Bombenentschärfung am Arbeitsplatz!

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Grundsätzlich: "Ohne Arbeit kein Geld"

Aber es gibt den § 615 BGB - Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko

Nach der Betriebsrisikolehre trägt der Arbeitgeber auch die Risiken aus dem betrieblichen Bereich, da er den Betrieb leitet und organisiert.

Als Folge dieser Risikoverteilung muss der Arbeitgeber beim Eintritt unverschuldeter Betriebsstörungen den Lohn an die Arbeitnehmer weiter zahlen (BAG 8.2.195 7 AP Nr. 2 zu § 615 BGB - Betriebsrisiko).

Für einen Betriebsrisikofall ist dabei gleichgültig, ob betriebstechnische Störungsursachen, Naturereignisse, wirtschaftliche Gründe oder gesetzliche oder behördliche Anordnungen zur Nichterbringung der Arbeitsleistung führen.

Durch die Betriebsrisikolehre werden dem Arbeitgeber mithin die Betriebsgefahren auferlegt.

In der Absperrung eines Areals auf Grund behördlicher Anordnung verwirklichte sich das Risiko des ArbG, sodaß ihre Arbeitnehmer ihre Leistung nicht erbringen können.

Der Arbeitgeber trägt die Gefahr, dass seine Arbeitsstätte nicht „benutzbar“ ist.

Aus diesem Grunde liegt hier ein Fall des Betriebsrisikos vor.

Demnach hat der ArbG das Risiko des Arbeitsausfalls zu tragen. Mithin bleibt der Lohnfortzahlungsanspruch gem. § 615 BGB bestehen.

DerSchopenhauer  13.08.2014, 08:51

Also - Deinen Mitarbeitern mußt Du den Lohn zahlen, Du gehst allerdings voraussichtlich leer aus...hier greifen die Vorausstzungen einer Ausgleichzahlung nach den landesrechtlichen Polizeigesetzen wohl nicht - ich verweise auf den Link von "TopZehnFrage" - aber versuchen kann man es - eine Aussicht auf Erfolg dürfte zweifelhaft sein....

Übrigens: zur Abdeckung von Betriebsrisiken gibt es Versicherungen...

Von wem willst du Schadensersatz? Von den Briten oder Amerikanern, weil sie es gewagt haben, dort eine Bombe abgeworfen zu haben? Vom Kampfmittelräumdienst, der sein Leben riskiert, damit du gefahrlos leben kannst?

Sei froh, dass es solche Menschen gibt - es hätte auch durchaus sein können, dass die Bombe irgendwann hochgegangen wäre und dich möglicherweise erwischt hätte, wenn sie nicht gefunden würde.

Für die Situation kannst du nichts, das ist höhere Gewalt. Aber Schadensersatz wirst du nirgends einfordern können. Du wirst nicht die/der Einzige sein, welcher dadurch nicht rechtzeitig am Arbeitsplatz sein wird. Vielleicht ist dein Arbeitgeber ja kulant.

Abwarten. Welchen Ausfall willst Du geltend machen und an wen (Verursacher?), wenn kein Gast kommt? Du kannst ja versuchen, in Großritannien, USA, Frankreich oder Russland, also dem Bombenwerfer, Deinen Deinen Verdienstausfall geltend zu machen.

Novos  13.08.2014, 06:12

Wenn Du AN bist, darf kein Lohn abgezogen werden, da Du Deine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt hast, sie aber nicht eingesetzt werden kann.

An sich hast du Pech gehabt. Das sind Reste aus einem Krieg. Verantwortlich wären also die kriegsführenden Regierungen, die gibts aber nicht mehr. Also fällt das wohl unter "höhere Gewalt".

Bombenentschärfungen werden doch frühzeitig mitgeteilt oder?

Wir hatten mal eine auf dem Betriebsgelände.

Die Zeit der Bombenentschärfung zählte als Arbeitszeit. Aber den Umsatzausfall des AG, ist halt einfach Pech..

SchrottFresser  13.08.2014, 07:43

Gab es da nicht eine gesetzesänderung oder übernahme von EU gesetz das die Bomben noch am selben tag oder zumindest sehr kurzfristig entschärft werden müssen?

faiblesse  13.08.2014, 09:08

Das weiß ich nicht. Bei uns lagen ein paar Tage dazwischen. Allerdings habe ich auch schon mitbekommen, dass kurzfristig Mitteilungen via Radio durchgingen, dass halt in einem bestimmten Bereich eine Bombenentschärfung folgt, aber auch hier lagen mehrere Stunden dazwischen.

Die Vorstellung, dass man morgens zur Arbeit kommt, und urplötzlich alles abgesperrt ist, finde ich halt, sagen wir mal ungewöhnlich. Die meisten Entschärfungen waren immer eher mittags, die ich mitbekommen habe.

faiblesse  13.08.2014, 09:09

Es muss ja auch erst mal geklärt werden, was für eine Bombe, wie liegt diese was für ein Zünder und wo.. Und in der Zwischenzeit wird dann der Termin angegeben, wann entschärft wird.