Wem gehört das Wohnmobil?

4 Antworten

Für das Eigentum spielt der Halter (eingetragen im Brief) sowie der Versicherungsnehmer keinerlei Rolle. Entscheidend ist alleine der Kaufvertrag und wenn man dann auch noch den Zahliungsbeleg hat, gibts keine Zweifel, dass juristisch gesehen du der Eigentümer bist (falls potenzielle Miterben sich da was ausrechnen). Damit gehört das Wohnmobil auch nicht zur Erbmasse. Ansonsten Beileid für deinen Verlust.

''Fließt das Wohnmobil automatisch mit in das Erbe weil es auf ihn gemeldet und Versichert ist/war?''

Mein Beileid noch.

Es ist dein Fahrzeug , da du im Kaufvertrag stehst. Nein, es fließt nicht in die Erbmasse mit ein, da es Dein Eigentum ist.

Wenn du im Kaufvertrag stehst und auch nachweisen kannst, dass du das Fahrzeug bezahlt hast, dann bist du Eigentümer

Den Kaufvertrag habe ich unterzeichnet. Den Beleg der Zahlung habe ich auch.

Dann bist Du rechtlich gesehen der Eigentümer, unabhängig davon, wer im Brief steht.