Stromrückzahlung an Vormieter?

6 Antworten

Das Versäumnis ist ganz klar auf Eurer Seite.

Bei Wohnungsübernahme Zähler ablesen, dem Grundversorger als neuen Strombezieher melden und fertig. Dauert keine zwei Wochen und schon gar nicht 3 1/2 Monate.

Mit dem Einwohnermeldeamt hat es auch nichts zu tun und vom Vermieter braucht allenfalls der Versorger eine Nachricht und die holen sich diese schon.

Ihr braucht auch nicht mit 100 € zu kommen. Der Stromtarif ist klar und der Zählerstand beim Einzug und zum 31.12. hoffentlich auch. Die Differenz nennt man kwh und der Stromtarif berechnet sich auch in Cent pro kwh. Dazu kommt noch die Grundgebühr. Da genügen zwei Grundrechenarten, um heraus zu finden, wieviel Strom ihr verbraucht habt und wieviel deshalb Eurem Vormieter zusteht. Und das wird er ggf. auch durchsetzen. Zzgl. Mahn- Anwalts- und ggf. Gerichtskosten. Wird ein teurer Strom!

Mit welchem Recht glaubt ihr eigentlich, dass ihr Euren Vormieter so beschubsen könnt und meint, nicht zahlen zu müssen, was ihr selbst verbraucht habt?

 

1. die Ummeldefristen belaufen sich meist auf 7 Tage

2. durch einen Anruf/Meldung beim Stromversorger kann man mittels Adresse - Zählernummer und Stand eine Ummeldung erledigen

3. der Vermieter hat Recht - und zwar würde ich folgenderweise verfahren

da es insgesamt 3 Monate sind, zahlst ihm 2 Monatsraten und fertig. 

Nun hat die Ummeldung länger gedauert 

-der Grund würde mich brennend interessieren 

-das hat aber nicht der Vermieter zu verantworten oder etwa doch? 

-fehlte da etwa die Wohnungsgeberbescheinigung

Genau, die Bescheinigung hat gefehlt da der Vermieter uns diese nicht zugeschickt hatte.

@010794

deswegen kann man sich trotzdem Stromtechnisch anmelden

Stromabschlag wird im voraus gezahlt, die Zahlung vom 5. Feb. ist also für Februar.

Er ist von zwei Wochen ausgegangen und ihr? Glaubt ihr wirklich der zahlt euch monatelang den Strom?

Natürlich glauben wir das nicht, deswegen ja die 100 Euro die wir ihm angeboten hatten.

Ein Stromversorger bekommt keine Wohnungsgeberbescheinigung. Der Vertragsnehmer beendet den Bezug durch Kündigung wegen Umzug und der neue Mieter meldet sich auf der Grundlage Zählernummer beim alten Versorger oder Versorger seiner Wahl an. Was hat hier der Vermieter für eine Zwischenfunktion?

Ich habe eher den Eindruck,  dass der Vermieter die Vormieter nicht aus dem Vertrag entlassen hat, weil die Kündigungsfrist am 31.12.2016 endete. Also bitte hier Klarheit schaffen. Hat der Vermieter zum 1.10.16 mit dir einen MV geschlossen?

Habt ihr die Vereinbarung in einer Form, mit der ihr sie nachweisbar belegen könnt? Wenn nicht, habt ihr schlechte Karten.

Bezahlt das Lehrgeld, zahlt den Strom ab dem 01.10.16 und macht zukünftig Vereinbarungen dieser Art immer schriftlich!

Wir haben eine Whatsappnachricht in der er zugibt gesagt zu haben dass er die Stromkosten als "Danke" für die schnelle Übernahme übernimmt bis wir umgemeldet waren.

Aber wir verlangen auch gar nicht dass er 3 oder 4 Monate Strom für uns bezahlt, deshalb haben wir ihm die 100 Euro geboten, aber die sind ihm nicht genug.

@010794

Ja, aber was wollt ihr jetzt machen? Ihr könnt es drauf ankommen lassen, dann kommt er evtl. mit dem Anwalt, es kommt zur Mahnung, Vollstreckung usw. usf.

Oder ihr zahlt und gut ist.

Ihr wohnt ja auch da drin seit dem 01.10., ein Richter könnte da gar keine Absprache sehen und sagen, ihr habt die Zahlungen seit Einzug zu leisten. Die Whatsapp-Nachricht ist kein Beleg, ich glaube nicht, dass diese als aussagekräftig vor Gericht gelten würde, und selbst wenn, der Vermieter könnte behaupten, die ist nicht von ihm, Nachrichten kann man fälschen, das Gericht wird bei dem Streitwert sicher keine großen Nachforschungen anstellen lassen!