Bin ich Gerichtlich bestraft?
Ich habe mit 15 Jahren Drogen genommen und wurde erwischt, ich lamdete damit nie vor Gericht und deshalb bin ich mir nicht sicher ob ich vorbestraft bin.
Ich ziehe es in betracht zur kripo oder zum lka zu gehen also kurz gesagt zur polizei
Habe ich noch eine chance oder habe ich mir die schon verspielt?
Ich meine ich war 15 und jeder macht doch mal eine dummheit, mache eine größere und manche eben nicht.
9 Antworten
Vorstrafen sind gerichtliche Verurteilungen ab 90 Tagessätzen.
Auskünfte bekommst Du hier:
Wenn du nicht verurteilt wurdest, bist du nicht vorbestraft.
Was heist "erwischt" ??
Wurde das Verfahren eingestellt oder was?
Musst du so oder so angeben..
Mein dad sagte damals es wurde fallengelassen
ich war noch jung deshalb hat mich das wegen interressiert aber jetzt schon
Er hat doch gar nichts verschwiegen ?!
Er will Polizeibeamter werden und da muss er das angeben..
Denkt aber, da wäre nichts gewesen...
Richtig er muss es abgeben, aber wenn er es angibt ist er nicht raus 🤷♂️
Abwarten...
Meine Güte, ich hatte ein paar mehr Dinge gemacht... so 10 Sachen die eingestellt wurden und 2x eingestellt gegen sozialstunden... bin trotzdem Beamter. Was haben die zu mir gesagt? Nur das ? Wir haben schlimmeres hier.
das hier ist eine Jugendsache und er hat danach nichts mehr gemacht -> alles Toll und entspannt. Zumal eingestellt wurde -> in dubio pro reo unschuldig
Dann ist ja alles gut..
Ist ja nicht bei allen so
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Jugendsuenden-koennen-Polizeikarriere-verhindern~.html
Ist ja auch, bei der Polizei sind auch Leute die mal geklaut haben oder so, am Ende muss man aber daraus lernen.
Ja, leider nehmen die mittlerweile immer öfter solche Versager...
Der ist 45 🤷♂️ Kann obwohl nicht heute gewesen sein.. was ist das Problem dabei ? Man muss doch die Chance haben sich zu ändern, jeder hat schon Straftaten begangen.
Ne, sehe ich nicht so!
Chance verspielt, wer das unbedingt braucht als Kid hat für mich auf Lebrnszeit kein Recht auf so einen Job!
Diese Bagatelldelikte wurden nie in Dein Führungszeugnis aufgenommen, § 32 Abs. 2 BZRG.
Vorbestraft könntest du nur durch ein Gerichtsurteil sein, das zudem (bei Jugendlichen) eine erhebliche Jugendstrafe umfassen muss, um im Führungszeugnis zu erscheinen.
Ich denke, das wüsstest du...
Ich war auf jeden fall nicht im Gericht und mein dad meinte das wurde fallengelassen aber ich weis nicht was das bedeutet hatte bisher nicht ao viel mit der polizeit zu tun
..... Berechtigte Zweifel an der charakterlichen Eignung des Antragstellers durften sich für die Antragsgegnerin zum einen daraus ergeben, dass dieser im Rahmen der Bewerbung und später im Auswahlverfahren zumindest ein gegen ihn geführtes Ermittlungsverfahren nicht angegeben hat.
Zu den Pflichten eines Beamten gehört ein Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes, das der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden muss, die sein Beruf erfordert (Wohlverhaltenspflicht, § 2 BPolBG i.V.m. § 61 Abs. 1 Satz 3 BBG).
.... Aus diesen Pflichten wird die Wahrheitspflicht abgeleitet ....Danach hat der Beamte in allen dienstlichen Belangen die Wahrheit zu sagen, dienstliche Äußerungen muss er sorgfältig prüfen und sich darauf vorbereiten
....Dies betrifft auch Angaben im Bewerbungsverfahren, aus denen abgeleitet werden kann, ob der Bewerber diesen Pflichten genügen wird. Bei dem Verschweigen von Ermittlungsverfahren handelt es sich um eine Verhaltensweise, die für sich genommen geeignet ist, die charakterliche Integrität des Bewerbers in Frage zu stellen...
https://vgmz.justiz.rlp.de/fileadmin/justiz/Gerichte/Fachgerichte/Verwaltungsgerichte/Mainz/Dokumente/Entscheidungen/4_L_0105-19_MZ_Beschluss_vom_19-03-2019_Rn.pdf
Das wars dann für dich - gibt genug ohne so eine Vorgeschichte, die den Job auch wollen...