Muss der Pachtvertrag neu abgeschlossen werden?

4 Antworten

Der Vertrag bleibt gültig! Es gilt der Grundsatz: Kauf bricht Pacht nicht. Sprich, würdest du deine Flächen an dritte verkaufen, würde der Pachtvertrag weiterlaufen. Du kannst natürlich vorsorglich kündigen um ein Gespräch mit den neuen Eigentümer anzuleiern. Das liegt natürlich in deinem Ermessen. Es gibt da noch ein paar Kniffe, aber das sind Details die in deinem Vertrag stehen, oder eben nicht.

Das Problem ist das wir mit dem neuen Eigentümern den Pachtvertrag nicht fortführen möchten. Diese haben uns einen neuen Vertrag zur Unterschrift zukommen lassen. 

Als Pächter im alten Pachtvertrag steht Beispiel:

Rinderhof Musterdorf KG, 11223 Musterdorf

Unterzeichnet ist er vom damaligen Gesellschafter

im neuen Vertrag steht ebenso:

Rinderhof Musterdorf KG, 11223 Musterdorf

mit Unterschriften der neuen Gesellschafter

Uns geht es hauptsächlich darum ob wir jetzt kündigen können.

Danke für ihre Antwort.

Grundsätzlich bricht ein Kauf/Verkauf nicht einen bestehenden Pachtvertrag. Eine Umschreibung wäre aber von Vorteil, damit der Pächter und Verpächter wissen mit wem sie es zu tun haben.

Ich würde sagen der muss neugeschlossen werden beziehungsweise die neuen Eigentümer der Firma müssen eingetragen werden. Dazu würde ich auf jeden Fall einen Zusatz zum Vertrag machen oder einen neuen Aufsetzen.

Die meisten die eine Firma übernehmen müssen auch erstmal die Verträge übernehmen und diese ausführen, wie die Recht und Pflichten des Unternehmens. Daher würde ich aber auf jeden Fall mal ein Gespräch mit den Inhabern oder den Prokuristen machen der dafür zuständig ist.