Was ist der Unterschied zwischen BAM P2 und Bam F2 / Bam PII und Bam FII (Feuerwerk)?

2 Antworten

Dann kläre ich Dich mal auf:

Früher gab es die Klassen I, II, III, IV, T1 und T2, wobei die BAM-Nummer für Artikel der Klasse II ein "P2" in der Nummer enthielt.

Durch die EU-Harmonisierung hat sich das geändert. Eine BAM-Zulassung gibt es nach der neuen Norm nicht mehr, dafür eine CE-Zertifizierung. Die alten Klassen wurden durch die neuen "Kategorien" F1, F2, F3, F4, T1, T2, P1, P2, S1 und S2 ersetzt.

Ein Silvesterfeuerwerks-Artikel mit alter Zulassung ist somit "Klasse II", ein Silvesterfeuerwerks-Artikel der nach dem 01.09.2009 produziert wurde ist in der neuen "Kategorie F2". 

  • F1 bis F4 sind "normale" Feuerwerkskörper für Vergnügungszwecke.
  • T1 und T2 sind Bühnenfeuerwerkskörper. (Theaterpyrotechnik)
  • P1 und P2 sind technische Feuerwerkskörper, die aber nicht für die Bühne gemacht sind (z. B. Airbags, Notsignale oder Gegenstände für Paintballer).
  • S1 und S2 sind lose Pulver (z. B. Rauchpulver, Bühnenblitzpulver oder Bengalpulver), die aber nicht als Explosivstoff eingestuft sind (wie etwa Schwarzpulver oder NC-Pulver).

Ganz absurd ist, dass es in Deutschland nach der neuen Norm jetzt auch Feuerwerkskörper der Kategorie F2 gibt, für die man eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis benötigt. Für diese Artikel wird ein Großfeuerwerkerschein verlangt, wie man ihn sonst nur für Großfeuerwerkskörper der Kategorie F4 benötigt. Solche Artikel wirst Du aber natürlich nicht im Supermarkt finden. Es handelt sich dabei um:

  • Knallkörper und Batterien die Blitzknallsatz enthalten
  • Raketen mit mehr als 20 g Netto-Explosivstoffmasse
  • Schwärmer
  • Pfeifer als Einzelgegenstand

Neu ist auch, dass es jetzt für Artikel der Klasse F1 ein MIndestalter von 12 Jahren gibt.

Die von Dir erwähnten Gegenstände mit einer alten Zulassung müssen jetzt, wie Du schon richtig erwähnt hast, mit einer Übergangsfrist aufgebraucht werden, in der wir uns aktuell noch befinden. Gegenstände mit einer alter Zulassung müssen bis zum 03.07.2017 aufgebraucht oder vernichtet worden sein. Nach diesem Datum dürfen diese Gegenstände nicht mehr in den Verkehr gelangen oder gar verwendet werden, da die Zulassung des Artikels entgültig erloschen ist, was aktuell gerade für Sammler ein großes Problem darstellt.

Vielen Dank! Habe mir noch nen Vorrat an PII Artikel gesichert! ;) Echt schade, dass sie verboten werden! Die Artikel werden doch nicht unsicherer nur weil sie lange lagern oder?

@IchMarkZuege

Die Übergangsfrist beträgt 8(!) Jahre. Das ist nun wirklich eine sehr lange Zeit um Restbestände aufzubrauchen. Die Feuerwerkskörper werden durch die lange Lagerung ja nicht besser, sondern nehmen Feuchtigkeit auf und können dadurch innen verklumpen und Ihre chemische Struktur verändern. Wer bewahrt Feuerwerkskörper schon luftdicht in einem kühlen Raum auf? Zum Vergleich: Bei Medikamenten beträgt die Haltbarkeit meist nur 2-3 Jahre. 

Es ging bei der EU-Harmonisierung nicht darum alte Feuerwerkskörper zu verbieten, sondern neue Richtlinien einzuführen und umzusetzen. Dadurch können die neuen Artikel mit einer einzigen Zertifizierung innerhalb der ganzen EU vertrieben werden und müssen nicht in jedem Land einzeln geprüft und zugelassen werden, was die Auswahl und Effektvielfalt am Markt deutlich vergrößert hat. Auf den neu zugelassenen Gegenständen müssen jetzt auch die Schutzabstände aufgedruckt sein, was bei Gegenständen nach der alten Zulassung nicht der Fall war.

Einen Vorrat an alten Artikeln zu horten würde ich Dir nicht empfehlen. Nach Ablauf der Übergangsfrist kannst Du diese nämlich nicht mehr legal besitzen.

Soweit ich weiß darf man Artikel mit alter Bam zwar noch besitzen aber nicht mehr verwenden oder verkaufen.

@IchMarkZuege

Ist ja nicht so schlimm, Du kannst ja nicht alles wissen. Hauptsache Du verbreitest Dein falsches Wissen dann nicht weiter.

Beide Nummern Beschreiben die selbe klasse, nämlich die Kategorie F2, PII ist nur die alte Schreibweise viele alte Artikel haben PII sind jedoch nicht verboten außer Heuler.

PII Artikel darfst du zu Silvester abbrennen genauso wie F2 Artikel

Danke für deine Antwort aber ich bin mir ziemlich sicher, dass PII Produkte ab 2017 verboten werden oder teilweise "erneuert" werden also eine neue Bam bekommen, denn bei der Feuerwerksvitrine auf der Startseite steht auch Abschied von PII oder so ähnlich. ;)

Das ist gut möglich, nur alle davor gekauften Sachen dürfen immer noch verwendet werden. es gibt Batterien die als F2 eingeordnet werden und nächstes Jahr dann F3 sind ob wohl sich überhaupt nichts getan hat an der Batterie. da bei der gekauften jedoch F2 steht darf der normale Bürger diese noch jahre später zünden auch wenn die Chargen danach F3 sind.