Zwangsversteigerung von Immobilien ( Auskunft übers bestehende Wohnrecht)
Nabens zusammen,
ich habe da mal eine Frage an diejenigen die schon an eine Zwangsversteigerung teilgenommen haben auf welches ein Wohnrecht bestand. Wird bei den Versteigerungsbedingungen auch gesagt ob das Wohnrecht bestehen bleibt oder nicht? Gesetzt dem Fall das Mutti ihren Sohneman das Grundstück überschreib welches Lastenfrei ist ( Ohne jeglichen Eintrag in Abteilung III). Sich aber ein Wohnrecht mit eintragen lässt. Sohnemann hat Finanzielle Engpässe und geriet in Privatinsolvenz. Das haus fliesst mit in die Insolvenzmasse und wird zur Versteigerung ausgeschrieben. NUN ist dieser Versteigerungstermin. Wird dort expiziet erwähnt das, dass Wohnrecht bestehen bleibt?! Oder spricht man dort von bestehende Rechte oder ähnliches?!
Ich danke euch im vorraus und nun ran an die Tasten.:D
6 Antworten
das wohnrecht sollte ja im grundbuch stehen. damit ist es einsehbar für einen evtl bieter
Das ist Richtig, allerdings kommt es auf dem Rang des Wohnrechtes an. Quasi nur weil es im Grundbuch steht kann es dazu kommen das gelöscht wird nach Zuschlag. Ausserdem wird einen nicht das Grundbuch zur Einsicht gegeben sondern das Verkehrswertgutachten des Flurstücks. In meine Fall war zwar das Grundbuch dabei, aber nur Abteilung 1 und 2
Grüße
Das im Grundbuch eingetragene Wohnrecht ist ggf. ohne Bedeutung, wenn der Inhaber des Rechts zwischenzeilich verstorben ist.
Ansonsten wird das Wohnrecht warscheinlich mit dem Zuschlag erlöschen, weil die Inhaber der Grundschuld diese so haben eintragen lassen, dass sie im Rang dem Wohnrecht vorgeht. Sonst hätte die Bank den Kredit wohl nicht vergeben.
Wenn ein Wohnrecht besteht, dann steht es in Abteilung II des Grundbuches, denn es ist eine Last. In Abteilung III stehen nur Grundschulden, Rentenschulden und Hypotheken.
Wenn in Abteilung II kein Wohnrecht steht, dann gibt es auch kein dingliches Wohnrecht, das auch bei einem Eigentumswechsel bestehen bleibt.
Abteilung III muss bei der Zwangsversteigerung nicht vorgelegt werden, denn im Fall eines Zuschlages wird die Abteilung III gesäubert.
In Abteilung 2 stehen keine Gläubiger als kann auch kein Gläubiger ein Recht höheren Ranges haben.
Ich würde sogar wetten, dass das Wohnrecht in Abteilung II Nr. 1 steht, denn in Abteilung II steht allgemein nicht viel. Hin und wieder noch ein paar Rechte für die Stadt oder die Energieversorger, dass sie Versorgungsleitung über oder unter dem Grundstück durchführen können, aber das war es.
Zudem macht die Tatsache, dass in Abteilung II ein Wohnrecht vorhanden ist, das Grundstück relativ wertlos, denn wer will ein Grundstück, bei dem jemand anderes ein dingliches Wohnrecht hat.
Sie werden im Termin deutlich aufgeklärt, ob das Wohnrecht bestehen bleibt. Dies geschieht in der Regel so gut wie gar nicht. Letztendlich könnten Sie das durch einen Blick in das Grundbuch selbst feststellen: das Wohnrecht in Abteilung II wird einen Vermerk enthalten, dass es einem bestimmten Recht aus Abteilung III nachgeht. Wenn nun das Recht aus der Abteilung III die Versteigerung betreibt, fällt es raus... Wird die Versteigerung aus einem nachrangigen Recht betrieben, würde es bestehen bleiben. Aber das würden Sie auch feststellen, denn dann wird niemand mitbieten ;)
Wie jetzt?! Im Grundbuch steht eine Beschränkte persöhnliche Dienstbarkeit (Wohnrecht) gemäß §1093 BGB ohne Bezug auf Abteilung 3. Bei der Versteigerung wird ja nicht bekannt gegeben wer diese Betreibt.
Gibt es in Deutschland nicht den § das ein Vertag zwischen 2 Mandanten den 3. nicht Schaden darf? Dies ist doch hier der Fall oder? Da könnte ja jeder frei weg jeden beliebigen ein Wohnrecht erteilen und Schwubbel die Wupp. Keiner muss mehr haften für seine Misswirtschaft.
Das ist eine Frage für einen Volljuristen, die hier nicht gestellt werden darf. Es gibt Wohnrechte, die erhalten bleiben und entsprechend den Wert einer Immobilie vermindern. Es gibt auch Wohnrecht, das unter bestimmten Umständen erlischt. Wie genau ist sich in einem speziellen Fall verhält, kann dir nur ein Anwalt beantworten.
Wenn ein bestehendes Wohnrecht vorhanden bleibt, dann wird dieses auch in der Versteigerung bekannt gegeben und berücksichtigt.
Problem dabei ist das uns Abteilung 3 nicht bekannt ist. Abgesehen das ja auch bereits Getilgte Grundschulden dort noch stehen könnten.
Beste Grüße
Warum sollte das eine Frage für einen Volljuristen sein, die hier nicht gestellt werden darf?
Weil auf juristische Fragen nur ein Volljurist antworten darf. Die Träger dieser Community sind verpflichtet, diese Gesetzesvorgabe zu beachten.
Es gibt kein Gesetz, dass auf juristische Fragen nur ein Volljurist antworten darf.
Es gibt ein Gesetz, dass nur Rechtsanwälte Rechtsberatung betreiben darf, aber mit einer Rechtsberatung hat das hier überhaupt nichts zu tun.
Es geht um die Vermittlung allgemeiner Kenntnisse, die man sich ohne Probleme auch selbst ergoogeln kann.
Diese Frage kann sogar ein blutiger Laie nach 2 Minuten Recherche beantworten.
In Abteilung 2 steht ja ein Wohnrecht drin. Wenn man allerding mehrere Artikell in den weiten des Internets liesst, da heißt es, das bei Zuschlag das bestehende Wohnrecht erlischt. (bei höheren Rang des Gläubigers)