Dürfen wir vom Vermieter eine Ablöse für von uns eingebrachtes Laminat verlangen?

5 Antworten

Ich denke in der Tat, dass §522 BGB hier Anwendung findet und eine Ablöse- sprich Zeitwert des Laminats vom Vermieter zu erstatten wäre.

Das ist auch meine Meinung. Allerdings kommt Null Reaktion vom Vermieter. Ich überlege schon, ob ich einen Mahnbescheid über eine entsprechende Summe sende.

@Holzwurm11267

Ich würde da in der Tat den Vermieter nochmal schriftlich- am besten mit einem Auszug aus dem Paragraphen (der ja schon recht eindeutig ist)-  auffordern den Zeitwert zu erstatten- wobei mir die Ermittlung des Zeitwertes von Laminat schon schwierig erscheint- und dann auch vermerken, dass du dir rechtliche Schritte bei Nichtzahlung vorbehälst.

@DerJoergi

Ach, das haben wir alles schon gemacht :-( Die Reaktion darauf : KEINE

@Holzwurm11267

Verstehe- aber Wegnahmerecht bedeutet ja, dass ihr die Sache rechtmäßig wegnehmen könnt, wenn keine Entschädigung erfolgt. Durch die Klausel im Mietvertrag wart ihr ja berechtigt den alten Teppich zu entfernen- insofern müsst ihr in diesem Fall nicht mehr den Originalzustand herstellen. Ich würde dem Vermieter daher mitteilen, dass ihr das Recht ausübt und den Boden entfernt, wenn nach letztmaliger Fristsetzung nicht der Zeitwert erstattet wird.

@DerJoergi

Ich danke Dir, auf diese Idee bin ich noch gar nicht gekommen. Warte jetzt noch bis zum Ende der Woche und werde dann Ein Mahnverfahren in die Wege leiten.

Ich würde annehmen, dass man keine Ablöse "verlangen", das Laminat aber entfernen und durch Teppich ersetzen kann. Dass die Klausel (dass das Laminat drin bleiben muss) wirksam ist, glaube ich eher nicht. Bin aber kein Jurist.

Das Entfernen wurde uns ausdrücklich untersagt. Es wurde sogar mit dem Laminat im Expose durch den Makler geworben.

@Holzwurm11267

Jaja, schon verstanden. Ich empfinde das als ziemlich dreist.
Da hilft wohl nur mal eine kurze Beratung beim Fachanwalt.

@Tacheles88

Eine kurze Beratung beim Fachanwalt kostet 250,00  € ;-)

Ich denke nicht, dass ihr diesen Paragrafen in diesem Fall anwenden könnt, ihr hättet euch vor dem Verlegen mit dem Vermieter einigen müssen, was im Falle einer Kündigung mit dem Boden passiert, ist er älter als fünf Jahre, gilt er als abgewohnt und ihr habt auch keinen Anspruch mehr auf Entschädigung, nur mal als Beispiel.

Geeinigt haben wir unds ja schon dadurch, dass wir die Sonderklausel blind und dumm unterschrieben haben( Laminat verbleibt bei Auszug im Haus).

Es waren jetzt 2,5 Jahre.

Das Haus wurde allerdings im Internet explizit mit einem hochwertigen Laminat angepriesen...

@Holzwurm11267

Das macht die Sache dann interessanter, denn dann kann man den Nachweis erbringen das die Miete für die Wohnung höher ausfällt, durch den hochwertigen Laminat, und dann könnt ihr im Umkehrschluß auf eine Entschädigung pochen, ansonsten kann ich euch nur den Tipp geben, das Laminat bei Auszug zu heben und eine frische Garnele darunter zu legen.

Nein, die Wohnung muss in dem Zustand zurück gegeben werden wie Sie seinerzeit übernommen wurde(ausgenommen normaler Abnutzung).

Das eben wird uns durch die Sonderklausel ( Laminat muss im Haus verbleiben) untersagt. Konsequenz wäre gewesen: Laminat raus, 20 Jahre alten Teppichboden wieder rein. Und eben das durften wir nicht.

Ihr habt den Laminatboden auf eigene Kosten verlegt?

Ich glaube nicht, dass ihr den dann dort lassen müsst ...

Ja, wir haben das Laminat auf eigenen Kosten verlegt und wir waren so dumm, dass wir die handschriftlich hinzugefügte Klausel ( Laminat muss bei Auszug im Haus verbleiben) schlichtweg nicht mehr auf dem Schirm hatten.

@Holzwurm11267

Glaube kaum das das rechtlich Bestand hat. Das ist deins und fertig. Also ablösen - oder "ablösen" also raus damit.