Bis wieviel Uhr ist Bohren, stemmen, oder sonstige arbeiten in einer Wohnung erlaubt, gibt es da uhrzeiten an die man sich halten muss?

4 Antworten

Das ist meistens in der Ortssatzung geregelt.

Normalerweise gelten folgende Ruhezeiten, an denen lärmverursachende Arbeiten nicht gemacht werden dürfen:

  • Morgendliche Ruhezeit von 6 bis 8 Uhr
  • Mittagsruhe von 12 bzw. 13 Uhr bis 15 Uhr
  • Abendruhe von 20 bis 22 Uhr
  • Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr

Das gilt Montags bis Samstags; Sonntags ist grundsätzlich Ruhe zu halten.

Werden die Arbeiten durch beauftragte Handwerker durchgeführt, dürfen die von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr durch arbeiten.

Die Ruhezeiten sind in den Satzungen der jeweiligen Gemeinde geregelt. Im Allgemeinen gehen die Ruhezeiten von 22 Uhr bis 7 Uhr sowie zwischen 13 Uhr und 15 Uhr. Sonntag ist Ruhetag -- alles was über Zimmerlautstärke hinausgeht, zählt als Ruhestörung und kann strafrechtlich verfolgt werden. In jedem Fall ist es besser, wenn man sich mit Nachbarn und Vermietern vorher abspricht.

Ja! Von 7 bis 12 und von 13 bis 22 Uhr darf man! Aber um Streit aus dem Wege zu gehen sollte man es zwischen 9 und 12 und 15 und 18 Uhr machen!

Werfen Sie mal einen Blick in Ihre Hausordnung!