bleibt Pachtvertrag nach Zwangsversteigerung bestehen

1 Antwort

Miet- und Pachtverhältnisse werden weder durch Zwangsversteigerung noch durch anderweitge Veräußerung unterbrochen oder gebrochen. Der Pachtvertag geht auf den neuen Eigentümer als dem neuen Vermieter/Verpächter automatisch über.

Morelle  13.03.2012, 06:07

Das stimmt so nicht. Der Ersteigerer hat ein Sonderkündigungsrecht. Wer's nachlesen will, es steht in § 57a ZVG (Zwangsversteigerungsgesetz). Bei Wohnungen wirkt sich das allerdings kaum aus, weil es jede Menge übergeordneter Vorschriften gibt, die den Mieter schützen. Bei gewerblichen Miet- oder Pachtverträgen wird dieser Paragraph jedoch sehr häufig und ohne daß sich der Mieter/Pächter wehren kann in Anspruch genommen.