Wer trägt vor Gericht die Beweislast für eine gefälschte Unterschrift, die Firma zu deren Gunsten oder die Person, zu deren Ungunsten die Unterschrift war/ist?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im deutschen Zivilrecht gilt die ganz einfache Formel: Wer behauptet, der muss auch beweisen. 

Wenn Firma X behauptet, sie hätte mir dir einen Vertrag, so muss sich das auch beweisen, notfalls muss die Firma ein Schriftvergleichsgutachten beauftragen (oder das Gericht) wo deine und die des Ex überprüft werden. Dann fällt sehr schnell aus, ob gefälscht oder nicht.

Siehst Du, bald habe ich hier genau so viele verschiedene Antworten wie beim Arzt. Soll ich jetzt auslosen welche die richtige ist? Aber Dir auch vielen Dank! Ich nehme mal Deine, die gefällt mir am besten! Hahaha.......

@Dilsah

Du kannst auslosen oder auf den sicherlich schon viel gehörten Grundsatz im Zivilrecht vertrauen: Wer behauptet, der muss auch beweisen. Sonst könnte ich ja noch heute behaupten, du schuldest mir eine Mio Euro und dann müsstest du noch deine "Unschuld" beweisen.

@Jewi14

Ne, ne, Schatz, so einfach ist das nicht, wenn es für alles einen Lösungsparagraphen gäbe, bräuchten wir die ganzen unausgeschlafenen Richterinnen nicht. Genau so kann es kommen in einer Gerichtsverhandlung, dass Du Deine Unschuld beweisen musst. Und den Spruch von den kotz.....Pferden vor der Apotheke kennst Du sicher auch.

Wer behauptet, der muss auch beweisen.

Das gilt in beiden Richtungen. Die Fragestellerin behauptet, es wäre nicht ihre Unterschrift.

@PatrickLassan

Wer hat aber zuerst behauptet? Und nach dem Grundsatz wird gehandelt. Sonst könnte ich wie bereits geschrieben noch heute behaupten, du schuldest mir eine Mio und du musst es deine Unschuld beweisen.

Außerdem wird das Gericht ein Gutachten erstellen und dem Verlierer das in Rechnung stellen.

@PatrickLassan

@ PatrickLassan.  O.K. Und ein Richter oder eine Sie entscheidet:   (wie bei mir des öfteren passiert)  Ich denke die überhebliche Tante, die hier ohne RA aufkreuzt hat es nicht besser verdient und deren Beweis ist nicht koscher. Die lassen wir mal "auflaufen".

@Jewi14

Wer hat aber zuerst behauptet?

Die Reihenefolge ist irrelevant.

In Zivilprozessen legen beide Parteien Schriftsätze vor. Die Firma wird in ihrem Schriftsatz darlegen, dass sie einen unterschriebenen Vertrag vorliegen hat, die Fragestellerin wird behaupten, es wäre nicht ihre Unterschrift.

Die Firma hat einen Beleg für ihre Behauptung, nämlich den Vertrag, die Fragestellerin nicht, es sei denn, sie weist nach, dass die Unterschrift gefälscht wurde, z.B. durch ein graphologisches Gutachten.

Wäre es anders, könnte man sich ständig darauf berufen, etwas nicht unterschrieben zu haben.

Sonst könnte ich wie bereits geschrieben noch heute behaupten, du schuldest mir eine Mio und du musst es deine Unschuld beweisen.

Sorry, aber der Vergleich hinkt gewaltig.

Du musst der Sache widersprechen und darlegen, dass Du es nicht warst, aber vermutlich Dein Mann, da er schön öfter Deine Unterschrift gefälscht hat.

Ideal wäre es, wenn Du letztes noch irgendwie untermauern könntest.

Im Zweifel geht es dann vor Gericht und da gehts nur darum, wem der Richter letztlich glaubt.

Du musst beweisen, dass es nicht deine Unterschrift ist.

Ich möchte ja nicht unverschämt wirken, aber kannst Du mir auch sagen wie?

@Dilsah

Das ist nicht unverschämt. Man kann etwas nicht nicht-beweisen.

Da es sich aber um Zivilrecht und nicht Strafrecht handeln wird, gilt der Grundsatz, wer behauptet, der muss auch beweisen und wer behauptet, ist die Firma.

@Jewi14

Der Gläubiger (Firma) legt eine für ihn gültige Unterschrift vor.

Die Beklagte behauptet es sei nicht ihre. Folglich trägt die Beklagte die Beweislast für ihre Behauptung.

Die Firma muss es beweisen, da sie von der Unterschrift profitiert.

Dazu gab es schonmal einen Gerichtsprozess, bei dem eine Firma ihre Angestellten beim Unterschreiben den Arbeitsvertrags gleich noch Blanko-Kündigungsschreiben unterzeichen lassen hat, so dass der Arbeitgeber nur noch irgend nen Grund eintragen musste und der Arbeitnehmer darauf hin von sich aus gekündigt haben sollte.

Das war dann im Endeffekt noch ne andere Nummer, aber es wurde auch geklärt, dass die Unterschrift vom Arbeitnehmer stammte und nicht einfach fotokopiert oder sogar gefälscht war.

Weißt Du, im Arbeitsrecht, vor den Arbeitsgerichten geht es ja noch am fairsten zu, aber bei allen anderen musst Du Dich erstmal schlau machen, bevor Du d´ran bist, mit welchem Fuß zuerst Dein Beurteiler morgens aufgestanden ist.

@Dilsah

Hm ja - das alte Problem "Recht haben und Recht bekommen"...

Aber dein Anwalt sollte da auf jeden Fall aggressiv drauf pochen.

@rikks

Nett gemeint und Dein erster Satz stimmt. Aber der zweite....Anwälte reagieren nur aggressiv, wenn Du ihre Rechnung nicht pünktlich bezahlst, ansonsten sind sie vor dem Gericht die reinsten -  verkneife ich mir mal - . Und das erste Motto  -  meine Frau Schwester ist RA  -  eines RA ist: Wer am besten lügen kann, bekommt immer Recht! Tausendfach erfolgreich erprobt und praktiziert.

Den wirst Du aber brauchen.

Wenn es sich um eine größere Summe handelt und die klagende Partei darauf besteht, dass Du das unterschrieben hast, muss ein Gutachter für Handschriften ran. Ich bin mir nicht sicher, ob nicht Du den bezahlen musst.

Wie alt ist denn die Rechnung, also aus welcher Zeit stammt die Zahlungsaufforderung? Vielleicht inzwischen verjährt?

lg Lilo

Danke, "bezahlen musst" ist gut, Du meinst sicher bezahlen kannst. Die Rechnung ist schon etwas älter, schätze so 5 Jahre, aber Fakt ist, dass die wohl regelmäßig gemahnt haben. Habe aber nie eine Mahnung bekommen. Die Geschichte ist zu aufwändig, um sie hier zu erzählen und der Details zu viele. Und Rechtsanwälte sind Schlawiner. Meine größte Allergie!

Bezahlen muss derjenigen, den Prozess verliert und eine gefälschte Unterschrift enttarnt man sehr leicht. Bliebt die Sache also bei der Firma hängen.

@Jewi14

@ Jewi14 Wie kommst Du nur darauf, dass eine gefälschte Unterschrift sehr leicht zu enttarnen ist? Noch nie was von perfekten Fälschern gehört! Der konnte sogar meine einmalig unleserliche Handschrift dinavierseitig nachahmen. War halt ein B. auf Lebenszeit.Entschuldigung.