Brandschutz-Fluchtwegbeschilderung

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Wenn Ihr ein Ojekt mietet und Ihr Euch verpflichtet, die Brandschutzbestimmungen selbst umzusetzen, dann seid Ihr auch für die Umsetzung verantwortlich und nicht der Mieter. Es ist ja immer eine Frage der Mietkosten. Wenn der Vermieter Branschutztechnik (Rauchmelder, Fluchtwege, Feuerlöscher) stellen muss, dann wird und kann er auch eine höhere Miete verlangen.

Ich würde das folgendermaßen sehen:

Für die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Mitteln des Brandschutzes ist der Unternehmer zuständig. Ergibt sich aus der ArbStättVo und den UVV. Siehe auch unter dem Stichwort Fürsorgepflicht.

Die Behörde die hier eine Betriebsgenehmigung gibt oder die Brandschutzbehörde bei einer Kontrolle oder noch schlimmer nach einem Vorkommnis der Staatsanwalt werden sich also erst mal an Euch halten.

Wer das Ganze nun bezahlt liegt daran wie ihr mit eurem Vermieter verhandelt. Gegebenenfalls kann man sich auch auf einen Streit mit dem Vermieter einlassen. Nur wenn ich sehe wie geringfügig die Kosten für eine Fluchtwegbeschilderung im Verhältnis zu den sonstigen Investitionen sind halte ich das nicht für zielführend.

Ein Vorteil kann sogar sein das ihr die Beschilderung dann auf eure Bedingungen anpassen könnt wenn sich was ändert.

Die Schilder wären es nicht, aber wir wissen nicht, wo wir welche, in welche Richtung anbringen müssen, es ist ein ganz langer Flur, links und rechts Zimmer, Eingang Treppenhaus und am Ende Fluchtweg über die Feuertreppe, ich sehe schon, wir müssen uns einen brandschutzversierten Architekten holen, da mit alles passt. Danke schön für die Antwort.

@leon8000

Such euch lieber ein Ing.-Büro für Brandschutz u. Arbeitssicherheit. Architekten die davon wirklich was verstehen sind sehr rar und meistens teurer.

@Nomex64

Brandschutz ist Baurecht und dafür ist der Entwurfsverfasser zuständig; gehört zu den Grundleistungen nach HOAI. Für die Prüfung und Genehmigung ist die Bauaufsicht zuständig und verantwortlich, nicht die Feuerwehr oder der Arbeitsschutz. Diese Behörden verlangen auch immer die Vorlage der Baugenehmigung, die sie nicht ändern oder prüfen können. Auf keinen Fall können diese Behörden baurechtliche Auflagen machen oder durch ihre Auflagen die Baugenehmigung ändern, auch wenn das immer versucht wird, indem man den Bauherren Angst macht.

Davon unabhängig kann natürlich jeder Bauherr aus seinem Gebäude einen atombombensicheren Bunker machen; fordern kann das aber keine Behörde.

Auch Gutmenschen müssen sich an geltendes Recht halten! es gibt übrigens schon viele Schadenersatzprozesse, wo eine unzuständige Behörde erfolgreich verklagt wurde, Brandschutzmaßnahmen zu bezahlen, für die es keine Rechtsgrundlage gab!!!

Alles was mit dem Haus verschraubt ist muß der Vermieter machen. Feuerlöscher usw. ihr. Findet am besten eine einvernehmliche Lösung da Vertrag nicht eindeutig.

Die Brandschutz-Fluchtwegbeschilderung, wurde durch die Unterschrift im Vertrag schon abgesägnet, das Sie dieses selber anbringen müssen.

die Beschilderung und Angabe der Flucht- und Rettungswege ist etwas, das durch den Vermieter vorzugeben ist.

Das ANBRINGEN ist zwar auf euch abwälzbar, aber NICHT das Ausdenken bzw. vorschreiben.

Wenn ich z.B. eine große Halle anmiete kann ich dort Einbauten und Maschinen einbringen welche die Fluchtwegsituation grundsätzlich ändern können. Wie soll der Vermieter hier die Flucht- und Rettungswege vorgeben können? Gleiches gilt wenn ich Zugänge in einer geänderten Weise nutzen will. Brandschutz ist in erster Linie in Verantwortung des Unternehmers und nicht des Vermieters.

@Nomex64

bei Werkshallen ist das innerhalb der Halle vielleicht richtig. Aber ich gehe doch mal stark davon aus, dass man in einer solchen Halle nicht selbst derart bauliche Veränderungen vornimmt, indem man neue Treppenhäuser, Notausgänge oder Ähnliches in die Infrastruktur baut. Sprinkler, Wassereinspeisungen für die Feuerwehr und Co. liegen normalerweise auch in der Verantwortung des Bauherren bzw. Gebäudebesitzers - und damit des Vermieters.

Ich könnte mich zwar irren, aber so sollte es theoretisch eigentlich sein.