Muss der Vermieter einen neuen Sicherungskasten installieren?

8 Antworten

... schaue vorsorglich einfach in die mietvertraglichen Vereinbarungen, was genau für solche Vorhaben vereinbart wurde. Viel Glück.

... siehe ggf. Auszug aus Urteil BGH:

1.Nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB hat der Vermieter die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach, hat der Mieter einen entsprechenden Erfüllungsanspruch. Das setzt jedoch voraus, dass die Ausstattung der Wohnung hinter dem nach dem Vertrag vereinbarten oder vorausgesetzten Gebrauch zurückbleibt. Die ist aber hier nicht der Fall.Die Parteien haben nicht vertraglich festgelegt, dass die Elektroanlage der angemieteten Wohnung einem bestimmten Standard, etwa dem zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden Stand der Technik und den dafür maßgeblichen DIN-Vorschriften, genügen sollte. Derartige Vereinbarungen der Parteien sind weder dem Mietvertrag noch dem Übergabeprotokoll zu entnehmen.Der Mieter einer Wohnung kann nach der allgemeinen Verkehrsanschauung erwarten, dass die von ihm angemieteten Räume einen Wohnstandard aufweisen, der der üblichen Ausstattung vergleichbarer Wohnungen entspricht. Hierbei sind insbesondere das Alter, die Ausstattung und die Art des Gebäudes, aber auch die Höhe des Mietzinses und eine eventuelle Ortssitte zu berücksichtigen.Die von den Mietern angemietete Altbauwohnung wurde nicht als saniert oder modernisiert angeboten. Dafür spricht auch die Höhe der vereinbarten Miete von anfänglich 872,08 DM für eine 109,01 qm große Wohnung. Bei einem nicht modernisierten Altbau muss ein Mieter erwarten, dass die Elektroinstallation hinter dem Standard von Neubauten oder modernisierten Altbauten zurückbleibt. Dies gilt auch für die elektrische Anlage der strittigen Wohnung, die jedoch keinen geringeren Standard bietet als vergleichbare Wohnungen. Ein Anspruch der Kläger auf Instandsetzung der gesamten elektrischen Anlage besteht daher nicht.

@schleudermaxe

muss ein Mieter erwarten, dass die Elektroinstallation hinter dem Standard von Neubauten oder modernisierten Altbauten zurückbleibt.

Das stimmt. Allerdings muss ein Mindeststandard gewährleistet sein. D.h., neben einem Großgerät muss auch der zeitgleiche Betrieb von kleinen Geräten möglich sein. Hier geht nicht mal der Betrieb des E-Herdes. Wobei der V. verpflichtet ist, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand an den Mieter zu übergeben (und während der Mietzeit zu erhalten) hat. Ganz gewiss ist es nicht vertragsgemäß, wenn bereits bei teilweisem Betrieb des Herdes die Sicherung kommt.

Ich würde mal freundlich mit dem Vermieter reden. Ansonsten gilt: Gemietet wie besichtigt.

Wie willst du bei einer leerstehenden Wohnung, oft ohne Einrichtung, sehen das der Herd nicht geht? Nimmst du bei sowas immer einen Herd mit oder wie darf man das verstehen? Es gibt Mängel die man eben nicht bei der Besichtigung feststellen kann.

@germi031982

Du hättest fragen müssen, ob die Elektro Anlage den Herd aushält. Und du hättest einfach einen Blick in den Sicherungskasten werfen können. Ist dieser in schlechtem zustand, hätte ich nachgefragt.

das heißt Phase !

Eine FI Schalter Vorschrift gibt es nicht

wäre es nicht sinnvoller gewesen, sich nach der Installation zu erkundigen, bevor man den Herd kauft

also ich messe zuerst das Fenster bevor ich Vorhänge kaufe

vor allem verlange ich dann nicht dass der Maurer kommt, die Fenster zu verändern, wenn der Vorhang nicht passt

Such doch erstmal das Gespräch mit dem Vermieter und wenn er nein sagt, die Elektroinstallation zu modernisieren, dann kannst ja mal nach einer rechtlichen Beurteilung nachfragen. Doch nicht vorher.


Danke für deine schnelle Antwort.

Ich habe sehr viel in der Wohnung gemacht. Die auch von Seite des Vermieters hätten gemacht werden müssen. Bei diesen Angelegenheiten hat er sich aber heraus genommen.

Ich habe das aber gerne gemacht, weil ich es schön haben möchte und bin bereit auch vieles selber zu machen. Aber Elektrik und gerade in diesem Rahmen übersteigt mein Wissen und Können.

Ich möchte einfach nur wissen ob ich vor dem Einzug die Elektroanlage prüfen muss, oder ob der Vermieter an einem bestimmten Punkt auch in der Pflicht ist.

VG

also wenn es wirklich mal 3 Phasen waren, und jetzt nur noch 2 sind weil das kabel beschädigt ist etc. dann hast du anspruch darauf, dass ein elektriker das richtet. entweder, in dem er die 3. wieder in betrieb setzt, oder eine neue leitung verlegt...

waren es von anfang an nur zwei, dann ist es dein problem. du kannst in Rücksprache mit dem Vermieter, die anlage auf eigene Kosten erweitern oder modernisieren lassen. also FI Schalter einbauen, neue Sicherungen, und eine entsprechende zuleitung für den herd ziehen lassen.

an den kosten dafür muss er sich nicht beteiligen. das wäre ja ungefähr so, wie wenn deinen Golf verkaufst, dir einen Mercedes kaufst, und hinterher vom Autohaus eine größere garage haben willst, weil der mercedes nicht hinein passt.

der vermieter muss sich an den kosten für diese maßnahme nicht beteiligen, darf er aber. und wenn du ihm plausibel darlegst, dass sie den Wert der Wohnung steigert, kann er ja VIELLEIHCT ein einsehen haben...

eventuell ist ein neu legen der leitungen aber auch garnicht erforderlich. wenn man eine größere sicherung von 20, vielleicht 25 Ampere einbaut. das hängt aber vor allem von Länge, Querschnitt, verlegungsart und der art des Anschlusses der Leitungen ab. daher MUSS das ein Elektriker entscheiden, der sich die sache vor ort anschaut.

lg, Anna