Wer trägt vor Gericht die Beweislast für eine gefälschte Unterschrift, die Firma zu deren Gunsten oder die Person, zu deren Ungunsten die Unterschrift war/ist?

6 Antworten

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Im deutschen Zivilrecht gilt die ganz einfache Formel: Wer behauptet, der muss auch beweisen. 

Wenn Firma X behauptet, sie hätte mir dir einen Vertrag, so muss sich das auch beweisen, notfalls muss die Firma ein Schriftvergleichsgutachten beauftragen (oder das Gericht) wo deine und die des Ex überprüft werden. Dann fällt sehr schnell aus, ob gefälscht oder nicht.

Du musst der Sache widersprechen und darlegen, dass Du es nicht warst, aber vermutlich Dein Mann, da er schön öfter Deine Unterschrift gefälscht hat.

Ideal wäre es, wenn Du letztes noch irgendwie untermauern könntest.

Im Zweifel geht es dann vor Gericht und da gehts nur darum, wem der Richter letztlich glaubt.

Du musst beweisen, dass es nicht deine Unterschrift ist.

Die Firma muss es beweisen, da sie von der Unterschrift profitiert.

Dazu gab es schonmal einen Gerichtsprozess, bei dem eine Firma ihre Angestellten beim Unterschreiben den Arbeitsvertrags gleich noch Blanko-Kündigungsschreiben unterzeichen lassen hat, so dass der Arbeitgeber nur noch irgend nen Grund eintragen musste und der Arbeitnehmer darauf hin von sich aus gekündigt haben sollte.

Das war dann im Endeffekt noch ne andere Nummer, aber es wurde auch geklärt, dass die Unterschrift vom Arbeitnehmer stammte und nicht einfach fotokopiert oder sogar gefälscht war.

Den wirst Du aber brauchen.

Wenn es sich um eine größere Summe handelt und die klagende Partei darauf besteht, dass Du das unterschrieben hast, muss ein Gutachter für Handschriften ran. Ich bin mir nicht sicher, ob nicht Du den bezahlen musst.

Wie alt ist denn die Rechnung, also aus welcher Zeit stammt die Zahlungsaufforderung? Vielleicht inzwischen verjährt?

lg Lilo