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3 Antworten

Es fehlen ein paar wesentliche Details:

Wieso habt ihr einen neuen Vermieter? Seid ihr umgezogen?

Und wie, im Mietvertrag wird gefragt...? Ein Mietvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, das ist doch kein Chat oder Frage-Antwort-Spiel...

Habt ihr denn einen Hund?

unbekannt626 
Fragesteller
 07.11.2020, 14:54

Wir wohnen jetzt schon seit 1 Jahr hier und hatten bis vor kurzem eine Vermieterin und die hat das Mehrfamilienhaus verkauft und das hat jetzt ein anderer gekauft und vorher hatten wir den Hund auch schon. Im jetzigen Mietvertrag müssen wir "ankreuzen" ob wir einen Hund haben, aber sonst steht im Vertrag nix drinne wegen Haustiere...

stichelhaar  07.11.2020, 15:04
@unbekannt626

Wieso habt ihr einen neuen Mietvertrag? Sehr ungewöhnlich. Normalerweise bleibt der Vertrag so wie er ist. Ein Eigentümer wechselt den vertragsinhalt nicht. Will der neue Eigentümer auch noch mehr Miete?

DaKaBo  07.11.2020, 15:07
@unbekannt626

Genau das dachte ich mir.

Generell gilt "Kauf bricht nicht Miete". Heißt, das der alte Mietvertrag für euch so weiter gilt, wie er mit der vorherigen Vermieterin vereinbart war. Wenn die frühere Vermieterin euch den Hund erlaubt hat, kann die neue euch nicht wegen des Hundes rausschmeißen.

Es wäre sehr günstig, wenn ihr diese Erlaubnis schriftlich hättet.

Und im übrigen solltet ihr auch keinen neuen Mietvertrag unterschreiben. Das ist nicht notwendig.

unbekannt626 
Fragesteller
 07.11.2020, 16:36

Ich bedanke mich sehr für die Antworten

unbekannt626 
Fragesteller
 07.11.2020, 16:36

Nein, mehr Miete möchte er nicht

Wenn bisher deine Hundehaltung nicht verboten war, gibt es m. M. nach eine Art Bestandsschutz.

Grundsätzlich gilt gemäß § 556 BGB, dass der Käufer des Hauses automatisch und damit ohne, dass es einen neuen Mietvertrag braucht, in den bestehenden Mietvertrag eintritt. War dir Hundehaltung bisher erlaubt, hast du kein Problem.

unbekannt626 
Fragesteller
 07.11.2020, 14:56

Aber die fragen doch nich speziell ob wir einen Hund haben...

Csarasz  07.11.2020, 15:20
@unbekannt626

Doch natürlich. Der neue Besitzer hat das Recht zu wissen ob ein Hund in der Wohnung lebt oder nicht.
Das hat nichts damit zu tun ob er es verbieten will oder nicht. Er will einfach bescheid wissen und das daef er.

unbekannt626 
Fragesteller
 07.11.2020, 16:38

Ok gut, danke für die Antwort!

Was steht denn diesbezüglich im (ursprünglichen) Mietvertrag und was wurde ggf. bei Abschluss des MV mündlich dazu vereinbart?

unbekannt626 
Fragesteller
 07.11.2020, 14:31

Im Mietvertrag steht nix wegen Tiere drinne und zum ankreuzen ob man einen Hund hat... habe noch keine Antwort vom Vermieter

unbekannt626 
Fragesteller
 07.11.2020, 14:33

Also man muss ankreuzen ob man einen Hund hat. Und die vorherige Vermieterin hat Hunde erlaubt. Tut mir leid das ich mich jetzt verschreibe, aber habe Angst meine Wohnung zu verlieren

HasteMalNeFrage  07.11.2020, 14:52
@unbekannt626

Wenn das bei deinem Einzug so vereinbart wurde, müsstest du dich mal informieren, ob das dann ein Grund ist, aus dem man dir überhaupt kündigen könnte. Das glaube ich nämlich nicht. Wenn du aber keine wahrheitsgemäßen Angaben machst, könnte man dir schon eher deshalb kündigen. In solchen Fällen lohnt sich immer eine Erstberatung beim Mieterbund.