Brauch mein Halbbruder die Sterbeurkunde meines Vaters?

adelaide196970  07.06.2021, 12:09

Ist denn dieser Halbbruder auch ein Sohn deines Vaters?

iGhost007 
Fragesteller
 07.06.2021, 12:12

Ja Sohn meines Papas

mondfaenger  07.06.2021, 12:09

War dein Vater der leibliche Vater deines Halbbruders oder habt ihr eine gemeinsame Mutter?

iGhost007 
Fragesteller
 07.06.2021, 12:12

Ja, Sohn meines Papas

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Jeder Nachkomme eines Verstorbenen sollte ein Original der Sterbeurkunde bekommen, die wird im Laufe der Jahre immer mal gebraucht.

Nun geht es darum, zu klären, wer die Bankvollmachten hat. Die Beerdigung z.B. kann ja vom Konto des Verstorbenen überwiesen werden, sogar wenn man keine Bankvollmacht hat. Du solltest mit der Bank Deines Vaters sprechen und den Sachverhalt klären.

Ansonsten hat er natürlich als leiblicher Nachkomme denselben Anspruch wie Du und Deine Geschwister. Wenn Dein Vater nicht per Testament etwas anderes verfügt hat, dann zumindest auf den Pflichtteil.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
iGhost007 
Fragesteller
 07.06.2021, 12:29

Danke für Ihre Antwort. Das hilft uns

Wenn dein Vater auch der Vater deines Halbbruders ist, hat letzterer bestimmt das Recht, eine Kopie der Sterbeurkunde, die den Tod seines Vaters bestätigt, zu bekommen. Wahrscheinlich braucht er sich dir gegenüber nicht einmal zu rechtfertigen.

iGhost007 
Fragesteller
 07.06.2021, 12:15

Er ist über 27 und war mit Papa zerstritten. Ebenso wusste ich nicht einmal, dass er existiert. Er hat sich Jahre lang nicht gemeldet. Ich bin 16 meine Schwester ist 22 und meine Mama lebt ebenfalls nicht mehr

Ghostwriter2  07.06.2021, 12:20
@iGhost007

Spielt alles keine Rolle.

Halbammi  07.06.2021, 13:16

Muss er natürlich nicht. Der FS muss aber auch nicht dafür sorgen, dass der Halbbruder alle Unterlagen zusammenkriegt.

Wenn der Halbbruder auch ein leiblicher Sohn des verstorbenen war, ist er gleichberechtigter Miterbe!

Alles, was an Vermögen des Erblassers nach Begleichung der Bestattungskosten und Verbindlichkeiten übrig geblieben ist, muss durch die Anzahl der Erben geteilt und entsprechend ausgezahlt werden.

Und zwar unabhängig davon, wie die Beziehung zum Erblasser zu Lebzeiten war!

Etwas anderes gilt nur, wenn nachweislich ein Testament vorliegt, das anderes bestimmt.

iGhost007 
Fragesteller
 07.06.2021, 12:29

Danke für Ihre Antwort.

Vermutlich möchte er Halbwaisenrente beantragen, wenn er noch nicht 27 ist.

iGhost007 
Fragesteller
 07.06.2021, 12:12

Er ist über 27 und war mit Papa zerstritten. Ebenso wusste ich nicht einmal, dass er existiert. Er hat sich Jahre lang nicht gemeldet. Ich bin 16 meine Schwester ist 22 und meine Mama lebt ebenfalls nicht mehr

Um das noch mal ganz klar festzuhalten: rechte und erbanteile verfallen nicht, wenn man zerstritten ist oder keinen Kontakt hält. Dazu muss schon etwas heftigeres vorfallen.

Übrigens ist, wer erbberechtigt ist, in der Regel auch bestattungspflichtig. Es ist also eventuell nicht mal euer Nachteil, wenn er "Mit im Boot" ist.

iGhost007 
Fragesteller
 07.06.2021, 12:26

Er sagte bereits dass er nichts zahlen kann und will. Deswegen findet es meine Schwester fragwürdig, dass er angeblich die Urkunde für seine Bank möchte. Der Bestatter hatte alles mit Vorab notiert und meiner Schwester einen „guten Preis“ genannt. Wir können das in raten zahlen und die Rente die mein Vater jetzt noch auf dem Konto hat sind für sie Beerdigungskosten. Er bekam Frührente und das waren nicht einmal 700€. Meine Tante meinte auch, dass er an das Geld wollen würde. Zur seiner Lebzeiten musste er auch noch Geld an die Mutter meines Halbbruders zahlen obwohl er nicht viel hatte. Also verstehen wir nicht, wieso er jetzt erst kommt.

dasadi  07.06.2021, 12:47
@iGhost007

Hier muss ich direkt eingreifen: Lass die Beerdigungskosten vom Konto Deines Vaters überweisen. Wenn genug drauf ist, geht das ohne Weiteres, selbst wenn Du kein Erbe bist oder eine Bankvollmacht hast. Das ist so, das weiß ich sicher, habe es gerade hinter mir. Ansonsten: Die Beerdigung muss IMMER von den leiblichen Kindern beglichen werden, ob sie erbberechtigt sind oder nicht. Ist keines der Kinder nachweislich in der Lage, das Geld aufzubringen (Bescheinigung über Hartz IV z.B.), bekommt Dein Vater ein Armengrab, das die Stadt bezahlt. Sag bei der Bank auf jeden Fall Bescheid, dass sich da ein weiterer Erbe melden wird, der zwar die Sterbeurkunde hat, aber keinerlei Anrecht, an das Konto zu gehen. Im Gegenteil: er muss die Beerdigungskosten mit tragen, es sei denn, er kann nachweisen, dass es ihm unmöglich ist, und das geht nur, wenn er Sozialhilfe bezieht.

iGhost007 
Fragesteller
 07.06.2021, 12:57
@dasadi

Danke für die ausführliche Antwort. Das hilft uns sehr! Mein Papa hat nicht annähernd genug Geld auf dem Konto für die Beerdigung zu zahlen. Er bekam ca 700€ Rente. Er ist letzen Monat verstorben und bekam jetzt 3x die Rente für die kommenden Monaten auf sein Konto. Von diesem Geld werden Daueraufträge noch abgezogen. Deswegen hat meine Schwester eine Ratenzahlung vereinbart die wir jetzt abzahlen wollen. Der Halbbruder meinte gleich, dass er nichts dazugeben wird. Wir haben kein Problem damit ihm eine Urkunde zu geben wir fanden es nie suspekt dass er meinte er bräuchte die für seine Bank und Versicherung obwohl Papa nicht über ihn versichert war. Mein e Schwester und ich haben unseren Papa gepflegt. Meine Schwester hatte Angst, dass er uns die 3x Rente wegnehmen könnte die wir ja für die Kosten nehmen wollten. Ich bekomme nur mein Kindergeld und Halbwaisen Rente von Mama und meine Schwester arbeitet und das reicht gerade mal so für uns.

dasadi  07.06.2021, 17:50
@iGhost007

Hast Du schon überprüft, ob er irgendwelche Versicherungen laufen hatte ?

Bei meinem Mann gab es dann noch eine Krankenhaustagegeldversicherung, davon konnten wir die Hälfte der Beerdigungskosten decken.

Es tut mir leid, dass du das jetzt durchmachen musst. Mein Beileid.

iGhost007 
Fragesteller
 07.06.2021, 19:46
@dasadi

Danke Dir. Nein, Versicherungen diesbezüglich hatte er keine. Das haben wir schon nachgeprüft