Bin ich als Arbeitgeber verpflichtet für mich BG Verkehr zu zahlen?

4 Antworten

2. Themen. 

1. Die Arbeitnehmer. Für die musst Du immer Deine Beiträge zur UV entrichten. 

2. Für Dich selbst. Da Du hier schon die BG Verkehr ansprichst, ist es vielleicht wichtig zu wissen, dass es für einige Branchen dort auch eine satzungsmäßige Pflichtversicherung für den Unternehmer gibt. Das gilt mein ich für Taxifahrer, Fahrschullehrer usw. Guck einfach mal auf der Homepage der BG Verkehr in die Satzung. Wenn deine Branche nicht per Satzung versichert ist bist Du in der Regel nur auf Antrag versichert. 

Im Zweifel einfach mal am Montag dort anrufen die sind zur Auskunft und auch zur Beratung verpflichtet.

Unter gewissen Voraussetzungen kann sich der Unternehmer von der Versicherungspflicht befreien lassen.

https://www.bg-verkehr.de/mitgliedschaft-beitrag/mitgliedschaft/pflichtversicherung/unternehmerversicherung#befreiung-von-der-pflichtversicherung

Aber selbstverständlich gibt es dann im Schadensfall auch keine Leistungen von der Berufsgenossenschaft.

Lumbago666  03.03.2017, 21:46

Ja aber die Antwort betrifft nur die satzungsmäßige Pflichtversicherung des Unternehmers und trifft nicht auf Arbeitnehmer zu. 

Schnoil  03.03.2017, 21:48
@Lumbago666

Er fragte doch nach einer Pflichtversicherung für sich selbst.

wenn du als geschäftsführer ein gehalt beziehst, dann gehören deine personalkosten in die beitragspflichtige summe. schließlich könntest du bei einem arbeitsunfall genau so leistungen in anspruch nehmen wie alle übrigen mitarbeiter.

Lumbago666  03.03.2017, 21:43

Ja und nein... Das kommt überhaupt gar nicht aufs Gehalt an, sondern nur auf das, was im Gesellschaftervertrag steht. Grundsätzlich ist er nur dann pflichtversichert (als Arbeitnehmer) nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII, wenn er keine Stimmrechte als Gesellschafter hat und auch keine Sperrminorität. Dann ist er faktisch Weisungsgebunden und damit Arbeitnehmer. Gehalt ist nur ein Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft, aber in der Gesamtschau nicht allein ausschlaggebend. 

Die Frage stellt sich aber sowieso nicht bei einer GbR. Nur bei Kapitalgesellschaften (GmbH o.ä,)

Moment mal!
Ich habe UV bei BGn, trotzdem meine Versicherungsbetreuer hat mir noch Arbeit UV gemacht. Wie gesehen, ich habe Doppeln UV oder? Einmal bei BGN und einmal bei Allianz;(
Wer weiße es bitte?