Blitzschlag - Wer zahlt?

6 Antworten

Wie kannst du den Zustand der Blitzableiter beurteilen? Und was, glaubst du, könnte daran gewartet werden und wie hast du festgestellt, dass das nicht geschehen ist?

Ausserdem ist das Vorhandensein eines Blitzableiters keine Garantie dafür, dass der Blitz keinen Schaden anrichtet.

Wie hast du festgestellt, dass der Blitz tatsächlich ins Haus und nicht in der Nähe in eine Stromleitung eingeschlagen ist?

Möglicherweise kommt die Versicherung des Vermieters für die Schäden auf. Wenn der sich aber querstellt, wird es aufgrund der o.g. Gründe schwer bis unmöglich, den Schaden bei ihm einzuklagen.

Aus meiner Sicht sind die Häuser schlecht geschützt.

Deine Sicht interessiert aber nicht.

Wenn den Vermieter kein Verschulden trifft (was zu klären ist), zahlt seine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht natürlich keine Schäden der Mieter (die Gebäudeversicherung grundsätzlich nicht). Wenn die zu geizig sind eine Hausratversicherung abzuschließen, ist das deren Problem. Können von der gesparten Prämie ja nun neue Geräte kaufen.

Ob die Gebäudeversicherung die Schäden an den Aufzügen zahlt, ist dort nachzufragen.

Zahlt die Versicherung des Vermieters. Soll eben jede Mietpartei ihre Schäden schriftlich per Einwurfeinschreiben dem Vermieter mitteilen und im Schreiben freundlich anfragen, wie vorgegangen werden soll. Fristsetzung für Antwort ist üblicherweise 14 Tage.

Bei dringenden Anschaffungen die alten Geräte auf jeden Fall so lange aufheben bis die Versicherungsseite geklärt ist. Kann sein, dass die Versicherung erst noch einen Gutachter schicken will. Wann der kommt liegt absolut nicht in der Entscheidungsgewalt des Vermieters. Und, natürlich, Quittungen aufheben.

NamenSindSchwer  20.05.2018, 11:56
Zahlt die Versicherung des Vermieters.

Wieso bist du dir da so sicher? Die Haftung ist ja keinesfalls geklärt. Und wenn keine Haftung vorliegt, reguliert auch keine Haftpflichtversicherung.

Falls der Blitzschutz nicht ordnungsgemäß abgelaufen ist kann man versuchen eine Versicherung oder den Vermieter haftbar zu machen.

I. d. R. Ist es aber höhere Gewalt und, leider ist das in Deutschland so, man ist selbst der leidtragende.

"Aus meiner Sicht sind die Häuser schlecht geschützt."

Um überhaut die Haftungsfrage des Vermieters ins Spiel zu bringen, bräuchtest du zu dieser Aussage ein Gutachten. Und wenn in dem ein Konjunktiv auftaucht .....