Bin Mieter und habe Schimmel im Keller, was darf und kann ich gegenüber dem Vermieter tun?

10 Antworten

Diesseits würde ich Dir empfehlen, den Vermieter von diesem Befall in münd-lich Kenntnis zu setzen. Normalerweise reagieren Vermieter nach Inaugen-scheinnahme sehr schnell, da derartige Schäden der Immobilie einen Malus verschaffen. Sollte der Vermieter jedoch mit einer Reaktion auf sich warten lassen, würde ich in Schriftform auf diesen Mangel hinweisen. Viel Glück. R.

"Können und tun"? Zunächst mit dem Vermieter darüber sprechen.....

Hallo BigGerman2010,

zumindest mal dokumentieren (Fotos) und den Vermieter schriftlich unterrichten.

Alte Keller sind immer feucht, das sollte man wissen. Schuhe, Bekleidung, Möbel, die man noch gebrauchen will, sollten dort nicht gelagert werden.

Will man dennoch Bekleidung lagern, so sollte es in Plastiktüten eingetütet werden.

Keller sind i.d.R. ein mit der Wohnung vermieteter Raum, der aber nicht zur Wohnungsgröße zählt. Da im Keller nicht gewohnt wird, ist hier auch kaum mit Mietminderung etwas zu machen.

Sie müssen sich mit Ihrem Verhalten den Gegebenheiten anpassen.

Gelüftet werden sollte der Keller nur dann, wenn es draußen kühler als drinnen ist. Daher ist die Lüftung im Winter wichtig.

Aufgrund der hohen Luftfeuchte bei Schwüle im Sommer dringt bei offenen Fenstern noch mehr Luftfeuchtigkeit ein.

Sollte im Keller Wäsche gewaschen oder getrocknet werden, so ist das Lüften überaus wichtig.