Wer haftet beim Blitzeinschlag?
Hallo, ich hätte folgende Frage..
und zwar ist bei meinen Großeltern ein Blitz eingeschlagen und elektronische Geräte sind dabei durchgebrannt. Natürlich gibt es die Hausratsversicherung und weitere, die für den Schaden aufkommen würden. Was ist aber, wenn der Vermieter keinen Blitzableiter am Haus angebracht hat? Kann er dafür haftbar gemacht werden?
Bräuchte eine schnelle Antwort.
3 Antworten
Grundsätzlich gibt es laut VDE keine allgemeinem Verpflichtung, Blitz-und Überspannungsschutz-Maßnahmen in einem Gebäude zu installieren, daher liegt es im Ermessen des Häuslebauers.
Es wäre aber prinzipiell denkbar - mir ist kein solcher Fall bekannt -, dass eine Versicherung in Ihren Bedingungen das Fehlen desselben als Ausschluss definiert hat.
haften tut nur versicherung sofern vorhanden,immer der irrtum ein blitzableiter würde vor blitzschlag schützen,der blitz macht grundsätzlich was er will,er kann auch einen m daneben einschlagen,deshalb gibt es keine vorschrift einen anzubringen
Nein. Niemand ist verpflichtet einen Blitzableiter anzubringen ...