Bitte um schnelle Antwort! Mietrecht: Schlüsselübergabe und noch Restarbeiten?

6 Antworten

Mängel, die Sie bei der Übernahme noch vorfinden, führen Sie genau im Übergabeprotokoll mit einem Hinweis darauf, bis wann diese Dinge und auf wessen Kosten spätestens behoben sind, auf.

Passt da später etwas nicht, können Sie bis zur Erfüllung der Verpflichtung des Vermieters die Miete angemessen kürzen oder ggfs. auch nach entsprechender Ankündigung selber die Ersatzvornahme zu Lasten des Vermieters vornehmen und die daraus resultierenden Kosten mit den künftigen Mietzahlungen verrechnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Wir hielten diesen Montag als Schlüssel-übergabetermin mündlich fest.

Klappt eben nicht immer alles so, wie man es sich wünscht. Aus der mündlichen Vereinbarung ergibt sich kein rechtlicher Nachteil für Euch.

Aufgrund der Tatsache, dass sie uns nicht einmal bei einem solch großen Problem, über die Lage informierte, schwand unser Vertrauen.

Das geht Euch doch erst ab dem 1.7. was an. Ihr hattet keinen Anspruch darauf, dass sie Euch über dieses Problem informiert. Ganz schön anmaßend!

Mein Freund machte ihr deutlich, dass wir für diesen Freitag unseren Umzug geplant hatten und Restarbeiten wir die Schlüssel bis zum Mittwoch spätestens bräuchten.

Auch anmaßend. Ihr habt gar keinen rechtlichen Anspruch vor dem 1.7.

Sie sicherte uns zu, dass alles nach Plan verlaufen würde und wir nicht immer so negativ denken sollten.

Genauso! Als meine neuen Mieter wärt Ihr jetzt schon ziemlich unten durch. Vergleichbare Erfahrungen musste ich leider auch schon machen.

Schlüsselübergabe Mittwoch um 20 Uhr. Sie bekommen einen Schlüssel, die Restarbeiten werden bis zum 01.07.2019 fertiggestellt.

Großartig! Was wollt Ihr mehr?

Darf Sie uns nur einen Schlüssel geben und dann obwohl wir ab Freitag unsere privaten Sachen im Haus stehen haben, dort noch Handwerker beschäftigen?

Das darf sie. Sie dürfte Euch auch jetzt noch einen Schlüssel verweigern.

Alternative, um Euer Zeug sicher aufzubewahren: Spediteur mit Lagermöglichkeit. (Etwas teuer...)

Tipp: Wenn Ihr auch nur einen Schlüssel bekommt, könnt Ihr den betreffenden Zylinder gegen einen billigen eigenen austauschen und somit Euer Zeug sichern. Wenn aber noch Handwerker rein wollen, müßt Ihr bereit sein, Ihnen zu öffnen. (Kosten: ca. 10 € / Spediteur ist teurer.)

Wie gehe ich weiterhin mit dem Wintergarten um?

Noch ist Sommer und für den Fall, dass bei einem Gewitter Wasser eindringen kann, wisst Ihr doch jetzt schon, dass Ihr Schaden vermeiden könnt. Ist der Wintergarten gar nicht nutzbar, was ich fast nicht glaube, könnt Ihr natürlich berechnen, wieviel % der Wohnfläche davon betroffen ist und entsprechend die Miete mindern. Vermutlich würde die Vermieterin im Rahmen des Rechtsstreits den Minderbetrag vom Handwerker ersetzt bekommen.

Wenn sie nicht kooperiert dürfen wir den Einzug verweigern?

Selbstverständlich, aber die Kosten bleiben an Euch hängen. 3 Monate Miete sind auf jeden Fall fällig. Auch die Kaution. Evtl. Mietminderung wegen Wintergarten, aber das war es dann auch. Und nicht vergessen: Spätestens bis zum 3. Juli schriftlich eingehend bei der Vermieterin kündigen.

Achtung: Beim Einzug Übernahmeprotokoll, worin alles festgehalten wird, was bis zum Übergabetermin noch nicht i. O. ist.

Ich bin echt ratlos und ziemlich nervös, kann mir jemand helfen?

Angesichts der Situation, dass Ihr morgen aus der jetzigen Wohnung ausziehen müßt, verstehe ich nicht, worüber Du Dich im Moment aufregst. Das viel größere Problem ist doch jetzt, den Umzug gut über die Bühne zu bekommen, um die jetzige Wohnung pünktlich und vertragsgemäß zurück zu geben. Ein derart dicht getimter Umzug bringt immer das Problem mit sich, dass Wohnen in der neuen Wohnung nicht wirklich vom ersten Tag an beginnt.

Nerv Deine Vermieterin nicht so, sie hat vermutlich genug andere Probleme.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
  • Wenn sie nicht kooperiert dürfen wir den Einzug verweigern?

Ja natürlich. Niemand ist gezwungen in einer angemieteten Wohnung auch zu wohnen. Nur die vereinbarte Miete wäre von Euch zu zahlen.

Wer übernimmt die Kosten?

IHR - der Vermieter muss keinen Schlüssel vor Mietbeginn rausgeben, das wäre eine reine Gefälligkeit und zudem könnte der Vermieter einen Mietausgleich fordern; auch wenn ihr paar Tage die Wohnung nutzen könnt.

da ihr über den "Schaden" bescheid wisst, könnt ihr keine Mietminderung fordern

Natürlich ist das Leck im Wintergarten mängelbar. Oder war es bei Vertragsunterzeichnung bekannt?

@Lotte1925

das würde heissen, dass die Wohnung blind angemietet wurde - die wurde bestimmt im Vorfeld besichtigt;

davon gehe ich aus

Sei froh, dass du einen Schlüssel bekommst. Ein Anrecht auf die Schlüssel habt ihr erst ab Vertragsbeginn - also dem 01.07. Und wenn die Arbeiten bis dahin fertig gestellt sind, ist alles in Ordnung. Vorher gibts nix zu meckern.