als Nicht-EU Bürger in der Schweiz arbeiten

2 Antworten

Hast du aber Glück das ich beim Amt für Migration in der Schweiz gearbeitet habe ;) Du hast recht, als Nicht-Eu Bürger besteht normalerweise nur die Möglichkeit, im Familiennachzug in die Schweiz zu kommen,. d.h wenn z.B dein Vater oder deine Mutter,. oder dein Kind hier wohnen würde. Arbeitstechnisch gesehen,. ist dies aber auch möglich jedoch nur,. wenn du einen Beruf ausübst, auf den dein AG in der Schweiz auf dich nicht verzichten kann,. meistens sind dies: Ärzte mit Spezialgebieten,. etc. wird aber dann ein ziemlich langziehendes und kompliziertes Verfahren werden. Wenn du einen Deutschen Pass hast,. wird dies kein Problem mehr sein,. als EU-Bürger gibt es kaum Schwierigkeiten in die Schweiz zu kommen,. wenn du einen Job hast, erhälst du sogar gleich die "Aufenthaltsbewilligung" ergo. den B-Ausweis. Schau also, das du am besten den Deutsch Pass bekommst,.

LG

vielen lieben dank für deine Antwort. das mit dem dt. Pass wird laut Ausländramt klappen, spätestens bis Ende des Jahres. Und aufgrund meiner IT Tätigkeit, habe ich mittlerweile 6 Angebote aus der Schweiz erhalten...

@EncyYolak

Super! Ja ist auch in den Medien momentan ein präsentes Thema. IT's sind knapp in der Schweiz :)

Du hast seine Behinderung vergessen, so einfach wird es dann doch nicht.

@Goodnight

Was für eine Behinderung ?

@sneakerking

Sorry, habe seine Straftat mit mit einer Behinderung verwechselt. Straftäter bekommen sicher keine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz, schon gar nicht aus Serbien. Wir sind ja dabei alle wieder in ihre Heimat zu schicken, das ist schon schwer genug.

@Goodnight

Typisch. Einer dieser SVP'ler die die Ausschauffungsinitiative befürwortet haben,. aber keine Ahnung haben, was das für die Schweiz genau bedeutet.

@sneakerking

Das hat gar nichts mit der SVP zu tun, das ist schlicht Gesetzgebung, wenn du beim Migrastionsamt gearbeitet hast, wie du behauptest, müsstest du das eigentlich wissen.

@Goodnight

Strafttäter,. das kann man nicht einfach so Verallgemeinern. Du weisst weder, wie die genaue Sachlage ist,. noch ob es sich um schwere, oder leichte Körperverletzung handelt, das sind alles Faktoren, die eine Rolle spielen!,. Schlussendlich wird im Ermessen der juristischen Person, resp. bei Härtefällen im Ermessen des Bundesamtes für Migration gehandelt. Meine Aussage war im Allgemeinen geschrieben, natürlich wird jede Person als Einzelfall behandelt,. und hat somit eine andere Aktenlage. Du kannst auch nicht einfach sagen,.Mord. Mord = 20 Jahre Knast. Ergo kannst du auch nicht sagen das ist schlicht Gesetzgebung.

Das siehst du richtig, in die Schweiz kannst du aus einem sicheren Staat nicht einwandern. Auch wenn deine zukünftige Frau in der Schweiz eine Stelle findet, würde das Migratsionsamt kaum deinem Nachzug zustimmen.