Wie lange darf man mit 16/17 draußen (AUF DER STRAße) bleiben?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

So lange, wie es dir deine Eltern erlauben.

Für's "draußen auf der Straße sein" gibt es keine Gesetze:

Entgegen einer landläufigen Meinung regelt weder das JuSchG noch ein anderes Gesetz, zu welchen Zeiten sich Jugendliche in der Öffentlichkeit, zum Beispiel auf Straßen, aufhalten dürfen, obwohl Überlegungen, eine solche Regelung einzuführen, schon diskutiert wurden.

sagt Wiki.

Bester Mensch! ;D

Bester Mensch! ;D

@XzooTiiC

Vielen Dank für den .

Du darfst so lange wie du willst draußen bleiben. Egal was hier andere schreiben. Wer was anderes behauptet soll das bitte belegen.

Jedoch kann die Polizei dich nach eigenem ermessen "einsammeln", wenn die es für unangemessen halten, das du noch irgendwo bist.

Also mir ist das noch nie Passiert dass ich irgendwie mitgenommen wurde... Bin 2 Uhr nachts schon an ner Streife vorbei gelatscht.. (Bin 16)

ich mit 14 aber wenn die dich anhalten und kontrloien und du nicht 18 bist bringen die dich nach hause und dein eletern könnten wenn das öfters vorkommt angezeigt werden

@execute

dein eletern könnten wenn das öfters vorkommt angezeigt werden

Anzeige weswegen ?

@Leon97531

Unterlassene Aufsichtspflicht?

@Sheeelly

Was hat das Draußen bleiben mit unterlassener Aufsichtspflicht zu tun ?
Da spielt die Uhrzeit keine Rolle, wenn ich ein 4 jähriges Kind nen Tag allein lasse dann ist dies unterlassene Aufsichtspflicht.

Aber nicht wenn ich meiner 16 jährigen Tochter / Sohn erlaube um 6 Uhr morgens nach Hause zu kommen.

Das kommt drauf an, von wo du bist. Bei uns in Österreich ist das in jedem Bundesland unterschiedlich.

So... jetzt mal für alle kleinen Juristen hier zum Nachlesen:http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html#BJNR273000002BJNG000200000

Wenn Ihr die Stelle gefunden habt, auf der von der normalen Straße die Rede ist, dann sagt Bescheid. Aber nur als Tipp.. der Teil vom Gesetzt gilt nur für: - Gaststätten - Tanzveranstaltungen - Spielhallen, Glücksspiele - Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe - Jugendgefährdende Orte