Böllerbesitz außerhalb von Silvester = strafbar,was macht man rein gesetztlich mit Übriggebliebenen?
Wenn bei jemanden Böller zum Beispiel im Sommer gefunden werden ist das ja juristisch ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und wird gelegentlich bestraft.
Wie soll man also rechtlich gefordert übriggebeliebene Böller (zum Beispiel im Juni) fachgerecht entsorgen oder was macht man damit?
10 Antworten
Einige Feuerwerkskörper sind ganzjährig auch für den normalen Verbraucher erhältlich...
Tue sie in den Schrank fürs nächste Jahr und gut ist. Das das was mit dem Sprengstoffgesetz zu tun hat ist mir neu...
Wenn du die Nachbarn damit nervst könnte es nur deshalb ein wenig ärger geben...
Also wenn ich das hier so lese stellen sich bei mir die Haare! Aussagen wie Böller gehören nicht zum Sprengstoff, zünden darfst Du nur zwischen 18 und 2 Uhr etc! Man Leute, wenn Ihr etwas nicht sicher wißt, dann macht Euch doch mal schlau oder laßt es einfach und antwortet nicht! Dieses Halbwissen geht mir total auf die nerven! Die Frage vom fragensteller war doch absolut deutlich! und warum muß man ihn jetzt verwirren?zurück zum Thema:Der Besitz von Feuerwerk der Kat 1-2 ist für nicht Pyrotechniker jederzeit erlaubt, solange man sich an die Gesetze wie Höchtlagermenge hält. Diese ist in privaten Räumen bis 100Kg/NEM zulässig.Die Verwendung von Feuerwerk der Kat 2 ( Silvesterfeuerwerk) ist von Ort zu Ort anders geregelt. Es gibt einige Gemeinden die dies komplett untersagen und wiederrum welche die keinerlei Einschränkungen haben.Wichtig wäre es auch, darauf zu achten das in der nähe von Krankenhäusern, Altersheimen etc das abbrennen untersagt ist.!Grüße
Ich hoffe doch mit 100kg/NEM war ein Tippfehler denn es sind in privat genutzten Wohnhäusern nur 10kg netto!
Aber an sich ist auch immer die Frage, wer soll das kontrollieren? Macht an sich keiner. Es sei denn du pralst nun beim Ordnungsamt damit rum dass dein ganzer Keller damit voll ist. Ansonsten interessiert es keinen und es ist legal Feuerwerk auch unterm Jahr zuhause zu lagern.
Wichtig ist nur dass das Abbrenen nur in der von der Gemeinde vorgegebenen Zeit zulässig ist.
Auch hier gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter ;)
besitzen macht nicht strafbar, aber die anwendung, bitte kostenlos entsorgen - oder hausmüll.
Wieso entsorgen?? Ab in Keller und nächstes Silvester wieder raus damit.
z.B. nicht mit sich führen oder sie in großen Mengen in ungeeigneten Räumen aufbewahren...Pyrotechniker haben einen Schein und dürfen solch "Böller" besitzen, um sie aber zu zünden bedarf es einer Sondergenehmigung! Sowie bestimmte Vorsichtmaßnahmen wie Brandschutz usw...Gruß
einfach noch bis Silvester warten und dann zünden - sei allerdings vorsichtig, wenn sie nicht sofort zünden, teilweise zünden sie erst verspätet, wenn sie überlagert sind, das ist aber nicht der Regelfall.