Stromrückzahlung an Vormieter?
Hey Leute, also erstmal die Vorgeschichte. Eine Freundin und ich sind zum 1. Oktober 16 in eine gemeisame Wohnung gezogen (WG). Diese Wohnung haben wir von Bekannten nahtlos übernommen und somit mussten diese keine 2 Wohungen gleichzeitig bezahlen. Sie sparten 2100 Euro. Wir hatten vereinbart, dass die Vormieter als Danke für die rasche Übernahme unseren Strom bis zur unserer Ummeldung übernehmen. Nun hat die Ummeldung länger gedauert (Ende Dezember), da der Vermieter uns den Zettel nicht zugeschickt hatte und nur mit diesem Zettel war das möglich. Es war also nicht unsere Absicht, wir konnten den Strom wirklich nicht auf uns anmelden. Ab dem 01.01.17 läuft der Strom nun auf uns und am 05. Feb. ging auch von meinem Konto das erste Mal der Strom ab.
Nun möchten die Vormieter von uns VIER Monate a 57 Euro Strom nachgezahlt bekommen. Wir hatten Ihnen angeboten Ihnen mit 100 Euro entgegen zu kommen da es ja, wie oben erklärt, anders vereinbart war und ganz nebenbei sowieso nur 3 Monate wären.
Über eine Whatsappnachricht hat der Vormieter zwar zugegeben das es so vereinbart war, allerdings ist er nur von 2 Wochen ausgegangen.
Nun droht er uns mit einem Anwalt, aber wir sind nicht bereit vier Monate zurück zu zahlen.
Was tun und vorallem, wer ist im recht?
6 Antworten
Das Versäumnis ist ganz klar auf Eurer Seite.
Bei Wohnungsübernahme Zähler ablesen, dem Grundversorger als neuen Strombezieher melden und fertig. Dauert keine zwei Wochen und schon gar nicht 3 1/2 Monate.
Mit dem Einwohnermeldeamt hat es auch nichts zu tun und vom Vermieter braucht allenfalls der Versorger eine Nachricht und die holen sich diese schon.
Ihr braucht auch nicht mit 100 € zu kommen. Der Stromtarif ist klar und der Zählerstand beim Einzug und zum 31.12. hoffentlich auch. Die Differenz nennt man kwh und der Stromtarif berechnet sich auch in Cent pro kwh. Dazu kommt noch die Grundgebühr. Da genügen zwei Grundrechenarten, um heraus zu finden, wieviel Strom ihr verbraucht habt und wieviel deshalb Eurem Vormieter zusteht. Und das wird er ggf. auch durchsetzen. Zzgl. Mahn- Anwalts- und ggf. Gerichtskosten. Wird ein teurer Strom!
Mit welchem Recht glaubt ihr eigentlich, dass ihr Euren Vormieter so beschubsen könnt und meint, nicht zahlen zu müssen, was ihr selbst verbraucht habt?
1. die Ummeldefristen belaufen sich meist auf 7 Tage
2. durch einen Anruf/Meldung beim Stromversorger kann man mittels Adresse - Zählernummer und Stand eine Ummeldung erledigen
3. der Vermieter hat Recht - und zwar würde ich folgenderweise verfahren
da es insgesamt 3 Monate sind, zahlst ihm 2 Monatsraten und fertig.
Nun hat die Ummeldung länger gedauert
-der Grund würde mich brennend interessieren
-das hat aber nicht der Vermieter zu verantworten oder etwa doch?
-fehlte da etwa die Wohnungsgeberbescheinigung
deswegen kann man sich trotzdem Stromtechnisch anmelden
Stromabschlag wird im voraus gezahlt, die Zahlung vom 5. Feb. ist also für Februar.
Er ist von zwei Wochen ausgegangen und ihr? Glaubt ihr wirklich der zahlt euch monatelang den Strom?
Natürlich glauben wir das nicht, deswegen ja die 100 Euro die wir ihm angeboten hatten.
Ein Stromversorger bekommt keine Wohnungsgeberbescheinigung. Der Vertragsnehmer beendet den Bezug durch Kündigung wegen Umzug und der neue Mieter meldet sich auf der Grundlage Zählernummer beim alten Versorger oder Versorger seiner Wahl an. Was hat hier der Vermieter für eine Zwischenfunktion?
Ich habe eher den Eindruck, dass der Vermieter die Vormieter nicht aus dem Vertrag entlassen hat, weil die Kündigungsfrist am 31.12.2016 endete. Also bitte hier Klarheit schaffen. Hat der Vermieter zum 1.10.16 mit dir einen MV geschlossen?
Habt ihr die Vereinbarung in einer Form, mit der ihr sie nachweisbar belegen könnt? Wenn nicht, habt ihr schlechte Karten.
Bezahlt das Lehrgeld, zahlt den Strom ab dem 01.10.16 und macht zukünftig Vereinbarungen dieser Art immer schriftlich!
Wir haben eine Whatsappnachricht in der er zugibt gesagt zu haben dass er die Stromkosten als "Danke" für die schnelle Übernahme übernimmt bis wir umgemeldet waren.
Aber wir verlangen auch gar nicht dass er 3 oder 4 Monate Strom für uns bezahlt, deshalb haben wir ihm die 100 Euro geboten, aber die sind ihm nicht genug.
Ja, aber was wollt ihr jetzt machen? Ihr könnt es drauf ankommen lassen, dann kommt er evtl. mit dem Anwalt, es kommt zur Mahnung, Vollstreckung usw. usf.
Oder ihr zahlt und gut ist.
Ihr wohnt ja auch da drin seit dem 01.10., ein Richter könnte da gar keine Absprache sehen und sagen, ihr habt die Zahlungen seit Einzug zu leisten. Die Whatsapp-Nachricht ist kein Beleg, ich glaube nicht, dass diese als aussagekräftig vor Gericht gelten würde, und selbst wenn, der Vermieter könnte behaupten, die ist nicht von ihm, Nachrichten kann man fälschen, das Gericht wird bei dem Streitwert sicher keine großen Nachforschungen anstellen lassen!
Genau, die Bescheinigung hat gefehlt da der Vermieter uns diese nicht zugeschickt hatte.