bin ich mit 18 jahren noch schulpflichtig?

3 Antworten

Hier der Gesetzestext aus Bayern, nach dem du noch schulpflichtig bist:

Im Freistaat Bayern wurde die Schulpflicht in der Bayerischen Verfassung verankert. Sie wird erfüllt durch den Besuch einer Pflichtschule (Volksschule, Berufsschule, einschließlich der entsprechenden Förderschule), eines Gymnasiums, einer Realschule, einer Wirtschaftsschule, einer Berufsfachschule (oder der jeweils entsprechenden Förderschule) oder einer Ergänzungsschule. Sie dauert in der Regel zwölf Jahre und gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht von neun Jahren und einer anschließenden Berufsschulpflicht von weiteren drei Jahren, falls keine weiterführende Vollzeitschule besucht wird.

Der Berufsschüler, der in einem Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsausbildungsgesetz oder der Handwerksordnung steht, ist bis zum Ende des Schuljahres berufsschulpflichtig, in dem er das 21. Lebensjahr vollendet. Meist endet die Berufsschulpflicht vorher mit dem Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung.

Schulpflichtige sind bei der Schule anzumelden, an der die Schulpflicht erfüllt werden soll. Die Schüler haben die Pflicht regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen zu besuchen. Die Erziehungsberechtigten müssen dafür sorgen, dass minderjährige Schulpflichtige regelmäßig am Unterricht teilnehmen. Auch Ausbildende und Arbeitgeber, die Berufsschulpflichtige beschäftigen, sind verpflichtet die Auszubildenden zur Teilnahme am Unterricht anzuhalten und sie freizustellen.

Kommen Schüler, Erziehungsberechtigte und Ausbildende ihren Verpflichtungen nicht nach, ist ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Bei vorsätzlich begangenem ordnungswidrigen Handeln ist ein Bußgeldbescheid zu erlassen. Schulpflichtige können auch zwangsweise der Schule zugeführt werden.

Hast du deine 10 Jahre Plicht vollendet? Es kommt auch drauf an, wann du genau Geburtstag hast. An deiner Stelle würde ich freiwillig weiter zu Schule gehen!

Dennissan

Nein. Mit 18 ist man icht mehr schulpflichtig, egal, wie viele Schuljahre man hatte.

Bitterkraut  02.12.2014, 23:12

Wenn du eine Ausbildungs machst, bist du natürlich verpflichtet, auch die zugehörige Berufsschule zu besuchen.Ohne die geht nix. Auch, wenn du dem Alter nach nicht mehr schulpflichtig bist. Gehst du nicht zur Schule, verlierst du die Ausbildungsstelle.

heide2012  03.12.2014, 13:36

Das hat mit dem Alter rein nichts zu tun, sondern mit der Anzahl der Pflicht-Schulbesuchsjahre, was übrigens in den eintzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt ist.