicher keine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz, schon gar nicht aus Serbien. Wir sind ja dabei alle wieder in ihre Heimat zu schicken, das ist schon schwer genug.
Typisch. Einer dieser SVP'ler die die Ausschauffungsinitiative befürwortet haben,. aber keine Ahnung haben, was das für die Schweiz genau bedeutet.
Das hat gar nichts mit der SVP zu tun, das ist schlicht Gesetzgebung, wenn du beim Migrastionsamt gearbeitet hast, wie du behauptest, müsstest du das eigentlich wissen.
Strafttäter,. das kann man nicht einfach so Verallgemeinern. Du weisst weder, wie die genaue Sachlage ist,. noch ob es sich um schwere, oder leichte Körperverletzung handelt, das sind alles Faktoren, die eine Rolle spielen!,. Schlussendlich wird im Ermessen der juristischen Person, resp. bei Härtefällen im Ermessen des Bundesamtes für Migration gehandelt. Meine Aussage war im Allgemeinen geschrieben, natürlich wird jede Person als Einzelfall behandelt,. und hat somit eine andere Aktenlage. Du kannst auch nicht einfach sagen,.Mord. Mord = 20 Jahre Knast. Ergo kannst du auch nicht sagen das ist schlicht Gesetzgebung.
Das siehst du richtig, in die Schweiz kannst du aus einem sicheren Staat nicht einwandern. Auch wenn deine zukünftige Frau in der Schweiz eine Stelle findet, würde das Migratsionsamt kaum deinem Nachzug zustimmen.
vielen lieben dank für deine Antwort. das mit dem dt. Pass wird laut Ausländramt klappen, spätestens bis Ende des Jahres. Und aufgrund meiner IT Tätigkeit, habe ich mittlerweile 6 Angebote aus der Schweiz erhalten...