bleibt Pachtvertrag nach Zwangsversteigerung bestehen
Mein Mann und ich haben Gütertrennung. Es besteht mit mir ein Pachtvertrag über das Betriebsgelände. Nun wurde das Gelände versteigert. Bleibt der Pachtvertrag noch für die Restlaufzeit von 6 Jahren bestehen? Mit wird bei Kündigung meine Existenz zerstöhrt. Ich habe auf dem Gelände eine Zimmerei und Mieteinnahmen.
1 Antwort
Miet- und Pachtverhältnisse werden weder durch Zwangsversteigerung noch durch anderweitge Veräußerung unterbrochen oder gebrochen. Der Pachtvertag geht auf den neuen Eigentümer als dem neuen Vermieter/Verpächter automatisch über.
Das stimmt so nicht. Der Ersteigerer hat ein Sonderkündigungsrecht. Wer's nachlesen will, es steht in § 57a ZVG (Zwangsversteigerungsgesetz). Bei Wohnungen wirkt sich das allerdings kaum aus, weil es jede Menge übergeordneter Vorschriften gibt, die den Mieter schützen. Bei gewerblichen Miet- oder Pachtverträgen wird dieser Paragraph jedoch sehr häufig und ohne daß sich der Mieter/Pächter wehren kann in Anspruch genommen.